TÜV Eintragungen

  • Hallo,
    wie laufen Eintragungen beim TÜV genau ab?? Ich müsste mein FK Gewindefahrwerk und meine ALUS 7,5 x 16 mit vorne 195/40/R16 und hinten mit 215/40/R16 Bereifung eintragen lassen. Wie trägt der TÜV die Sachen ein und was macht er alles dafür?? Worauf muss ich achten?? Was kosten so ca. die Eintragungen??
    Habe leider das Gutachten für die Alus nicht mehr und hinten wurden die Radkästen schon gebörtelt.
    Wer hat Eintragung bei TÜV schon mitgemacht?? Welcher TÜV ist bei Eintragungen lockerer(wie z.b Dekra,GTU usw)??


    Oder gibt es vielleicht im Netz ähnliche TÜV Abnahmen zum Downloaden die man ausdrucken kann( weiß ist nicht legal aber im Netz findet man doch fast alles!!!)
    Wo finde ich sowas???


    Bin für jede Antwort dankbar
    Dirk

  • Der Tüv macht alles im Gesamtkonzept abhänging, Felgen, Fahrwerk, Lenkrad...
    Das ist pauschal nicht zu beantworten. Wenn z.b. Du ein Lenkrad eingetragen haben möchtest, das lt ABE mit den und den Reifen gefahren werden darf, doch Du andere hast, muss das nach §21 abgenommen werden. Das macht nicht jeder Tüv-Fritze! Das gleiche mit deinen Felgen in verbindung des Fahrwerks! Einfach vorher mal fragen!
    Also ich habe pro Abnahme nach §19 c.a. 45 Euro gezahlt im Schnitt, für Eintragungen die auf eine Din A4 Seite passen, bestenfalls 3 Stk!

    Wir werden die gemeinen Grenzen der Schwerkraft durchbrechen, um Gott einen Schlag ins Gesicht zu verpassen!

  • Erstmal Danke. Ca. 45 Euro pro Abnahme das geht ja. Aber kannst Du mir auch sagen wie er Fahrwerk und Felgen abnimmt?? Ich habe mal im Fernseher ein Bericht über eine TÜV Abnahme gesehen. Ich war vorm Fernseher am schwitzen. Der Prüfer ist auf dem TÜV Gelände mit dem Fahrzeug wie ein Idiot rum gefahren um zu schauen ob was schleift. Danach ist er etwas schneller rückwärts auf eine Rampe drauf gefahren um zu schauen wie tief der Reifen eintaucht. Sowas kann ich nicht Live sehen das tut mir weh.

  • Also, mein Tipp an Dich, nimm dir einen kräftigen Kumpel oder ein Knüppel mit, da, und darauf komm ich später...


    Du brauchst Teilegutachten für beides, damit Herr Tüv sieht, ob es an Dein Fahrzeug rangebaut werden darf!
    Dann muss c.a. ein Zentimeter Freigängigkeit zwischen Rad und Radkasten im voll eingefederten Zustand sein, dazu hebt er das Auto eine Seite an. Wenn alles schön Freigängig ist, gibt es keine Probleme, wenn nicht musst Du das alles Freigängig machen, od gar Federwegsbegrenzer einbauen, da muss aber min ein Restfederweg von 5mm sein.
    Bei mir war das anscheinend nicht so, desshalb hatte ich Federwegsbegrenzer drin. Totaler Quatsch, denn 1. hatte nichts geschliffen und 2. hatte ich dann keinen Restfederweg, ergo, der Prüfer war ein Idiot. nach der Abnahme kam der Mist wieder raus, hallo, Federwegsbegrenzer-son Dreck!


    ...zum Knüppel: er wollte bei mir dann schauen ob ich noch Restfederweg habe, aber dank seiner enormen Blödheit hat er das nicht gemerkt, dass es keinen Restfederweg mehr gab. Er drückte auf meinen Kotflügel, ja und nach ner Woche hab ich dann gemerkt, dass die dumme Sau mir da eine Beule reingedrückt hat. (Ist ja heute auch egal, da ich nun neue Kotflügel habe)
    Ich fand das alles sehr stümperhaft, aber naja, das war ein Tag vor nem Treffen, da kann man mal ne Ausnahme machen!
    Mein Tipp, wenn der Typ nicht extrem VORSICHTIG mit Deim Auto umgeht, sag das sofort! Und bleib immer schön bei dem, manche sind echt nicht ganz dicht!!!

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