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Ich hab gestern meine neuen, dunklen Heckleuchten von Hella installiert. Da habe ich gesehen, dass bei der rechten Rückleuchte eine Fassung für eine Glühbirne unbesetzt ist. Ich vermute mal, das wäre für eine zusätzliche Nebelschlussleuchte rechts. Links ist diese Fassung mit einer Birne belegt.
Das bringt mich zur Frage, ist das Absicht? Sind Nebelschlussleuchten nur einseitig erlaubt? Wenn Nebelschlussleuchten beidseitig erlaubt sind, würde ich in die leere Fassung rechts einfach noch ein Birnchen reinmachen, mehr Licht kann ja nie schaden.
Gruß Malte
EDit: Wikipedia sagt, es dürfen beidseitige Nebelschlussleuchten vorhanden sein. Also mach ich mir noch ein Birnchen rein.
Original von pinguin74 EDit: Wikipedia sagt, es dürfen beidseitige Nebelschlussleuchten vorhanden sein. Also mach ich mir noch ein Birnchen rein.
Und verlierst damit deine ABE für's Fahrzeug. (Ein bischen überspitzt, zugegeben) Die Rückleuchte ist nicht für den Betrieb mit NSL geprüft (hat ja auch keinen Reflektor) und ist somit nicht zulässig.
Original von octirolf Und verlierst damit deine ABE für's Fahrzeug. (Ein bischen überspitzt, zugegeben) Die Rückleuchte ist nicht für den Betrieb mit NSL geprüft (hat ja auch keinen Reflektor) und ist somit nicht zulässig.
Meinst du mit "diese Rückleuchte" speziell die getönte von Hella, die ich mir reingemacht habe? Wieso ist die mit dem Betrieb einer NSL nicht geprüft? Die hat doch ein E-Zeichen und ist TÜV-frei...
Schon richtig, daß die Rückleuchte ein E-Prüfzeichen hat! Dieses Zeichen hat sie bekommen, weil sie gemäß den Richtlinien EG... geprüft worden ist, allerdings OHNE NSL. Wenn du jetzt die NSL-Funktion da reinbaust fährst du, streng genommen, mit einer Rückleuchte OHNE E-Prüfzeichen; und das dann mit allen Konsequenzen.
Original von Jens Heinicke Jetzt muß ich mal fragen woher du weißt das diese Schlußleuchte nicht mit der NSL Funktion geprüft wurde?
Das weiß ich natürlich nicht, aber die Leuchten, die ich kenne haben an der Stelle für die Birne (ja, ich weiß Birnen wachsen auf Bäumen :wink: ) einen eingegossenen Kuststoffdeckel. Diesen muß man erst herausbrechen um die gewünschte Funktion zu erhalten. Ausserdem haben die auch keinen Reflektor. Wenn dem so ist, was ich einfach mal vermute, hat die Leuchte diese Zulassung nicht!
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