meines wissens darf man die abgasnorm wie oben gesagt nicht unterschreiten.
obwohl man ja auch den VR6 eingetragen bekommt für den gar keine offizielle abgasnorm für golf 2 existiert,da er nie serie verbaut wurde...die ollen tüvheinis sind sich da glaub ich selbst nicht einig-hab das mit meinem umbau von NZ auf RP auch gehabt - da ist ein KLR von trintec am RP gewesen den ich natürlich gern mit eingetragen gehabt hätte - aber der eine tüv dagt das der motor in dem auto ja nie verbaut war(gibt es verschiedene golf 2 karossen?!?;-)) und der regler durch das tuning am fahrzeug ja andere werte haben würde,der andere will nur ne ABE/Gutachten haben dann würde er es eintragen...
bei allem respekt - TÜV PRÜFER SIND AUCH NUR EHEMALIGE MASCHINENBAU STUDENTEN
und wenn man in eine polizeikontrolle mit nicht eingetragenen sachen kommt IST MAN ENTWEDER GRAD AUF DEM WEG ZUM TÜV ODER HAT ES GRAD VERBAUT ODER WILL ERSATZTEILE HOLEN UM DEN MANGEL ZU BEHEBEN...klappt aber nur 1-2 mal...;-)
und die meisten polizisten können nur eins bei autos gut bzw haben nur von einer sache wirklich ahnung - vom drüber reden - es hat mir mal einer ne GESCHLAGENE 3/4 STD erzählen wollen das ICH meine ORIGINAL HELLA RÜCKKLEUCHTEN IN SCHWARZ BEMALT HÄTTE - von INNEN mit einem EDDING am besten...;-)
aber versicherungsschutz hat man mit einem nicht eingetragenen motor nicht mehr...also erster weg nachm tüv(oder vielleicht auch davor) zur versicherung...