Standlichtblinker: Legal?

  • @ zulassungsfuchs


    ich habe ja auch nur gesagt das es wirklich so in der ABE steht!
    Hättest du denn eventuell eine Erklärung dafür das es in der ABE ausdrücklich beschrieben ist das man die originalen Standlichter in den Scheinwerfern, bei benutzung der Standlichter in den Blinkern, abklemmen soll?

    Und der Lader pfeift die Melodie der Vernichtung!
    ACHTUNG!!! "G"laden und entsichert....

  • :D :Dnein....ich habe mir sie zuerst, als es sie noch nicht auf dem Markt gab, selber gebaut. Mittlerweile aber auch gekaufte drinne...und in der ABE dafür steht des halt drinne!

    Und der Lader pfeift die Melodie der Vernichtung!
    ACHTUNG!!! "G"laden und entsichert....

  • Hier nochmal für alle die es überlesen haben sollten ?(


    3.1 Begrenzungsleuchten
    (Fundstelle: 76/756/EWG i.V.m. ECE-R48; StVZO § 51)
    Vorhandensein: vorgeschrieben
    Anzahl: zwei max. vier (jedoch davon zwei in Scheinwerfern)
    in der Breite: max. 400 mm vom äußersten Punkt
    in der Höhe: 350...1500 mm; bauartbedingt bis 2100 mm
    Elektr. Schaltung: auch bei Fern- und Abblendlicht ständige
    Funktion
    Einschaltkontrolle: zulässig; grüne Kontrolleuchte oder gleichzeitiges
    Schalten zur Instrumentenbeleuchtung
    Sonstiges: Kraftfahrzeuge wie z.B. einige BMW-Typen
    haben zwei Leuchtmittel in Form ringförmiger
    Lichtleisten nebeneinander unter einer Abdeckscheibe
    als Begrenzungsleuchten. Diese zwei
    Leuchtmittel werden als eine Begrenzungsleuchte
    angesehen.



    Eine scann deiner ABE wo das drin steht kannste mir unter zulassung@aol.com senden! Ich lerne gern dazu glaub das aber nicht wirklich ;)

  • Mal davon abgesehen, was in der STVZO steht wird so oft übergangen, wieso nicht durch eine simple ABE, wie es halt auch ist. Dieser Paragraph wird damit wohl außer Kraft gesetzt. Tja.

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    ..."V Dub" in da House...

  • Hi


    Also ich hab mich mit dem Thema auch schon mal beschäftigt


    und ich bin auf den schluß gekommen.


    1.!!! Fahren mit Standlicht ist verboten!!!!


    2. Würde die Blinker net als Standlicht sonder als weißes Begrenzungslicht nach vorne sehen, dann sind sie erlaubt und man darf auch am Tag damit rumfahren,
    aber net mit dem Standlicht der Scheinwerfer


    Hab mich für meinen SChluß daruf auch auf den schon geschreiben §51 der STVZO gehalten.


    Da kannst du Fragen und lesen was du willst. du wirst immer verschiedne Antworten erhalten.


    wenn du auf nummer sicher gehen willst das es erlaubt ist. dann laß wies orginal ist nur andere Blinker rein mit E-Prüfzeichen


    Gruß Thorsten

    Suche immer wieder Golf 3 ab 100PS (auch Unfall)
    Verkaufe sehr viele Golf 2 + 3 Teile

  • Sch... auf E-Prüfzeichen, meine haben ne offizielle ABE. Und die gilt definitiv! Egal was die Grün - Weißen sagen, sollen die sich mit dem Hersteller rumstreiten. Mir ist das Latte.

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    ..."V Dub" in da House...

  • An alle....das Thema haben wir nun schon ziemlich lang diskutiert und wir drehen uns doch irgendwie mittlerweile im Kreis!


    Daher meine bitte auch an Andy...Thema schliessen!!!!!
    (es wird nervig)

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    Einmal editiert, zuletzt von G60Bam ()

  • Begrenzugsleuchten sind Standlichter die StVZO.


    Mit Standlicht allein darf nur nur in Verbindung mit Abblendlicht oder Nebelscheinwerfer gefahren werden.


    Wenn ich es noch richtig in Erinnerung habe hast Du deinen aber rumanipolirt als ABE erloschen.


    P.S. Du wolltes mir noch Die Eintragungen per E-Mail senden kannst deine ABE ja dann gleich mit rüberschicken.

  • So, ich glaube ich hab' des Rätsels Lösung!
    Die Klausel, daß man 4 Standlichter haben darf, wovon dann 2 in den Scheinwerfern sein müssen, wurde wohl erst dieses Jahr so in die StVZO übernommen. D.h. alle ABEs, in denen steht daß man die originalen Standlichter abklemmen muß wenn man die in den Blinkern benutzt, sind wohl vor 2005 ausgestellt worden. Denmach sind diese also wohl veraltet. Ob man sich dann nun trotzdem noch daran halten muß und die originalen Standlichter abklemmen muß weiß ich nun nicht, da sollte man vielleicht einfach nochmal beim TÜV nachfragen...

  • Nein hast Du nicht Die Regelung besteht seit 27. Juli 1976 was Du hättes sehr schnell festsellen können wenn Du hier alles gelesen hättes. Und an der Richtlineie
    76/756/EWG
    zuletzt geändert durch die Richtlinie 91/663/EWG der Kommission vom 10. Dezember 1991
    Das was Du gefunden hast bezieht sich wohl auf Die AngelEys.


    Hier nochmal


    §49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze


    (1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsbereit sein. Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern, auf die sich die Richtlinie 76/756/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 262 S. 1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 91/663/EWG der Kommission vom 10. Dezember 1991 (ABl. EG Nr. L 366 S. 17, ABl. EG 1992 Nr. L 172 S. 87) bezieht, müssen innerhalb der in dieser Richtlinie angegebenen Winkel und unter den dort genannten Anforderungen sichtbar sein.

  • Mir ist das alles Latte, ich fahre die so weiter wie ich sie jetzt habe und das heißt unten angeklemmt und oben abgeklemmt. Basta!

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    Einmal editiert, zuletzt von Golfgod82 ()

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