Höhenregulierung für TÜV

  • Hallo Ihr Lieben!
    Mein Problem ist Folgendes:
    Ich fahre einen Golf 2 GTI Edition One, Bj un EZ 1990. Die EG Typgenehmigung bzw. ABE ist von März 89 so steht es in den Papieren.
    Der TÜV Onkel sagt jetzt, weil meiner von ´90 ist, müssen die Scheinwerfer ne Höhenregulierung haben.... Aber, wenn die ABE von ´89 ist, fällt das doch eigentlich noch unter die alte Regelung, dass man es nicht braucht?! Oder sehe ich das falsch???
    Nun kriegt der Kleene kein TÜV.....


    Hat jemand einen Rat?

  • Ja hatte er denn original das drin oder nicht?


    2 Möglichkeiten:


    Einfach Originalscheinwerfer mit elwr einbauen



    oder



    ELWR Schalter ausbauen und Deckel drauf. Dann is es nicht nachvollziehbar. Und dann natürlich zu einem anderen Tüv fahren.

  • Danke für die Antwort!
    Der TÜVer sagt ja, dass das ab Bj ´90 Pflicht ist und meiner ist ja n ´90er. Deswegen ja die Frage ob das Datum der ABE oder des Bj zählt. An die Idee da ne Blende rauf zu setzten hab ich auch schon gedacht, aber wenn der nächste wieder sagt, n ´90er muss das haben.....
    Was der vorher hatte weiß ich nicht, hab ihn vor 1,5 Jahren so gekauft.

  • Bei Erstzulassung ab 01.01.1990 ist es Pflicht und sollte dem Prüfer auch auffallen, mit glück kommst du aber auch ohne durch. Ich persönlich würde es aber einfach fix nachrüsten.


    Also Baujahr und ABE-Datum sind wurst, es gilt das Datum der ersten Zulassung.

    Niveau ist keine Hautcreme!


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    Einmal editiert, zuletzt von jotesen ()

  • Der TÜV hat wohl Recht;... es zählt die Erstzulassung des Wagens. Auch wenn die EG Erlaubnis des Wagens 89 ist.


    Wenn EZ 90 - dann ganz einfach -> wenn Serienmäßig ELWR dann auch nur Nachrüst Scheinis mit ELWR ...


    Alles andere ist nicht da wahre, heißt aber nicht das es nicht klappen kann. Nur legal ist es nur mit ELWR ...


    Greetz

  • Danke, jetzt bin ich wirklich schlauer. Also nachrüsten....... Hab keine Lust mehr..... schon soviel gemacht.... das letzte bisschen noch.....
    Nochmal Danke und schönen Abend Euch allen

  • Es gab auch Außnahmegenhemigungen für Lagerfahrzeuge! Ich miene, dass das dann aber im Brief/Schein eingetragen wurde. Hat man vergessen das in die neuen Papiere zu übertragen?


    Eigentlich müssten die Kabel drin liegen .... wenn Du keine Stecker findest würd ich einen Blindstopfen drauf machen und es bei einem anderen TÜV probieren .... den Prüfer bisschen beschäftigen/ablenken ... dann wird das schon!


    Grüße
    Chris

    Fehlende Leistung wird durch Wahnsinn ersetzt :D

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