OLdtimer Zulassung

  • Hallo, ich bin neu hier im Forum und freue mich nun unter euch zu sein...ICh fahre einen Golf 1 GTI Typ 17 bj 1979 ( 2 l 16v doppelweber)....Ich bin grad dabei das auto auf oldtimer umzubauen....Ich habe ihn grad frisch vom Lacken abgeholt und habe auch schon die passenden doppelweber und das zubehör da....Ich bräuchte noch eineige dokumente und bin leider noch nicht fündig geworden.....vielleicht könnt ihr mir ja helfen...
    Wo kann man lesen ab wann holzlenkräder beim golf verbaut wurden?????
    Ab wann gab es schwarze Rückleuchten????
    hat einer ne abe für oz turbo felgen??????7,5 j X 15 "
    Ich danke euch und freue mich auf eure antworten....
    LG euer Greenteam

  • Moin,


    ist bezweifele mal das du mit nem 2 L 16V jemals eine H Zulassung bekommst.
    Verbaut sein dürfen nur Teile die, in deinem Fall, auch 1979 auf dem Markt waren.


    Gruß Markus

  • das stimmt so nicht! du hast die zeitspanne von 1979 bis 1989 und somit ist es voll ok, da der motor 88 rauskam.....deswegen machen auch die doppelweber keine probleme, weil man zeitgemäß tunen muss und im rennsprt gab es das damals schon...nur bei den rückleuchten bin ich noch nicht fündig geworden

  • Wenn du nen Prüfer hast der das sooo auslegt...
    Mein Bruder musste z.B. bei seinem DB 609, Fahrgestell von 1974, nachweisen, das der obendrauf verbaute Wohnwagen zum Zeitpunkt der H Abnahme 30 Jahre alt war.
    Wenn ich hier zum TÜV fahre, wird nur das anerkannt was es in dem entsprechenden Baujahr zu kaufen gab, da gibt es keine Zeitspanne.

  • H zulassung ist extrem auslegungs-sache. man darf zB alles verbessern was der sicherheit und der umwelt zugute kommt. heißt ganz frei ausgelegt: ne brembo-komplett bremsanlage und n TFSI motor (mit euro6 abgasnorm...) stehen einem H nicht entgegen! sprich am besten mal mit deinem prüfer, wenn er n einscheißer ist und doppelweber noch nie eingetragen hat dann bestimmt auch nicht bei deinem H-1er....

    Von Null auf nüscht in weniger als gleich.

  • die sache mit dem weber ist ja schon durch....werde mich morgen mal mit ihm auseinader setzten wegen der rückleuchten....danke schon mal

  • Zitat

    Original von racing23
    H zulassung ist extrem auslegungs-sache. man darf zB alles verbessern was der sicherheit und der umwelt zugute kommt. heißt ganz frei ausgelegt: ne brembo-komplett bremsanlage und n TFSI motor (mit euro6 abgasnorm...) stehen einem H nicht entgegen! sprich am besten mal mit deinem prüfer, wenn er n einscheißer ist und doppelweber noch nie eingetragen hat dann bestimmt auch nicht bei deinem H-1er....


    Das stimmt so nicht, zulässig ist nur "zeitgenössisches" Tuning das es vor 30Jahren auch schon gab...desweiteren muss das Fahrzeug in "zeitgenössischen Originalzustand" sein und mind. Zustand 3...


    Zitat

    In keinem Fall werden H-Kennzeichen ausgegeben, wenn erkennbar wesentlich jüngere Komponenten eingebaut wurden: Ein stärkerer Motor passenden und ähnlichen Typs, der erst später erhältlich war, ist bereits ein Negativkriterium.

    Alle sagten: "Das geht nicht". Dann kam einer der wußte das nicht, der hat es einfach gemacht...

    Einmal editiert, zuletzt von H1B ()

  • Zitat

    Original von H1B


    Das stimmt so nicht, zulässig ist nur "zeitgenössisches" Tuning das es vor 30Jahren auch schon gab...desweiteren muss das Fahrzeug in "zeitgenössischen Originalzustand" sein und mind. Zustand 3...


    Mein Reden...

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