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Kumpel von mir hat ein Auto verkauft. Im Kaufvertrag ist geregelt, dass 400€ sofort BAR gezahlt werden(Gestern). Der Restbetrag war heute fällig. Brief und 2. Schlüssel ist noch bei meinem Kumpel aber der Käufer hat das Auto Gestern mitgenommen. Im Vertrag ist festgehalten dass der Wagen bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers bleibt.
Jetzt will mein Kollege wenn er das Geld nicht bis Freitag hat zum Käufer fahren und das Auto einfach wieder mitnehmen. Ist das rechtlich gesehen OK? Also wenn wir zum Käufer hin fahren und das Auto aufmachen und einfach mitnehmen?
Naja,ich würde dem ne 2te frist geben bis die er den Betrag zu zahlen hat und direkt mit Konsequenzen drohen sollte er die frist verstreichen lassen ohne zu Zahlen!
Da ihr ja noch die Papiere habt und das Fahrzeug bis zur entgültigen Bezahlung euer Eigentum ist hab ihr eigentlich das recht das Fahrzeug wieder zurückzuholen und ihm natürlich seine Anzahlung zurückzugeben! Ihr könnt evtl Schadensersatzforderungen stellen aber damit würde ich mich mit einem Anwalt beraten!!
Tja, Zivilrecht ist ne recht umfangreiche Geschichte und ein Rechtsstreit bzw. Anwaltsgang übersteigt wohl die Höhe des Streitwertes bzw. der zweiten Rate.
Soviel zur offiziellen rechtlichen Würdigung, meine rein private Meinung entspricht jedoch eher der deines Kumpels - ich würde da wohl auch handeln, bevor das Auto weg ist und der Käufer sich nen neuen Brief beantragt.
Naja.. einen neuen Brief wird der nicht einfach so beantragen können.
Ich würde ihm auch, wie Rene schon schrieb, eine zweite Frist setzen. Sollte er die verstreichen lassen Anwalt.
Stelle mir grade folgendes Scenario vor:
Verkauf wie bei Rouvens Kumpel: Auto weg, und Brief mit Anzahlung bei ihm. Jetzt meldet sich der Käufer nicht mehr oder macht sich aus dem Staub Kann/darf man dann bei der Polizei das Fahrzeug als gestohlen melden? Damit wäre die sache mit dem Brief beantragen schon mal durch! Weil im Grunde ist es Betrug/Diebstahl.
Erstens ist es ja so, dass vor dem Gesetz derjenige Eigentümer des Fahrzeuges ist welcher auch den Fahrzeugbrief vorweisen kann, oder irre ich da???
Also sprich, zulassen kann der Käufer das Auto ja schonmal nicht. Also würde ich , sofern der Käufer sich nicht doch noch zur Restzahlung entschließt, in dem Fall die Herausgabe des Fahrzeugs verlangen, und notfalls auch (mit Unterstützung der Staatsmacht) durchsetzten.
Ich kapiers auch net. Der Käufer wohnte bis vor einem Monat im Nachbarort und ist auch dafür bekannt unzuverlässig zu sein und keine Asche zu haben. Mein Kumpel wusste das sogar und hats ihm trotzdem mitgegeben. Schön doof sagt man dazu. Ich hatte ihn ja auch mehrmals gewarnt. Naja jetzt isses leider so und wir müssen sehen dass wir das Auto schnellstens wieder bekommen ohne dass wir uns dabei Strafbar machen.
Original von LA7V Naja.. einen neuen Brief wird der nicht einfach so beantragen können.
Sollte nachgewiesen werden, dass er nie vorhatte den Restbetrag zu zahlen oder wußte, dass er nicht zahlen kann, wäre das Betrug. Also kriminelle Energie scheint ja wohl vorhanden zu sein !? Wenn der Käufer beim Straßenverkehrsamt nun eine eidestattliche Erklärung über den Verlust des Briefes (ZB II) , ggf. mit Vorlage eines frisierten Kaufvertrages, vorlegt ist dies möglich. Der Fahrzuegbrief wird dann öffentlich aufgeboten und wenn sich niemand wegen seinen Ansprüchen meldet bekommt er einen neuen. Das wäre natürlich erneuter Betrug.
Aufrgund des Eigentumvorbehaltes im Kaufvertrag ist Rouven´s Kumpel rechtmäßiger Eigentümer. Nach erneuter Fristsetzung (Einschreiben mit Rückschein) kann er daher auch vom Kaufvetrag zurücktreten und holt sich das Auto wieder. Der Käufer hat an sich ja bereits mit Nichtzahlung der zweiten Rate gegen die Vertragsbedingungen verstoßen.
Da dies jedoch lange dauern kann und das Fahrzeug dann bereits weiterverkauft oder geschlachtet sein könnte, empfehle ich vorsorglich eine Anzeige wegen Betruges. Das hat ggf. eine polizeiliche Beschlagnahme/Sicherstellung zur Folge.
Interessant wäre ja, ob die Übergabe des Fahrzeuges im Vertrag auch vermerkt ist. Wenn nicht, wäre es ja so als würde das Auto nie an den Käufer ausgehändigt wurden - also kann er bei einer Rückholung auch nichts darüber vorweisen :wink:
ist ne richtige danksportaufgabe.... und ni wirklich einfach...
so sehe ich es (meine private meinung): - der vertag ist bindend, es müßte das BGB gelten - der käufer verstößt gegen einen bestndteil des vertrages in dem er nicht fristgerecht bezahlt - nur ist das eine straftat? würde er freiwillig zahlungsunwilligkeit zugeben? im zweifel für den angeklagten und damit würde zahlungswilligkeit unterstellt werden - sicherstellung im sinne du nimmst ihm das auto wieder weg würde da vermutlich der größere "straftatbestand" sein, schließlich hat der käufer mit der anzahlung auch anteil am eigentum erworben - da wäre das BGB interessant: was ist im sinne des gesetzes die höherwertige eigentumserklärung: die anzahlung oder die klauesl im kaufvertrag (ist diese durchs gesetz überhaupt rechtmäßig?)? - interessant wäre auch ob das auto angemeldet war (ich schreib och schon wie so ein rechtsverdreher )
ohne auf gesetzeskra gucken zu müßen würd ich ihn sicher auch zurückholen und einen teil der anzahlung für die entstandenen kosten einbehalten. nur da stellt sich die frage für einen weiteren verkauf: bestehen nun durch den schiefgegangen verkauf sogenannte "rechte dritter"?
denke am saubersten ists sich mit dem zu einigen, auto zurück, geld zurück und ein schriftstück was den kaufvertrag für beide seiten nichtig erklärt.
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