Erfahrung H&R 35/35 Tieferlegungsfedern oder "hinten tiefer als vorn"

  • Ja der Golf ist in dem falle leicht unproportional in der Seitenlinie, wirkt immer gleich das er voll durchhängt. Und das Auge lügt nicht.. da hilft auch das Gummi zum Blech vergleichen nix, der steht öfter "genau" gerade obwohl man geld verwetten würde das er hängt..


    Aber mit 60/40 "FEDERN" wirds nix, weil Federn nur bis max -40mm zugelassen sind auf SERIENDÄMPFERN. Sonst überkniet man sie, und dann biste auf Knochen unterwegs. (Auch du gehst so lange in die Hocke..biste auf Hosenboden krachst.. Wenn das bei Dämpfern eintritt haben diese Genauso wenig Kraft wieder hoch zu kommen..wie auch du..) So ists am besten zu erklären.


    Wenns ~60/40 werden soll, was meiner Meinung nach der beste/schönste/fahrbarste Kompromiss ist, dann hol dir ein festes Set und gut.


    Ich bin auch 60/40, aber die 60 auf der VA weil ich schon länger hier im Forum war und schon mehr davon gesehen hatte - als ich mir mein Fahrwerk kaufte


    Also ich fahr 195/50/15er auf unbearbeitetem Blech und 2cm federwegsbegrenzer pro.


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  • ich habe es doch geschrieben,
    messe einfach die Scheinwerferunterkante, ziehe von dein gemessenen Wert 60mm ab, dieser Wert darf nicht unter 500mm liegen.


    meines Wissen nach ist dieser Wert bei 40mm erreicht, mit einen 60/40mm kommst du auf 480mm, also keine Eintragung.

  • Das ein 60/40 nicht eingetragen wird ist absolut unwahr. Ich kann unter Garantie 5-8 Zweier die letzten Jahre aufzählen im Freundeskreis die ein 60/40 oder sogar noch einiges tiefere Gewinde auf verschiedenen R/R Kombis durchgefahren haben.


    Also 60/40 GEHT IMMER bei "normalen" Rädern.
    Natürlich liegt das auch wie gesagt immer an der Rad/Reifenkombination. Und auch am Tüver.


    Ich mein das z.B 80/80 auf 13" NQS bissle seht tief ist, ist schon klar, da versteh ich diese Sorgen. Das hat ja dann auch mit Alltagstauglichkeit nicht mehr viel zu tun wenn man jeden Hundsdreck mit der Spoilerlippe aufschippt.


    Haben jetzt erst wieder einen 60/40er auf 14"ern (Snowflakes) problemlos vor und durchgefahren. Und der ist nebeneinander verglichen einiges tiefer wie meiner, und sogar einem weiteren 2er mit GW-FW vom Kumpel. War in diesem April eine komplette TüV-AU + Abnahme = Ohne erkennbare Mängel.


    Also alles in allem in einem vernünftigen Vorsatz, da sagt kein Tüver was. Wenn ich aber mit einem zerwürgen Hoppeleisen mit voller "Raveland"-Lautstärke aufn TüV-Hof roll mit Cappy quer, Hose in die Knie, und dann noch ein "YO ALDA - WAS GEHT" in die Halle lasse......DANN WARS DAS von vornherein. :whistling: Weiß jeder.


    Also 60/40 ist fast der heutige Standard beim Dämpferwechsel. Bin auch 32 Jahre alt aber Serie war mir zu ungewiss in der Bucht, oder aber OEM beim freundlichen zu teuer. So wurde es halt ein 60/40. So fügte sich auch die Bambi-artige Optik des Wagens zu den Rädern schön ansehnlich zu einem schönen Gesamtbild.

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  • Ja, aber denn kommst du deutlich unter Scheinwerferunterkante 500mm.


    Und denn sagt der TÜV "NEIN" wenn dein Golf nicht vor Baujahr 1988 ist.


    Hast du den jetzt mal die Sachen gemessen die ich dir gestern geschrieben habe??

    Seit wann gibt es denn die 500mm Regel? Hab vor rund 10 Jahren mit meinem Polo auch keine Probleme gehabt beim TÜV. Und der hatte ein 80/60 Fahrwerk mit 175/50R13 auf 7x13 Mattig Felgen drauf.
    Mit der derzeitigen Rad-/Reifenkombination habe ich von Scheinwerferunterkante bis zum Asphalt einen Abstand von 43cm.
    Der Vorbesitzer hat das Fahrwerk mit 185/60 R14 auf 6x14 Stahlfelge eingetragen bekommen.


    Gruß
    knispel

    :D Während in Villabajo noch geschrubbt wird, wird in Villariba schon gebürstet :D

  • Also den Paragraph §50 Abs.3 gibt es in der Form schon sehr lange. Ich kann zwar nicht genau sagen wie lange aber mindestens seit 10 Jahren.

  • Bei mir sahs mit 40/40 Fahrwerk von TA auch nicht so toll aus. Grade eine Person noch auf der Rückbank und Tank voll, dann sieht das beim Beschleunigen schon ziemlich komisch aus. Hinten hab ich jetzt auf der obersten Nut und vorne 60er Federn drin. So siehts ganz gut aus. ;)


    Grüße

  • Also die 50er Regel gibts schon lange, da werden 10 Jahre gar nicht reichen.



    1. Januar 1988 8o


    § 50 Abs. 3 Satz 2 (Anbauhöhe der Scheinwerfer)
    tritt in Kraft am 1. Januar 1988 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge. Für Kraftfahrzeuge, die vor diesem Tage erstmals in den Verkehr gekommen sind, gilt § 50 Abs. 3 in der vor dem 1. Dezember 1984 geltenden Fassung.

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