Rückrüstung

  • Hallo zusammen!


    Muss man eine Eintragung löschen lassen, wenn man das eingetragene Teil gegen eines mit ABE austauscht?


    Mein Fall: Ich habe einen alten Remus-Endtopf, der in die Papiere eingetragen wurde. Der muss aber langsam raus, weil er nach ca. 12 Jahren allmählich kaputt rostet. Ich habe da einen anderen Endtopf (ebenfalls Remus) ins Auge gefasst, der aber eine ABE hat.
    Daher die Frage muss ich wegen der alten Eintragung etwas machen? Kann ich dann so einfach einen Topf mit ABE einbauen?


    Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe.


    Gruß koop

  • das kannste so lassen, brauchst dann nur noch die ABE mitführen...


    is das gleiche wie, wenn man mehrere fahrwerke oder Felgen eingetragen hat ;)

  • kann nur sein ,
    dass es auf eigenen wunsch gelöscht wird wenn du irgendwann mal einen
    neuen fahrzeugschein machen lässt.


    ich hatte auch jahrelang bei meinem ersten golf
    ein sportlenkrad im schein zu stehen, aber ein normales lenkrad verbaut.
    Irgendwann wurde dann mal beim eintragen neu angebauter Tuningteile
    die alte eintragung des lenkrades gelöscht und durch die eintragung meines
    neuen lenkrades ersetzt.

  • Interessante Frage!


    Im Schein steht Remus ABE 12345 und du hast dran Remus 11111 und für den ne ABE. So hab ichs verstanden. Dann sollte die ABE reichen. Obwohl... ein Fallstrick... dein Remus mit ABE darf laut ABE bestimmt bedenkenlos an eine Serienauspuffanlage verbaut werden. Durch deine Eintragung des anderen Remus ist aber deine Abgasanlage nicht mehr Serie... oder seh ich das jetzt falsch?


    Bei Sachen wie Fahrwerk gibts ja verschiedene Möglichkeiten der Eintragungen (Text Reifen ODER AUCH Text Reifen etc.)


    Als Beispiel von mir: Winter-NZ mit RS-Schürze. Eingetragen beim FSP. Hab jetzt einen Schein wo die Eintragung drauf steht und ich muß beim nächsten mal wenn sich die Zulassungsstelle mit den Fahrzeugpapieren befaßt diese Eintragung ergänzen lassen. Bis dahin reicht die Bestätigung vom FSP. Damit ists erstmal egal welche Stoßstange dran ist (original oder RS), aber wenns endgültig eingetragen ist dann muß die RS auch dran sein. Gibts die RS irgendwann mal nicht mehr müßte ich die auch austragen lassen,


    Ähnliches gilt ja auch beim KLR, da ist ja von der Eintragung auch die Steuerklasse abhängig. Auch wenns keiner macht, wird der KLR zurückgerüstet müßte man ihn auch austragen lassen.

  • Zitat

    Original von Biertrinker
    Interessante Frage!


    Im Schein steht Remus ABE 12345 und du hast dran Remus 11111 und für den ne ABE. So hab ichs verstanden. Dann sollte die ABE reichen. Obwohl... ein Fallstrick... dein Remus mit ABE darf laut ABE bestimmt bedenkenlos an eine Serienauspuffanlage verbaut werden. Durch deine Eintragung des anderen Remus ist aber deine Abgasanlage nicht mehr Serie... oder seh ich das jetzt falsch?


    Ja, ich finde die Frage auch spannend.


    Also ich habe jetzt einen eingetragenen Remus-Endtopf auf einer Serienanlage und wollte einen neuen Remus-Endtopf mit ABE einbauen, der wieder auf die Serienanlage kommt.
    Quasi ein 1:1-Tausch. :D


    Ich weiß ehrlich gesagt auch nicht, ob mein alter Endtopf nicht vielleicht auch eine ABE hatte und der Tuningbetrieb hat ihn trotzdem eintragen lassen. Keine Ahnung. ?( Hat wahrscheinlich auch keine Auswirkungen mehr auf die Frage.


    Eigentlich sehe ich es so wie darkviolet76 und reiden. Tatsächlich habe ich derzeit zwei Sonder-Rad-Reifen-Kombinationen eingetragen, von denen ich eine ganz bestimmt nicht mehr fahren werde. Aber, da sie eingetragen ist, ist sie noch zulässig.


    Beim KLR würde ich die Sache schon wieder kritischer sehen. Wenn der wieder ausgebaut wird, kommt man dann nicht in den Bereich der Steuerhinterziehung?


    Aber wo ist da die Grenze? Welche eingetragenen Änderungen darf man ohne entsprechender Meldung wieder rückgängig machen und warum?
    ?(

  • Du kannst Lenkräder, Felgen, Auspuffanlagen, Spoiler, Sitze, Alupedalen usw. eintragen aber auch gegen andere Teile Tauschen, entweder mit ABE oder halt wieder mit eintragen.


    Gibt viele möglichkeiten, nur wenn was anderes geändert werden musste was im Brief bzw. Schein umgeschrieben worden ist, dann darf man da nicht einfach so hin und hertauschen.


    Baust du einen Auspuff dran und die Geräuschzahl wird geändert, muss der beim Austausch ausgetragen werden.


    Muss bei Rad/Reifen an der Wegdrehzahl was geändert werden, geht ein einfaches Umschrauben auch nicht mehr.


    Beim Fahrwerk ist die Höhe geändert worden, sowas wird also auch rausgestrichen.




    Gruß flash

Supporte uns und mehr Features für dein Profil erhalten

Das Forum unterstützen und gleichzeitig mehr Power für dein Profil?

  • mehr Speicherplatz in der Galerie
  • kein Download-Limit in der Datenbank
  • überproportional mehr Speicherplatz bei den privaten Nachrichten
  • mehr Anhänge/Bilder im Forum
  • individueller Benutzertitel wählbar
  • uvm. (mehr Infos hier)


zum WOBber+ Abo

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!

  • Registrierte Mitglieder haben die folgenden Vorteile:
  • ✔ kostenlose Mitgliedschaft
  • ✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten
  • ✔ keine Werbung im Forum
  • ✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • ✔ kostenlose Nutzung unseres Marktbereiches
  • ✔ schnelle Hilfe bei Problemen aller Art
  • ✔ Bilder hochladen und den Auto-Showroom nutzen
  • ✔ und vieles mehr ...