Wie schnell darf ich fahren?

  • um das zu unterstreichen kann ich sagen dass ich letztens samstag nachts mit 50 über de landstraße gegurkt bin und 30m sicht hatte (scheiss nebel!!!!!!)


    ich denke aber auch dass die wahl der geschwindigkeit ne frage der erfahrung ist

  • so damit hier mal ne zahl rein kommt...


    bei normalen Umständen (wie Fahrbahnbelag,Bereifung,Witterung,Sicht,Beladung usw... )


    bei 400m Fernlicht !!!


    :O :O :O 237 KMH (gerundet) =) =) =)



    laut dieser Internetseite: http://2cu.at/anhalteweg/
    ist der Anhalteweg 399.3 meter.


    ABER:


    kommt natürlich auch auf das Hindernis an, wenn es ein Auto im Gegenverkehr ist, dass sich deinem Auto auf deiner Fahrbahn mit gleicher Geschwindigkeit nähert, bist du tot...


    wenn es ein Reh ist, dass ca. 100m vor dir auf die Fahrbahn springt, siehst du wahrscheinlich auch nicht mehr besonders gut aus. (da ist es egal ob dein Fernlicht 400m weit reicht)




    Ps: da "Sehen" quasi mein Beruf ist, kann ich dir versichern, dass die Zahl der Autofahrer
    die 400m weit scharf sehen können und das auch noch nachts, erschreckend gering ist.

  • @dark: du sprichst das liebe plötzlich hervorspringende rehlein an... schön... wußtest du das derartiges springgetier dich nur bis etwa 70km/h wahrnehmen kann? rotwild kann auf geraüsche und geschwindigkeiten nur reagieren wenn wir ni zu schnell fahren. kommst mit 100 an kriegt das reh gar ni mit das du zur jagt ausfährst :)


    nun die frage: wäre dann angemessene fahrweise bei wildwechsel dann 70 km/h?


    237 km/h sind schon extrem viel find ich, 400 m anhalteweg is das eine, aber reaktionszeit und der weg den du da zurücklegst?

  • biertrinker bei wildwechsel ist 70 mitunter angebracht erstrecht wenn mann durch diese reflektionsstreifen der ökos nicht wahrnehmen kann welches blitzen nun tier oder streifen ist

  • Zitat

    Original von Biertrinker
    237 km/h sind schon extrem viel find ich, 400 m anhalteweg is das eine, aber reaktionszeit und der weg den du da zurücklegst?


    im Anhalteweg steckt doch schon alles drin:


    Geschwindigkeit: 237 km/h
    Reaktionszeit: 1 s
    Bremsverzögerung: 6.5 m/s2
    Reaktionsweg: 65.83 m
    Bremsweg: 333.39 m
    Anhalteweg: 399.22 m
    Anhaltezeit: 11.13 s
    Hindernisentfernung: 400 m
    Aufprallgeschwindigkeit: 0 km/h


    Hier noch ne schöne seite dazu: http://www.kfz.net/sicherheit/anhalteweg/


    Zitat

    kommst mit 100 an kriegt das reh gar ni mit das du zur jagt ausfährst.
    nun die frage: wäre dann angemessene fahrweise bei wildwechsel dann 70 km/h?


    genau deswegen spingt das reh ja auf die strasse, weil es bei über 70kmh keine autos wahrnimmt.


    also sollte man eigentlich unter 70km/h bleiben damit das reh auch mitbekommen kann, dass dort der eiserne Tot auf der Strasse angefahren kommt.

  • Aber die ursprüngliche Frage ist ja, wie schnell man fahren darf.


    Da bleibe ich bei 100 km/h, solange nichts anderes durch eine entsprechende Beschilderung angezeigt wird.
    Sollten am Wegesrand irgendwelche Streifenhörnchen des Nachts ihr, durch den Steuerzahler finanziertes, High-Tech-Equipment ausprobieren haben sie wohl daneben gegriffen. Da kann es so dunkel sein wie im Bärenar..., das interssiert keinen!


    Kommt es zu einer ungewollten Begegnung zwischen automobilem Blech und einem natürlichen Bewohner des heimischen Waldes, hat man eigendlich immer schlechte Karten solange man keine Schrittgeschwindigkeit gefahren ist (Na ja, fast). Das hat aber jetzt wiederum nichts mit dürfen zu tun.

    Der Unterschied zwischen etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte, und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, dass sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann, falls es doch kaputtgeht, normalerweise herausstellt, dass es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann. :whistling:

  • Zitat

    Original von Biertrinker
    Ich habe auch eine Meinung dazu, diese werde ich im weiteren Verlauf auch kundtun.


    Darf ich den werten TE mal um Aufklärung und seine angekündigte Meinung bitten? :)

    Der Unterschied zwischen etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte, und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, dass sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann, falls es doch kaputtgeht, normalerweise herausstellt, dass es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann. :whistling:

  • Ich bring' das hier mal wieder in Erinnerung :wink:

    Der Unterschied zwischen etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte, und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, dass sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann, falls es doch kaputtgeht, normalerweise herausstellt, dass es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann. :whistling:

  • Ist doch ganz einfach! Man soll nur so schnell fahren, daß man innerhalb der halben Sichtweite anhalten kann!


    Das ist zu lahmarschig, werden nun einige brüllen, Schleicher, Sonntagsfahrer.


    Geht mal von zwei nach meiner Regel fahrenden Typen aus, die beide an einem definierten Punkt feststellen, daß sie nicht alleine auf ihrer Spur sind! Wenn jeder auf Sichtweite fährt, reicht der Bremsweg einfach nicht aus.


    Nun laßt beide Kamikazefuzzis innerhalb der halben Sichtstrecke anhalten und oh Wunder, die kommen Stoßstange an Stoßstange zum Stehen oder knautschen sich nur leicht!


    Ganze Sichtweite ist zu viel! Euer "Gegner" wirds Euch danken!

    Einmal editiert, zuletzt von Opelputzer ()

  • Ich klink mich mich mal ein...


    Nimmt man den den Grundsatz der Sichthalteregel in der STVO an dürfte man bei Gegenverkehr nur sehr viel langsamer Fahren als mit Fernlicht. Da Fernlicht nur ohne Gegenverkehr verwendet werden darf und Gegenverkehr selbst Nachts eher die Regel als die Ausnahme ist (zumindest auf größeren Landstraßen) gehe ich von normalen unter allen Dämmerungszuständen erlaubten Abblendlicht aus. Würde bedeuten ich darf erst nach anschalten des Fernlichts meine Geschwindigkeit erhöhen und der erweiterten Sicht anpassen und nicht umgekehrt nur im Falle des Gegenverkehrs meine Geschwindigkeit senken!


    Damit ergibt sich ein regulär anzunehmender Lichtkegel zwischen 50 und 150 m (laut STVO eigentlich 65m). Damit sind 100 km/h schon rechnerisch Utopie!


    Kleinere Landstraßen (mit wenig zu erwartenden Gegenverkehr nachts) betrachte ich aufgrund der schmaleren Bauart anders was die Geschwindigkeit angeht.


    lg Nullserie

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