Moin,
da mein kleiner am 30.06. zum TÜV musste, hat meine Freundin unseren Ingolf in eine Freien Werkstatt gebracht. Vor 4 Monaten waren meine Freundin und ich zusammen bei der DEKRA und haben einen vorabcheck gemacht, weil wir wussten, das wenn unser Golf zum TÜV musst, bin ich aufm Schiff. Da hat der DEKRA Mann gesagt, so wie der Golf da steht, mit der Tieferlegung, Lenkrad, Alufelgen, Powerrohr, Getöntenscheiben und und und, kommt er ohne Probleme durch den TÜV und von der Technik her müssen nur die Achmannschetten neu gemacht werden.
Meine Freundin hat die Achmannchetten neu machen lassen bei der Werkstatt vor einem Monat, soweit so gut.
Nun kommt das Ärgernis, gestern war ich mit dem Schiff Unterwegs auf der Nordsee, da rief sie mich an und meinte, der Golf bekommt KEINEN TÜV, WEIL das Lenkrad, Fahrwerk und die Felgen eine Kombinationseintragung benötigen von einer Annerkannten stelle. ABER wir sind nach JEDER Änderung vor ca. 3 Jahren zum TÜV, GTÜ hingegangen und haben das alles Eintragen lassen, aber der Herr von der DEKRA bei der freien Werkstatt meint, das die drei sachen so wie er da steht nicht zulässig ist.
Ich verstehe die Welt nicht mehr, vor 2 Jahren war das gar kein Problem.
Ingolf hat eine 4 cm Tieferlegeung mit Sportfahrwerk (eingetragen), ein Viktor Sportlederlenkrad (eingetragen+Nabe) und 15 Zoll 195er Keskin Felgen (eingetragen) warum klappt das jetzt nicht???? Wie gesagt, es muss eine Kombinierte Eintragung vorliegen für diese 3 sachen von einer Annerkannten Stelle. Kann mir einer verraten ob das richtig ist????
Bin total sauer, weil vorher gab es nie Probleme und jetzt???? Es wurde alles ja eingetragen und es liegt auch alle vor.
Meine Freundin braucht das Auto und ich kann ihr meins nicht geben weil ich Bin aufm Schiff.
Was soll ich machen??? Wieviel kostet soeine "Kombinierte" Abnahme???