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habe mir einen Variant zum schlachten geholt, auch mit wegen der original Anhängerkupplung. Jetzt habe ich festgestellt, dass der Kugelkopf abgeschlossen ist und ich keinen Schlüssel habe. Damit bekomme ich auch dir Kupplung nicht ab. Wenn ich das Schloss aufbohre, hält dann die Kupplung noch sicher und fest? bzw. was könnt ich noch machen außer aufbohren?
Ich habe mir die Seite angesehen, aber bei einer Nummer die 1,90€/min kostet ruf ich nicht an! VW konnte mit aber doch noch weiterhelfen, dauert aber 3 Wochen und kostet 30€ (Schlüssel mit Versand). Ist aber immer noch besser als aufbohren oder dran lassen und ein Ticket kassieren.
warum solltest ein Ticket kassieren? Einzig der gegnerischen Versicherung
im falle eines Auffahrunfalls könnte das interessieren.
Abnehmen des Kugelkopfes etwas relativieren. Es ist weder nach StVZO noch nach StVO vorgeschrieben, den Kugelkopf abzunehmen. Als gibt es gesetzlich gesehen kein 'Muss'. Ein Hinweis in einer Betriebsanleitung ist eben auch nur ein Hinweis und rechtlich gesehen kein 'Muss'. Dasselbe gilt für die AVB (Allg. Versicherungsbedingungen). Genau hier aber ist der Haken. Jede Versicherung
vird mit allen Mitteln versuchen, Leistungen abzulehnen oder zu kürzen, wenn die AVB dazu eine Möglichkeit bieten. Einen wahren Fundus dazu bieten die 'Obliegenheiten', zu denen auch die Schadenminderungspflicht gehört. Wer versichert ist, hat die AGB anerkannt und muss sich diesen auch ohne verkehrsrechtliche Vorschriften aus vertragsrechtlichen Gründen unterwerfen. Bei einem entsprechenden Schaden wird eine gründlich arbeitende Versicherung
entdecken, dass die nicht abgenommene Anhängekupplung den Schadensbetrag erhöht hat und hier Abzüge vornehmen. Will man das nicht akzeptieren landet die Sache unweigerlich vor Gericht und Anwälte und Gutachter sind die Einzigen, die einen Grund zur Freude haben werden. Fazit: Anhängekupplung, Zusatzspiegel, Dachträger und ähnliche Gerätschaften sofort nach Gebrauch abnehmen.
habe es auch schon in einigen papieren gelesen und bin/war der Meinung dass das abnehmen auch durch die STVO vorgeschrieben wäre. aber man kann ja nicht alles wissen.
habe mal nachgelesen: wenn sie das Kennzeichen verdeckt, dann muss sie auf jeden fall ab. Deutet man sie als hervorstehende Außenkante, dann muss sie auch ab. Ist aber wohl Auslegungssache. Ich werde sie auf jeden fall abnehmen, sicher ist sicher.
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