Stilllegung

  • Hallo Forum


    Da ich was am Golf machen will was etwas länger dauert hab ich mir ein anderes Auto zugelegt und der verkäufer hat mein Fahrzeug abgemeldet ! Nun seh ich aber das anstatt bei vorrübergehend stillgelegt bei endgültige Außerbetreibgesetzung das Kreuz ist ! Kann man da noch was machen oder geht das jetzt nicht mehr ?


    Wollt meinen Golf gern wieder Anmelden wenn ich mit denn arbeiten fertig bin !


    Hat sich erledigt kann man trotzdem wieder anmleden !

    Wir bleiben zusammen auch wenn der Tüv uns scheidet !

    Einmal editiert, zuletzt von MikeGolf ()

  • KEINE SORGE :D


    Hab genauso doof geguckt..


    Die Fahrzeuge werden seit 3-4 Jahren IMMER "ENDGÜLTIG STILLGELEGT"


    Das ist aber NUR der Fall wenn der Wagen 7 Jahre nicht mehr angemeldet wird. Dann wars das.


    Früher war eine "Vorübergehende" ja nur 18 Monate. Dann erlosch der Wagen, und ging in die "Endgültige" §21.


    Solltest du den Wagen innerhalb 7 Jahren wieder anmelden, ÜBERHAUPT KEIN PROBLEM. Sofern HU-AU passt und drauf ist.


    Das wurde so eingeführt, um die statistik zu bereinigen, da etliche Wagen vorübergehend stillgelegt wurden, und niemehr das Tageslicht erblickten...ausserdem halten heutzutage Fahrzeige weit länger durch weit bessere Produktion, so das sie mehr Standzeit können ohne größere Probleme.


    Also nur wenn von deinem Wagen 7 Jahre lang nix mehr zu sehen ist, dann wars das. Und dann haste §21 am Backen.


    Hab eine Bekannte am Zulassungs-Schalter :D und die erklärte es mir so.


    EDIT: Auch wenn du dem Schlatermenschen erzählst "Der Wagen wird definitiv NIEMEHR gefahren".. intressiert ihn nicht. Wenn er wieder binnen 7 Jahren angemeldet wird.. isser wieder da.

    4 Mal editiert, zuletzt von Hotpack ()

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