Beidseitige Nebelschlussleuchten?

  • Ich hab gestern meine neuen, dunklen Heckleuchten von Hella installiert. Da habe ich gesehen, dass bei der rechten Rückleuchte eine Fassung für eine Glühbirne unbesetzt ist. Ich vermute mal, das wäre für eine zusätzliche Nebelschlussleuchte rechts. Links ist diese Fassung mit einer Birne belegt.


    Das bringt mich zur Frage, ist das Absicht? Sind Nebelschlussleuchten nur einseitig erlaubt? Wenn Nebelschlussleuchten beidseitig erlaubt sind, würde ich in die leere Fassung rechts einfach noch ein Birnchen reinmachen, mehr Licht kann ja nie schaden.


    Gruß
    Malte


    EDit: Wikipedia sagt, es dürfen beidseitige Nebelschlussleuchten vorhanden sein. Also mach ich mir noch ein Birnchen rein.

    Einmal editiert, zuletzt von pinguin74 ()

  • Zitat

    Original von pinguin74
    EDit: Wikipedia sagt, es dürfen beidseitige Nebelschlussleuchten vorhanden sein. Also mach ich mir noch ein Birnchen rein.


    Und verlierst damit deine ABE für's Fahrzeug. (Ein bischen überspitzt, zugegeben)
    Die Rückleuchte ist nicht für den Betrieb mit NSL geprüft (hat ja auch keinen Reflektor) und ist somit nicht zulässig.

    Der Unterschied zwischen etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte, und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, dass sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann, falls es doch kaputtgeht, normalerweise herausstellt, dass es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann. :whistling:

  • Mach ruhig die Lampe rein denn ohne ein zusätzliches Kabel hast du halt nur ne Ersatzlampe im Rücklicht :D

  • Zitat

    Original von Ledergolf
    Lt. StvzO § 53 d sind zwei Nebelschlußleuchten erlaubt!


    Das bestreitet ja auch niemand!

    Der Unterschied zwischen etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte, und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, dass sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann, falls es doch kaputtgeht, normalerweise herausstellt, dass es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann. :whistling:

  • Zitat

    Original von octirolf
    Und verlierst damit deine ABE für's Fahrzeug. (Ein bischen überspitzt, zugegeben)
    Die Rückleuchte ist nicht für den Betrieb mit NSL geprüft (hat ja auch keinen Reflektor) und ist somit nicht zulässig.


    Meinst du mit "diese Rückleuchte" speziell die getönte von Hella, die ich mir reingemacht habe? Wieso ist die mit dem Betrieb einer NSL nicht geprüft? Die hat doch ein E-Zeichen und ist TÜV-frei...


    Gruß
    Malte

  • Schon richtig, daß die Rückleuchte ein E-Prüfzeichen hat!
    Dieses Zeichen hat sie bekommen, weil sie gemäß den Richtlinien EG... geprüft worden ist, allerdings OHNE NSL.
    Wenn du jetzt die NSL-Funktion da reinbaust fährst du, streng genommen, mit einer Rückleuchte OHNE E-Prüfzeichen; und das dann mit allen Konsequenzen.

    Der Unterschied zwischen etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte, und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, dass sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann, falls es doch kaputtgeht, normalerweise herausstellt, dass es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann. :whistling:

  • Jetzt muß ich mal fragen woher du weißt das diese Schlußleuchte nicht mit der NSL Funktion geprüft wurde?

  • Zitat

    Original von Jens Heinicke
    Jetzt muß ich mal fragen woher du weißt das diese Schlußleuchte nicht mit der NSL Funktion geprüft wurde?


    Das weiß ich natürlich nicht, aber die Leuchten, die ich kenne haben an der Stelle für die Birne (ja, ich weiß Birnen wachsen auf Bäumen :wink: ) einen eingegossenen Kuststoffdeckel. Diesen muß man erst herausbrechen um die gewünschte Funktion zu erhalten. Ausserdem haben die auch keinen Reflektor.
    Wenn dem so ist, was ich einfach mal vermute, hat die Leuchte diese Zulassung nicht!

    Der Unterschied zwischen etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte, und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, dass sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann, falls es doch kaputtgeht, normalerweise herausstellt, dass es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann. :whistling:

  • also meine Magic Collor damals hatten keine Plastkappen davor

  • Hatte die denn einen Reflektor drin?

    Der Unterschied zwischen etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte, und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, dass sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann, falls es doch kaputtgeht, normalerweise herausstellt, dass es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann. :whistling:

  • Gut, in dem Fall ist es durchaus möglich, dass die Leuchte die entsprechende Prüfung hatte.
    Man lernt ja wirklich nie aus :wink:

    Der Unterschied zwischen etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte, und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, dass sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann, falls es doch kaputtgeht, normalerweise herausstellt, dass es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann. :whistling:

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