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darf ich Scheinwerfer mit LWR einbauen, obwohl mein Golf '89 serienmäßig keine LWR hat? Genau genommen handelt es sich da um Fadenkreuz-Scheinwerfer von WESEM.
Wie siehts da mit dem TÜV aus? Oder MUSS ich dann auch auf LWR umbauen? Der Aufwand hält sich ja noch in Grenzen, aber wenn man das nicht muss, würde ich mir das sparen. :wink:
Das kann ich dir jetzt so nicht sagen, aber ich weiss das der TüV von der Regel ausgeht :
WAS VERBAUT IST MUSS GEHEN !! - Hatten ne GTI-Stoßstange mit Neblern verbaut, aber eben keinen Kabebaum eingezogen, hingen einfach blind drin ... War ein Mangel.. Plakette gabs zwar, aber es wurde uns eben diese Regel verraten.
Wobei ich persönlich nicht glaub, das wenn die Einstellung stimmt, der Prüfer da noch grossen Augenmerk drauf gibt.. Ich bin mit den ach so verrufenen Mtec Superwhite in die heiligen Hallen vorgefahren :whistling: .. Dem prüfenden der ins Messgerät guckte waren fast die Glubscher rausgefallen.. ZUCK- "GEEEHT"
Danke schon mal für die Antwort, vllt. kann ja noch einer was dazu sagen. Klingt natürlich logisch, dass das verbaute auch funktionieren muss. Die Frage ist, ob das auch für nachgerüstete Teile geht, die eine Funktion haben, die serienmäßig nicht vorhanden ist...
Zitat
Dem prüfenden der ins Messgerät guckte waren fast die Glubscher rausgefallen.
Wie das mit LWR Scheinwerfern in einem Auto "ohne" ist ?! keine Ahnung
Wenn ich mir das grad so überleg: Aber die wackeln doch wenn kein Motor dran steckt, oder wie willst du überhaupt die Scheinwerfer fest kriegen? Motor dranlassen? Fix verschrauben?
Hm wenn die wackeln... wäre das schlecht. Hab mir da noch gar keine Gedanken drüber gemacht... Naja festschrauben werd ich die nicht, das ist mir ein bisschen zu billg. Wenn ich die Motoren stecken lasse und die dann fest sind, wäre das ja schon mal was. (Hab die Scheinis noch nicht)
Wenn du ein 89er Modell hast,brauchst du ja schonmal keine LWR zu haben,erst ab dem 1.1.1990. Da du keine hast,hast du auch kein Drehschalter im Amarturenbrett,ergo wird der Prüfer schonmal gar nicht damit rechnen,das deine Zubehörscheinwerfer stellmotoren dran haben. Ihm wird es wahrscheinlich nicht auffallen. Falls er aus irgendeinem grund doch deine Stellmotoren sieht und anfängt zu mosern ( was ich nicht glaube ),sagst du ihm eben,das ein Scheinwerfer undicht war und du dir deshalb 2 neue besorgt hast. Diese sind halt leider nunmal von einem Golf mit LWR . Ich glaube kaum,das er dann von dir verlangt,das du auf LWR umbaust,wenn es Baujahrbedingt gar nicht sein muß. Andersrum jedoch kommt man nicht drumrum. Alles was nach dem 1.1.90 gebaut wurde,MUß es haben. Bei meinem E30 ( wie bei jedem E30 ) ging die LWR nicht und ich mußte zum Tüv. Da meiner aber Baujahr 10/89 ist,habe ich die LWR ausgebaut,mir eine Plastikverkleidung ohne Regler eingebaut und es gab seitdem keine Probleme mehr. Der prüfer hat auch nichts zu meckern gehabt.
hebe die lwr aber auch in meinem 89er und damals bei meinem 90er hatte ich auch klarglas verbaut ohne die stellmotoren, und der tüv hatte das alles überprüft und meinte ich müsste sie verbauen sonst kein stempel !
Vor 1990 wurden auch schon ( als Zubehör ) LWR verbaut ,aber ab dem 1.1.90 wurden sie dann Pflicht für alle Fahrzeuge. Vor `90 KANN man,muß aber nicht , ab `90 MUß man.
