Nutzen Sie unsere Webseite wie gewohnt mit der üblichen Werbung und Tracking. Details finden Sie auf der Seite Datenschutzerklärung. Oder schließen Sie ein Premium-ABO ab, welches auf Werbung und Tracking verzichtet.
Auf der Seite Datenschutzerklärung können Sie Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen.
WOBber+ Abo abschließen
Nutzen Sie unser Abo nahezu werbefrei und ohne Tracking zum kleinen Preis, jederzeit kündbar. Weitere Abo-Angebote finden Sie auf unserer Info-Seite.
Für die Nutzung mit Werbung: Wir und unsere Partner erheben und verarbeiten personenbezogene Daten (wie z.B. IP-Adressen, Cookies oder Geräte-Kennungen), um unser Webangebot zu verbessern und zu finanzieren. Die Verarbeitung kann auch außerhalb der EU/EWR erfolgen, wo unter Umständen kein vergleichbares Datenschutzniveau herrscht, z.B. in den USA. Weitere Informationen zu den Orten der Verarbeitung finden Sie hier. Die Verarbeitung erfolgt dabei zu den folgenden Zwecken:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden. Anzeigenmessung, Inhaltemessung, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklung
Die Leistung von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über die Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte gesehen haben, können abgeleitet werden. Erkenntnisse über die Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern und Systeme und Software zu entwickeln. Personalisierte Anzeigen, Anzeigenmessung und Erkenntnisse über Zielgruppen
Anzeigen können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen besser zu personalisieren. Die Anzeigen-Leistung kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte gesehen haben, können abgeleitet werden.
Auf der Seite Datenschutzerklärung finden Sie eine detaillierte Übersicht, welche Partner zu welchen Zwecken Daten verarbeiten, insbesondere auch, welche Partner Nutzerprofile auf Basis der erhobenen Daten erstellen. Für die Verarbeitung Ihrer Daten benötigen wir dabei Ihre Einwilligung.
ne folgendes der kunde hat nur den brief für mich gehabt mit fahrzeugschein auto ist abgemeldet. der karren hat noch bis märz tüv sowie asu aber die prüfberichte fehlen. es ist der alte fahrzeugbrief, im fahrzeugschein ist auch der stempel das er bis märz noch tüv hat. bekomme ich den karren so angemeldet ohne die berichte. und wie ist das mit der asu seit januar brauch man die ja nicht mehr aber die untersuchung war ja vor dem januar dieses jahr. ich hoffe ihr wisst was ich will donnerstag anmelden fahren. würde ja beiden neu machen aber da fehlt echt gerade die kohle, musste vorhin schon vom kumpel alte kennzeichen nehmen in der hoffnung das die noch ne vergeben sind um paar mark zu sparen für neue kennzeichen.
tja, wenn du keine berichte für tüv & au hast, musst du wohl neu machen lassen. der stempel im alten fahrzeugschein reicht nicht aus!!!
alternativ kannst du aber bei der organisation nachfragen wo er zuletzt zur hu war, ob du eine kopie des untersuchungsberichtes bekommen kannst! wenn du glück hast, ist dort auch die au gemacht worden, und somit können die dir diesen wisch auch in kopie ausfertigen.
au brauchst du trotzdem noch, es sind lediglich die plaketten am vorderen kennzeichen seit januar entfallen. du musst nun immer zur hu eine gültige au nachweisen, die nicht älter ist als 1 monat, sonst bekommst du keine hu. die au ist somit nun bestandteil der hu geworden!
bei der Anmeldung/Ummeldung meines GTI vor ca. 1Jahr wurde nur der alte Fahrzeugschein und -Brief bei der Zulassungsstelle verlangt, die restlichen Unterlagen wollten sie gar nicht haben. HU und AU Termine wurden aus dem Fahrzeugschein ünbernommen.
Kann also auch ohne weitere Unterlagen funktionieren.
Genosse: kann dark nur bedingt rechtgeben. wenn bei der zulassung die beiden termine AU / HU im computer hinterlegt sind hast glück und brauchst die bescheinigung nicht.
-> zulassungstelle anrufen und mit den daten die sie bei dir abfragen können die gucken ob was eingetragen ist
-> wenn sich dein verkäufer (den so abwertend "kunde" nennst) noch dran erinnert wo die scheine gemacht wurden könntest dort fragen ob du ne kopie bekommst
hast du die alten kennzeichen nicht mit bekommen? wenn du die von deinem kumpel nimmst sinds auch ja auch in gewißer weise wunschkennzeichen, somit kostets extra. ebenso der neue brief den du auch bekommst. da du schreibst das du noch den alten fahrzeugschein hast ist dort nur die HU gestempelt, über die AU ist nirgends was vermerkt. somit keine garantie das er überhaupt AU hat. da die alten AU und HU terminmäßig und auch ortsmäßig weit auseinander liegen können, AU meinetwegen der FSP-Prüfer in der Werkstatt und HU bei der Dekra in der Prüfstelle gemaht sein können, könnte das schwierig werden alles zusammen zu bekommen
ansonsten ist für den "karren" auch nach wie vor die AU pflicht, nur ist diese jetzt in einer plakette. ohne AU gabs auch früher keine HU! das heißt bestandteil der HU war die AU schon immer. heute darf die aktuelle AU nur nicht älter als vier Wochen alt sein und es gibt keine seperate plakette mehr. früher konntest mit einer noch einen monat gültigen AU auch eine HU machen lassen. durch katumbeiten etc. konnten beide termine stark voneinander diferieren.
Supporte uns und mehr Features für dein Profil erhalten
Das Forum unterstützen und gleichzeitig mehr Power für dein Profil?
mehr Speicherplatz in der Galerie
kein Download-Limit in der Datenbank
überproportional mehr Speicherplatz bei den privaten Nachrichten
Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen.Weitere InformationenSchließen