Heute vormittag hat der CSU-Verkehrsexperte Dörffler im Bundestag die neuen EU-Verkehrsrechtsregeln vorgestellt, die eine Reihe tiefgreifender Änderungen vorschreiben.
Neuwagen dürfen ab Mitte 2012 keinerlei Anlagen mehr besitzen, die nicht unbedingt zum sicheren Verkehrsbetrieb nötig sind. Anlass zu dieser Regelung ist die katastrophal schlechte Ökobilanz unnötiger Zusatzanlagen wie Klimaanlage, ZV, elektrische Fensterheber, etc....
Weiterhin wird die lichttechnische Kennzeichnung von Altautos (sogenannter alter Stinker), die vor dem 01.07.1995 hergestellt wurden, mit grünen Blinkleuchten - ähnlich den blauen Blinkleuchten von Polizeifahrzeugen - zum 01.09.2011 zwingend vorgeschrieben. Nicht-Gebrauch der lichttechnischen Kennzeichnungsanlage für Altautos ("Stinker-Blinker", autobild 04/11) führt zu einer Geldstrafe von 85 € und zwei Punkten in Flensburg.
Ebenfalls zum September diesen Jahres ist der Einbau von Geruchshupen zum Schutze von Hörbehinderten zur Erteilung einer TÜV-Plakette erforderlich. ATU verzeichnet in diesem Zusammenhang seit Wochen schon erhöhte Umsatzraten mit ihrem Modell "Monza" (Geruch nach verbranntem Gummi), während die Doppelgeruchshupe "Donner-PU-ps" bei Conrad Electronic bleischwer in den Regalen liegt.
Gerne hätte ich zu diesem Wahnsinn noch einige Links eingestellt, aber leider konnten wir in diesem Monat die Google-Rechnung nicht zahlen, deswegen wird das halt nichts. Keine bedauert das mehr als ich.