Versicherung will Geld nicht auszahlen !!!

  • Hi Leute,


    hab da folgendes Problem.


    Bei mir haben sie im Auto eingebrochen, und dabei leicht das Schloss kaputt gemacht und Radio usw geklaut.


    Nun wollte die Versicherung Kostenvoranschlag für die Reparatur der Schlösser und will nun das ich die Reparieren lasse. Hab gefragt ob ich das Geld ausgezahlt bekomme aber machen wollen sie dass nicht, weil bei einem erneuten eibruch das auto nicht versichert wär.


    Trotzdem hab ich doch das Recht das die das Geld auszahlen oder ?

    • Offizieller Beitrag

    Hi,


    kann sein, daß du nur Geld bekommst gegen Reperatur.
    Haben schon zu viele Mist damit gebaut.
    Also Geld von der Versicherung kassiert und nicht repariert und Kohle verrudert. :wink:


    Wenn du z.B. bei der Bank Geld leihen willst für z.B. Renovierung Modernisierung
    gibt es die Kohle nur gegen Rechung.
    Sonst hat z.B. die Dämmung für's Häuschen einen Schrifzug von Porsche und einen Verbrennungsmotor. :wink:

  • Höre auch immer öfter neuerdings davon.


    Hab mir das mal stirnrunzelnd erklären lassen denn....


    ein bekannter hat auch versucht bar zu regulieren , aber ging nicht.
    Stattdessen musste er auch in die Werkstatt seines Vertrauens fahren und einen Kostenvoranschlag - sowie eine "Reparaturzusage" machen lassen. Dazu bekam er ein Formular zum Ausfüllen, auch für die Werkstatt was dabei.


    Mussten beide Seiten zusagen/unterschreiben - das bei Versicherungszusage - das Auto dort reparieren zu lassen, bzw. das eben die Werkstatt den auch macht.


    Hingefaxt.


    Es kam dann das OK von der Versicherung - die Zusage des Betrages AN DIE WERKSTATT.


    Er lies dort reparieren, und Versicherung hat dann auch brav bezahlt.


    Die Werkstatt wusste von diesen gebahren, und sagte auch "Ich DARF nichtmal über meinen Preis was rausholen für sie, die sind allesamt nicht mehr bleede die Versicherer"


    Er meinte noch wenn er zu hoch kalkuliert - gibt's keine zusage und das wars.


    Scheinen wirklich viele Lumperei getrieben zu haben.


    Aber an sich- problemlos bezahlt, nur "€€$$" in die Tasche ist absolut vorbei - Tja.


    EDIT: Achja das Formular nennt man im Fachjargon glaub ich "SRS-SCHEIN" (Schadensregulierungs-Schein), kann man glaube auch bei den jeweiligen Versicherern DL'n wenn man mehrere Werkstätten anfährt.

    3 Mal editiert, zuletzt von Hotpack ()

  • Also wenn man im Vertrag keiner "Werkstattbindung" zugestimmt hat, so muß die Versicherung auf Wunsch nach Gutachten auszahlen.


    Das heißt sie ziehen die Mehrwertsteuer ab, aber den Rest müssen sie auszahlen.


    Nur mußt du im erneuten Schadensfall nachweisen das dieser Schaden repariert wurde.


    Läßt du allerdings reparieren mit Rechnung, bekommst du die MwSt wieder.


    Eine auszahlung nach Gutachten dürfen sie nicht ablehnen! Ist dein gutes Recht.


    Mfg Thomas

    Einmal editiert, zuletzt von Tomtyp155 ()

  • Worin wieder der Haken ist, das bei dem Punkt "Werkstattbindung" die Versicherung gleich mal ne Kante billiger ist. Das stimmt schon, und in "Masterbommel" seine Versicherungspapiere können wir von hier aus ja nicht reinschauen.


    Ist ja wie z.B bei VW-Versicherung:


    Wir sind soooo günstig.... , aber schau drüber.. Werstattanbindung, Wartung / Reparatur nur in Vertragshäusern ect.p.p


    Klar weil sie so ja ihre Kohle wieder reinkriegen.

    Einmal editiert, zuletzt von Hotpack ()

  • Deshalb schließe ich auch immer diese Werkstattbindung aus.


    Viele Versicherungen versuchen ein zu schüchtern von wegen nur reparieren.


    Trotz allem hat man das Recht nach Gutachten abzurechnen - MwSt.!

  • ich hab ja auch keine werkstattbindung gemacht...


    und trotzdem soll ich das reparieren lassen weil ZITAT: "sie für weitere einbruchschäden kein versicherungsschutz genießen"

  • Natürlich für weitere einbruchsschäden kein Versicherungsschutz ,
    wenn du bei einem erneuten Schaden nicht nachweisen kannst das dieser Schaden repariert wurde!


    Kannst du das aber, da du es vielleicht selbst fertig gemacht hast und danach Bilder machst ect. weiß ich nicht wo das Problem liegt.


    Grundsätzlich hast jeder das Recht nach Gutachten abzurechnen.


    Ich weiß nicht was die Versicherung so ein Theater macht.

  • genau das mein ich. wenn ich das selber mache und es dokumentiere isses kein problem.außerdem soll mein golf sowieso bald geschlachtet werden...

  • gibt es denn nicht irgend ein paragraphen oder was auch immer das ich das recht habe mir das geld auszahlen zu lassen ?

  • Wie siehts aus wenn man die beschädigten Teile neu kauft (gegen Rechnung), dann selber repariert? Ist doch für die Versicherung günstiger, oder?


    Selbst wenn die Versicherung bei einem weiteren Einbruch nicht bezahlen sollte wollen und das Auto eh bald geschlachtet wird könnte Bommel doch mit der Versicherung eine Vereinbarung treffen oder sich von der Teilkasko befreien lassen. Die Versicherung weiß ja nicht das er bald still gelegt wird und rechnet ja noch mit Haftpflichteinnahmen. Nach einem Schadensfall kann jede Seite kündigen und somit kann Bommel sich für die letzten Monate seiner Kasko entledigen.

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