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vielen werden es kennen und auch so machen. man braucht meinetwegen für sein auto einen neuen motor, ein neues getriebe oder ein paar elektrische fensterheber. da ja nun die preise für einen golf 2 nicht so enorm hoch sind, ist es vom finanziellen aufwand absolut vertetbar sich gleich einen kompletten wagen zu kaufen und die gewünschten teile abzubauen und in sein hobby-projekt zu stecken. was mache ich nun mit dem rest? jetzt hätte ich vielleicht einen kompletten golf 2 ohne motor. da würde ich doch sagen, was man halt noch verkaufen kann verkauft man, um ggf den einkaufspreis des fahrzeugs wieder reinzubekommen und den rest, den keiner will verschrotte ich. würde ich da, wenn ich die ganzen sachen bei ebay versteigere, schon gewerblich handeln?
Also unser "Grünes Männchen" was bei uns in der Straße wohnt hab ich mal gefragt. Der kam paar Tage drauf mit der Info um die Ecke, daß man wohl bis zu 10 Verkäufen pro Monat machen darf. Also wenn du von einem Monat ausgehst mit 30 Tagen hast alle 3 Tage einen Verkauf mit Geldeingang prüfen Paket bauen für Versand und Mailkram.
Wenn du nebenbei noch sowas betreibst was man Job nennt mit 40+X Stunden hast gut zu tun. :wink:
also ich hate ja auch schon etwas rumgegoogelt und bin da immer auf unterschiedlichste angaben gekommen. letztendlich wäre halt nur wirklich maßgäblich, was ein gericht dazu sagt. vom prinzip her ist ja auch nur immer kleinkram und verhältismäßig wenig, was ich verkaufe, da, wie alex schon erwähnt, es auch irgendwann nervig wird wenn man nebenbei noch irgendwie arbeiten gehen muss.
wahrscheinlich wird auch nie was passieren, nur hätte ich kein bock drauf, dass irgendwann eine stahlestrichzahnfresse um die ecke biegt und mir ein gewerbe unterstellen will.
Im endefekt wirst du es erst wissen, wenn das Finanzamt vor der Tür steht! Du musst ja sowieso private veräußerungen ab einem bestimmten wert (ich weiß jetzt nichtmehr wieviel) bei der Steuererklärung angeben!! Es gibt auch noch die möglichkeit Kleinstgewerbe "oder so" anzumelden!Da bezahlst du dann nur einen bestimmten betrag!Aber ich denke das lohnt sich nur bei regelmäßigen einnahmen!! Ich denke wenn du ein Auto kaufst ohne irgendwelche nachweise und in dann in einzelteilen verkauft interessiert das kein Schwein! Wenn du das natürlich jede woche machst ,hast du warscheinlich bald ein Problem!! Abgesehen davon das du das Zeitlich überhaupt nicht hinbekommst!!
Gabs da nicht eine Regel mit 700 € Jahreseinnahme (ohne Ebaygebühren) die Steuerfrei sind? Und dann glaube ich das es da noch irgendwas gab mit 6 gleichen Artikeln. Dürfte schon ein Unterschied sein ob ich regelmäßig teuere Sachen verkaufe oder hin und wieder Kleinkram. Zumal du nie vorhersehen kannst was ebay wirklich einbringt.
Hab mir grad die Seiten von den RA rostock durchgelesen, vorallem das Kapitel Abmahnungen. Ich seh das so: Mach ich ws falsch kann man mich anzeigen und ein gericht bestimmt über meine Strafe. Aber seit wann können diese Geldfordernden Strafen ohne Gerichtsurteil irgendwelche Rechtsanwälte vornehmen? Das muß mir mal einer erklären. Wiederspricht sowas nicht dem Grundgesetz und der Gewaltenteilung?
Hab mir grad die Seiten von den RA rostock durchgelesen, vorallem das Kapitel Abmahnungen. Ich seh das so: Mach ich ws falsch kann man mich anzeigen und ein gericht bestimmt über meine Strafe. Aber seit wann können diese Geldfordernden Strafen ohne Gerichtsurteil irgendwelche Rechtsanwälte vornehmen? Das muß mir mal einer erklären. Wiederspricht sowas nicht dem Grundgesetz und der Gewaltenteilung?
In den letzten Jahren häuften sich Fälle von Abmahnungen. Es wird daher von einer Abmahnwelle gesprochen. Dies liegt in den Augen Vieler auch daran, dass das Immaterialgüterrecht durch die Verbreitung des Internets stark an Bedeutung zu genommen hat und die Abmahnung das typische Element dieser Rechtsgebiete ist.
Einige machen hierfür aber auch Rechtsanwälte und deren Gewinnstreben verantwortlich: Diese Rechtsanwälte durchforsten im Auftrag ihrer Mandanten das Internet auf möglicherweise abmahnfähige Verstöße und fordern von deren Urhebern Unterlassungserklärungen ein. Es gibt Kanzleien, die so pro Jahr rund 50.000 Aktenzeichen für Abmahnungen produzieren, um auf Wettbewerbsverstöße oder Urheberrechtsverstöße hinzuweisen. Die Betroffenen sind oft Privatpersonen, die ohne es zu wollen, insbesondere auf Auktionsplattformen (zum Beispiel eBay), handeln.
Einigen Kanzleien wurde nachgesagt, Mandate dadurch zu werben, dass sie ihre Dienste kostenlos anbieten und nur bezahlt werden, wenn der abgemahnte Zahlungen leistet. Dies ist außergerichtlich berufsrechtlich zulässig. Für die Mandanten ist dies ein "No-Pay-Just-Gain-Contract", da Zahlungen immer nur an den Mandanten, aber nie von dort an den Anwalt fließen.
Für Aufmerksamkeit sorgte ein Fall im Jahr 2006, in dem eine Mutter abgemahnt wurde, weil diese getragene Kleidung ihrer Kinder verkauft hatte. Der Kläger, eine Anwaltskanzlei aus Berlin, beschuldigte die Frau, gewerblich gehandelt zu haben, und verklagte sie, nachdem sie sich geweigert hatte, die Abmahngebühr zu bezahlen. Die Beklagte wurde schließlich zur Zahlung von Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von mehreren Tausend Euro verurteilt.Da es keine klaren Regeln gibt, ab wann ein Verkäufer privat oder gewerblich handelt, bleibt das Thema weiterhin eine Grauzone.
Ein volk läßt sich zum Narren halten ... mehr fällt mir dazu nicht mehr ein. Schwammige Gesetze sind das eine, aber ein Volk das diesen Unsinn mitmacht ist das andere. Habe vor jedem Respekt der sich gegen solchen Unsinn wehrt, egal mit welchem Mittel.
Ich hab bei Ebay viel zeugs verkauft und dann als zahlungsweise Paypal angeboten ab ca 2500€ hat Paypal mein Konto eingeschränkt bis ch alle erfordlichen unterlagen eingreicht habe und bewiesen habe das ich eine Privatperson bin und nicht Gewerblich verkaufe.
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