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Hallo, hab mir als zweitwagen einen golf 2 gekauft...
datum der erstzulassung ist 2.10.89...
hab den golf mit jetta front gekauft... nur muss ich jetzt im Oktober zum tüv. jetzt stell ich mir die frage wie es denn mit der lwr aussieht. im cockpit hab ich einen lwr schalter nur an der jetta front sind keine stellmotoren???
jetzt stell ich mir die frage brauch ich überhaupt lwr für den tüv da auto ja erstzulassung 1989 hat und erst ab 1.01.90 das mit lwr für alle autos gilt
Richtig - jain Dein Baujahr braucht nicht - aber was am Auto dran ist muß lt. TüV funktionieren. Außerdem müsste die Jettafront eingetragen sein - wenn s da keinen Zusatz betreff LWR gibt, würde ich weiter ohne fahren und den Schalter gegen einen normalen tauschen, denn es kann auch durchaus sein, dass der Schalter im Zuge einer Rep. schon mal getauscht wurde ? Gruß
also soweit ich weis war der schalter schon beim vorbesitzer drin und der meint das die jetta front nicht eingetragen werden müsse, weil es sind ja original teile und so....
hätte mir jetzt einfach ne abdeckung für den schalter geholt und fertig... meinst das funktioniert?
Noch mal ; es muß das gehen was auch drin ist ... Der Umkehrschluß lautet daher; was nicht drin ist ... Jettafront eintragen; ich bin nicht sicher, aber nen Golf ist kein Jetta. Ich hatte mal son Auto, da war die Front eingetragen, aber ob das zwignend ist ? Frag den Tüver, oder warte mal hier auf ne weitere Antwort von jemandem, der aktuell so ein Auto bewegt.
Nein, die Jettafront muss nicht eingetragen werden!
Nimm den Drehregler für die LWR raus, lass das Kabel hinten runterfallen und mach ne Blindkappe drauf. So eine Blindkappe wie sie auch über und unter der Handbremslampe sind... Fertig!
wintergolf Hi, wegen der LWR-> einfach Blindschalter hinbauen und alles ist GUT. Da der LWR-Stichtag ja 01.01.90 ist,kann Dein Auto LWR haben,muss aber nicht . Gruß
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