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bin seit gestern abend ein wenig verwirrt, will mir nen neuen Golf 2 holen, der ist Baujahr 12/1987 und soweit mir bekannt ist, brauche ich doch bei diesen Baujahr nicht die 50 cm von der Scheinwerferunterkante bis zum boden einhalten, da man diese erst ab Baujahr 1/1988 einhalten muss, oder?
Weil gestern hat jemand zu mir gesagt, das es nur bis Baujahr 1986 geht.
Wäre wichtig, weil ansonsten hol ich mir doch einen Golf der dann schon etwas neuerer ist.
Habe schon die Suche benutzt, hab aber nichts gefunden.
bei dieser Regelung mit dem Abstand vom Boden zur unteren Lichtaustrittskante und so gibts immer wieder verschiedene Meinungen. Ich hab ein 91er Baujahr und ein 90/60 Fahrwerk drin. Ich hab zwar noch nie nachgemessen, aber ich denke, wenn ich mit dieser Tiefe nicht unter den 50 cm bin, schafft man es sowieso kaum!
Auf jeden Fall war mir diese Regelung nicht bekannt, dem TÜV-Prüfer der es eingetragen hat auch nicht und den Polizisten die mich bisher kontrolliert haben erst recht nicht!
Also würd ich von dieser komischen Regelung nicht die Entscheidung abhängig machen welches Auto ich mir kaufe.
Außerdem rate ich dir dein Auto nicht soo tief zu legen!
Finde das schon seltsam das es wirklich so extreme unterschiede gibt, bei uns messen die immer genau nach, ob man die grenze auch einhält.
Naja mit den Tieferlegen ist so eine Sache, find's halt einfach nur geil, wenn auf dem Golf 2 ein paar schöne 14 Zöller drauf sind und die Reifen bzw. Felgen schön büntig mit dem Radkasten abschließen.
Sollte glaube dann aber nicht mehr so schnell fahren.
Hab ja mit meinen jetzigen auch mit 16 Zöller eine scheinwerferhöhe von 47 cm gehabt.
Original von EVO16V Ich hab ein 91er Baujahr und ein 90/60 Fahrwerk drin. Ich hab zwar noch nie nachgemessen, aber ich denke, wenn ich mit dieser Tiefe nicht unter den 50 cm bin, schafft man es sowieso kaum!
So ein Quatsch... Der Golf II hat eine serienmäßige untere Lichtaustrittskante von ca 55cm! Das heißt das man sogar schon mit 40mm Federn aufpassen muss. Bei einem 90/60mm Fahrwerk liegst du zu 1000% unter 50cm!
Zitat
Original von EVO16V Auf jeden Fall war mir diese Regelung nicht bekannt, dem TÜV-Prüfer der es eingetragen hat auch nicht und den Polizisten die mich bisher kontrolliert haben erst recht nicht!
Denn hast du bisher riesen Glück gehabt. Denn nicht überall sind die TÜV- Prüfer und Polizeibeamten so unwissend wie bei dir zuhaus.
Ca$hMoney986 Die Regelung ist eigentlich eine kleine Gesetzeslücke in der steht( von mir anders formuliert) das alle Fahrzeuge bis Baujahr 12/1987 sich nicht an die 50cm halten müssen!
Wieso Quatsch? Da hast du glaube ich was falsch verstanden. Ich wollte damit nur deutlich machen dass ich sicherlich drunter liege und trotzdem nichts passiert. Es gibt bei der Polizei wohl sehr große regionale Unterschiede!
Danke, dann werd ich mir den anderen jetzt holen. Sobald meiner weg ist.
Kann es da eigentlich beim tüv probleme geben, oder dann einfach fahrwerk rein, felgen drauf und dann kann ich einfach zum tüv fahren und eintragen lassen?
Original von EVO16V Wieso Quatsch? Da hast du glaube ich was falsch verstanden. Ich wollte damit nur deutlich machen dass ich sicherlich drunter liege und trotzdem nichts passiert. Es gibt bei der Polizei wohl sehr große regionale Unterschiede!
Seit letztem Jahr scheint die Rennleitung aber schärfer darauf zu achten. All die Jahre vorher wurde ich nie damit konfrontiert. Auch beim TÜV letztes Jahr war die erste Aktion des Prüfers das Zücken des Zollstocks.
@Ca$h Ja, kannst einfach alles verbauen und musst es dann in der Kombination vom TÜV abnehmen lassen.
Sollte ich mich irren, oder gibt es da so eine Regelung mit Mindestbodenfreiheit von 11cm? Bei uns in der Gegend sollen die Grünen sogar mal mit Holzpflöcken unter die Autos gegangen sein und alle die den Test nicht bestanden haben, wurden rausgezogen. Bin mir mit der cm-Angabe nicht mehr ganz sicher.
ich bin der meinung es sind 7cm...bei uns wird als Fausregel immer gesagt das man eine Zigaretenschachtel hochkant unters auto beko0mmen soll! aber wenn man danach geht, kann man jeden zweiten Golf II aus dem Verkehr ziehen!
Denke aber das die 7 cm vom tiefsten Punkt der Karrosserie ausgehen, aber das ist doch auch nur so ein Nennwert, kenn jemanden der hat nur 5 cm und das hat er eingetragen bekommen. Da war doch auch noch was mit irgendeiner cm-Grenze von der Stoßstange bzw. Lippe oder so?
Is ganz einfach bei einer plastik oder GFK stoßstange müssen es 8 cm bodenfreiheit sein und mit ner gumilippe kann man auch auf 7 runter Bescheuert aber wahr...
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