Wenn du ein 89er Modell hast,brauchst du ja schonmal keine LWR zu haben,erst ab dem 1.1.1990.
Der Meinung waren wir schon auch mal, ist so aber auch NICHT RICHTIG. Wollten einfach den Regler am 89er raus schmeissen und gut.
WAS SERIE EINGEBAUT IST MUSS GEHEN, ODER ABER AUSGETRAGEN WERDEN. Dies beziehe sich auf eine "Mutmaßliche Rückrüstung" und muss [natürlich] für teuer Geld ausgetragen werden. Verhält sich wie bei einem Airbaglenkrad. Kumpel war dann schlauer incl. Überweisungsschein in Händen. Die hätten ihn fast die Kiste abgestellt.
Das mit deinem BMW fällt unter die Kategorie "Mutwilliger TüV-betrug" (Versuchte jeder schonmal, irgendwo was zu hübschen, ganz klarer Volkssport.. ist aber BETRUG) Da haben die schon ihr hintertürchen, da ein auto eben an tausenden stellen was geschraubt haben kann. Sie prüfen nur auf "Augenscheinliche" Sicherheit und gewähren so die Plakette, aber eben wenn du wegen Blendung einen in die Wand schickst, und DANN fällts auf, brauchste halt nen breiten Geldbeutel, da der TüV sagt "ALS ICH DEN ANGEGUCKT HAB, WAR DAS NICHT SO..", und die versicherung schneller ausgestiegen ist wie man schaut. Wir leben nun mal in einem kapitalistischem Bürokratischen Staat, da ists nicht mehr so easy mit "mal eben passt schon"
Das ist ja die Schei..e
Der HALTER ist VERPFLICHTET verkehrssicher/legal zu halten... sonst fährste OHNE versicherung... Steht so in jeder Police.
Aber wie gesagt, alles wird heisser gekocht wie gefressen.. Ist halt im Falle "Worst Case"
Gibt es das denn auch offiziell schriftlich, dass die LWR erst ab '90 Pflicht ist? Irgendwo müsste sowas doch mal definiert worden sein. Dann könnte ich dem Prüfer im Fall der Fälle nämlich was handfestes vorzeigen.
Hotpack: Also wenn es serienmäßig eingebaut war, würde ich es auch nicht ausbauen. Egal ob es dann schon Pflicht war oder nicht. Dann hat dein Kumpel das Auto ja quasi zurückgerüstet. Ich denke die serienmäßig verbauten Teile stehen über den Teilen die Baujahrbedingt sind.
Ja das stimmt schon. Man darf es nicht einfach zurückrüsten. Aber ich bin der Meinung,an einem Auto (das Baujahrbedingt noch gar keine LWR haben muß) die defekte LWR auszubauen und es dann incl. perfekt eingestellter Scheinwerfer zum Tüv zu bringen und die Plakette zu bekommen,ist (für mich persönlich ) kein Weltuntergang. Da gibts weitaus schlimmeres. Ich habe es bei meinem auch nur ausgebaut,weil die LWR bei allen E30s dauerkaputt ist und ich einfach keine zeit und Nerven hatte,sie zu reparieren oder auf elektr. umzubauen. Da meiner keine haben MUß,habe ich es gemacht. Hätte ich ein 90er Modell,hätte ich sie drin gelassen und reparieren müssen,denn dann hätte der Tüv auch direkt danach geschaut. Ausgetragen habe ich da trotzdem nichts. Meine Scheinwerfer blenden niemanden und sind exakt eingestellt. Aber wenn mans natürlich genau sieht darf man es nicht,das stimmt schon. Will auch niemanden dazu animieren,habe ja nur von meiner Situation gesprochen.
@ TE: Eine genau Quelle kann ich dir leider jetzt nicht nennen,aber HIER steht es z.B. auch http://www.lwr-shop.de/hintergrund/ , obwohl das auch nur ein Shop ist. Der Stichtag ist jedenfalls der 1.1.1990. Wenn du ein Auto hast,das noch 1989 produziert wurde ,aber erst 1990 zugelassen wurde, zählt trotzdem das Datum der Produktion. Das heißt ,trotz EZ 90 könnte man noch ohne rumfahren,da Baujahr `89.
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