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Hallo, ich habe mittlerweile schon hunderte von Meinungen gehört, daher bin ich jetzt total verunsichert. Müssen diese Felgen eingetragen werden, oder nicht?
Original von darkviolet76 Ahh... jetzt weiß ich welchen link du meinst.
wenn man deinen Link auf die MT-Seite verwendet, kommen erstmal beiträge die andere eine datei zum download anbieten, die ist gleich mit der reifen-freigebe bei doppel-wobber. weiter unten hab ich jetzt auch den PDF-Link entdeckt den du meinst:
Ich habe eine Prüfstelle und 2 verschiedene Aussagen von 2 Prüfern!!!
Prüfer 1) "Es sind Originalteile die die allgemeine ABE einschließen. Eine Eintragung ist nicht notwendig. Originalteile müßen nicht eingetragen werden."
Prüfer 2) "Diese Teile sind nur in der allgemeinen ABE enthalten wenn sie auch ab Werk montiert waren und/oder zum jeweiligen (Sonder-)Modell gehörten. Eine Eintragung ist daher zwingend notwendi."
Ich weiß ehrlich gesagt auch nicht was ich von den Aussagen halten soll, ob der eine Recht hat und der andere nur Geld verdienen will.
ich hab die jahrelang gefahren. ohne eintragung. mein tüver hat mir auch grünes licht gegeben. das einzige was er wissen wollte war, ob der golf servo hat oder nicht. da die "ganz breiten" gummis nur auf gölfen mit servo montiert wurden.
Danke für die Beiträge! Das Dokument zur Reifenfreigabe ist echt gut, werd ich bei mir führen. Mein Golf hat keine Servolenkung, die 185er Bereifung ist trotzdem erlaubt. MfG, Viktor
Ich habe die BBS bei mir am Special eintragen lassen, weil, auf den Felgen ist ne VW-Nr., aber, die Grösse ist ja nicht in den Papieren aufgeführt, deswegen müssen sie eingetragen werden...
Das steht auch in der Freigabe von VW, was ja keine ABE ist !!! sondern eine Bescheinigung der Felgen die VW für dieses Fahrzeug freigegeben hat ! Trotzdem müssen sie eingetragen werden, wenn diese nicht in den Papieren vermerkt sind.
Klar gibt es Prüfer und "Grüne/Blaue" die das anders sehen, aber, es geht auch andersrum...
freak19e das trifft aber nur zu sofern du ne andere größe als die für die felge und abe des golfs angegebene fährst (im neuen schein is nur eine größe drin, die kleinste)
ich musste meine bbs-felgen (auch die vom gtspecial) auch eintragen aber nur weil ich keine 185x55x15(nicht ganz sicher) fahrenwollt sondern 195x50x15
die Felgen kannst du ohne Eintragung fahren wenn die Reifengröße im Fahrzeugschein eingetragen ist.
Originalteile (hier die Felge) werden nicht eingetragen, weil der Hersteller das Prüfungsverfahren inkl. Betriebserlaubnis bereits durchgeführt hat. Dadurch, das das Logo des Herstellers auf dem (Ersatz-)Teil eingeprägt ist, sind alle weiteren Prüfungen nicht notwendig.
Ausnahme:Wenn du z.B. auf den Felgen Reifen der Größe 195/60 HR14 fahren möchtest. Ist auch ohne Probleme möglich. Jedoch ist diese Kombination Eintragungspflichtig, da in der Werksfreigabe nicht vorgesehen. Der TÜV trägt dann die Felgen + die Reifengröße ein.
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