Standlichtblinker: Legal?
-
-
-
-
Hier nochmal für alle die es überlesen haben sollten
3.1 Begrenzungsleuchten
(Fundstelle: 76/756/EWG i.V.m. ECE-R48; StVZO § 51)
Vorhandensein: vorgeschrieben
Anzahl: zwei max. vier (jedoch davon zwei in Scheinwerfern)
in der Breite: max. 400 mm vom äußersten Punkt
in der Höhe: 350...1500 mm; bauartbedingt bis 2100 mm
Elektr. Schaltung: auch bei Fern- und Abblendlicht ständige
Funktion
Einschaltkontrolle: zulässig; grüne Kontrolleuchte oder gleichzeitiges
Schalten zur Instrumentenbeleuchtung
Sonstiges: Kraftfahrzeuge wie z.B. einige BMW-Typen
haben zwei Leuchtmittel in Form ringförmiger
Lichtleisten nebeneinander unter einer Abdeckscheibe
als Begrenzungsleuchten. Diese zwei
Leuchtmittel werden als eine Begrenzungsleuchte
angesehen.Eine scann deiner ABE wo das drin steht kannste mir unter zulassung@aol.com senden! Ich lerne gern dazu glaub das aber nicht wirklich
-
-
Hi
Also ich hab mich mit dem Thema auch schon mal beschäftigt
und ich bin auf den schluß gekommen.
1.!!! Fahren mit Standlicht ist verboten!!!!
2. Würde die Blinker net als Standlicht sonder als weißes Begrenzungslicht nach vorne sehen, dann sind sie erlaubt und man darf auch am Tag damit rumfahren,
aber net mit dem Standlicht der ScheinwerferHab mich für meinen SChluß daruf auch auf den schon geschreiben §51 der STVZO gehalten.
Da kannst du Fragen und lesen was du willst. du wirst immer verschiedne Antworten erhalten.
wenn du auf nummer sicher gehen willst das es erlaubt ist. dann laß wies orginal ist nur andere Blinker rein mit E-Prüfzeichen
Gruß Thorsten
-
-
An alle....das Thema haben wir nun schon ziemlich lang diskutiert und wir drehen uns doch irgendwie mittlerweile im Kreis!
Daher meine bitte auch an Andy...Thema schliessen!!!!!
(es wird nervig) -
Begrenzugsleuchten sind Standlichter die StVZO.
Mit Standlicht allein darf nur nur in Verbindung mit Abblendlicht oder Nebelscheinwerfer gefahren werden.
Wenn ich es noch richtig in Erinnerung habe hast Du deinen aber rumanipolirt als ABE erloschen.
P.S. Du wolltes mir noch Die Eintragungen per E-Mail senden kannst deine ABE ja dann gleich mit rüberschicken.
-
So, ich glaube ich hab' des Rätsels Lösung!
Die Klausel, daß man 4 Standlichter haben darf, wovon dann 2 in den Scheinwerfern sein müssen, wurde wohl erst dieses Jahr so in die StVZO übernommen. D.h. alle ABEs, in denen steht daß man die originalen Standlichter abklemmen muß wenn man die in den Blinkern benutzt, sind wohl vor 2005 ausgestellt worden. Denmach sind diese also wohl veraltet. Ob man sich dann nun trotzdem noch daran halten muß und die originalen Standlichter abklemmen muß weiß ich nun nicht, da sollte man vielleicht einfach nochmal beim TÜV nachfragen... -
Nein hast Du nicht Die Regelung besteht seit 27. Juli 1976 was Du hättes sehr schnell festsellen können wenn Du hier alles gelesen hättes. Und an der Richtlineie
76/756/EWG
zuletzt geändert durch die Richtlinie 91/663/EWG der Kommission vom 10. Dezember 1991
Das was Du gefunden hast bezieht sich wohl auf Die AngelEys.Hier nochmal
§49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsbereit sein. Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern, auf die sich die Richtlinie 76/756/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 262 S. 1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 91/663/EWG der Kommission vom 10. Dezember 1991 (ABl. EG Nr. L 366 S. 17, ABl. EG 1992 Nr. L 172 S. 87) bezieht, müssen innerhalb der in dieser Richtlinie angegebenen Winkel und unter den dort genannten Anforderungen sichtbar sein.
-
Hmm, ok, dann wohl doch nicht...
-
Mir ist das alles Latte, ich fahre die so weiter wie ich sie jetzt habe und das heißt unten angeklemmt und oben abgeklemmt. Basta!
Supporte uns und mehr Features für dein Profil erhalten
Das Forum unterstützen und gleichzeitig mehr Power für dein Profil?
- mehr Speicherplatz in der Galerie
- kein Download-Limit in der Datenbank
- überproportional mehr Speicherplatz bei den privaten Nachrichten
- mehr Anhänge/Bilder im Forum
- individueller Benutzertitel wählbar
- uvm. (mehr Infos hier)
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!
- Registrierte Mitglieder haben die folgenden Vorteile:
- ✔ kostenlose Mitgliedschaft
- ✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten
- ✔ keine Werbung im Forum
- ✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
- ✔ kostenlose Nutzung unseres Marktbereiches
- ✔ schnelle Hilfe bei Problemen aller Art
- ✔ Bilder hochladen und den Auto-Showroom nutzen
- ✔ und vieles mehr ...