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Moin! Ich hab heut an der Kreuzung gegenüber von mri einen Golf 2 gesehen, der die Scheinwerfer sozusagen "umgetauscht" hatte. Also die Stecker waren wohl anders gesteckt^^
Bei den normalen Scheinwerfern war nur Standlicht an und die Fernscheinwerfer waren das normale Abblendlicht. Sah sehr interessant aus, hat jemand von euch das auch schonmal gemacht?
Echt? Die Fernlichtscheinwerfer vom Doppelscheinwerfergrill kann man auch als Nebelscheinis verwenden?
Aber okay, wenn das wirklich so ist... kann man trotzdem seine Scheinwerfer so umbauen wie oben erwähnt? Also ohne dass der TÜV oder die Pozilei meckert?
Als Doppelscheinwerfer gibt es Fernscheinwerfer und auch Nebelscheinwerfer
, sie sind am unterschiedlichen Streuglas zu unterscheiden.. Nebelscheinwerfer
kann man auch nur mit Standlicht anmachen, was allerdings nicht zulässig ist, wenn sie im Doppelscheinwerfergrill eingebaut sind, weil dann der Abstand zur Außenkante des Fahrzeuges zu groß ist. Damit sollte dann auch klar sein, dass die Schaltung, wie du sie dir vorstellst nicht zulässig ist.
Hi, bei meinem ersten GTI-Grill hatte ich auch Nebelsceinwerfer drin ohne es zu merken. Hatte mich anfangs immer gewundert warum die das Lich so breit auseinandergeleuchtet hat. Später hat ein BMW im Rückwärtsgang die rechte Ecke eingedrückt hat und dabei den Grill zebrochen. Der Ersatzgrill hatte dann andere Scheinwerfer - echte Fernscheinwerfer.
An den unterschiedlichen Streugläsern hatte ich dann die zwei Kennbuchstaben erkannt: TN = Nebelscheinwerfer
TF = Fernscheinwerfer
ich hab in meinem DSW grill in den fernscheinwerfern standlicht fassungen drin! sieht wie ich finde recht geil aus ! probleme mit der polizei gabs noch nie und die ziehen mich öfters mal raus
Original von Golf2Cl70psPN ich hab in meinem DSW grill in den fernscheinwerfern standlicht fassungen drin! sieht wie ich finde recht geil aus ! probleme mit der polizei gabs noch nie und die ziehen mich öfters mal raus
Da wirds auch kene Probleme geben! Ist nämlich zulässig. Hab das an meinem alten E30 auch so gemacht und war dann extra bei der Dekra um die Zulässigkeit zu erfragen. Der freundliche Prüfer hat mir dann die Gesetzesseite aus seinem dicken Paragraphenbuch kopiert und bei Fragen seitens der Rennleitung hab ich Seite vorgezeigt und gut war. Es ist Standlicht vorgeschrieben, aber ob 2 oder 4 ist nirgends festgelegt.
zu den Nebler- / Fernscheinis: Es muß im Glas eine Prägung existieren um die Zulassung nachzuweisen.
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