Bi-Xenon in Ralley Front

  • Zitat

    Original von Theicon
    Also mir ist das echt pups ob jetzt jemand Xenon verbaut oder nicht. Ich reg mich da nicht drüber auf wie so manche selbsternannten Hilfssherrifs hier. Ich selber hab keins drin und auch nie mit dem Gedanken gespielt es zu verbauen. So lange mir keiner aufn Kecks geht können alle machen was sie wollen.


    genau so sehe ich das auch.....


    zum thema xenon


    ich finde das licht einfach schöner....
    schön weiß und die lichtausbeute ist einfach genieal......



    das mit dem scheinwerfer nach unten stellen geht sicher
    aber ich habe das gefühl, dass das nachrüst-xenon in den normalen reflektorscheinis in alle richtungen streut



    und dass jemand sagt der da hat xenon der hat mich geblendet


    das kommt eh nur in 0,0001% aller fälle vor, da die wenigsten den unterschied erkennen und 2. wenn die scheinis richtig eingestellt sind wird eh keiner geblendet



    ein weiterer vorteil soll "angeblich" sein, dass wenn amn von xenon geblendet wird man innerhalb von ein paar sekunden wieder "normal" sieht


    mit halogen dauert's ja um einiges länger



    das Xenon brennt aber in manchen oder vielen fällen etwas ins scheinwerferglas, falls es aus kunststoff ist, haben mir bisher alle gesagt, die kunststoffgläser in den scheinis haben


    (man erkennt da nur einen kleinen punkt, der sich langsam verfärbt, liegt daran, dass der brennpunkt der linsen ganau auf der scheibe liegt)

  • Jaja die alte Xenon Geschichte – gut aussehen tut es schon, aber das muß jeder für sich selbst entscheiden und vor allem sollte man die Polizei nicht unterschätzen..
    Trotz aktueller Sparpolitik gibt’s dort auch junges fachkundiges Personal.. :wink:


    "The worst case" sieht übrigens aktuell so aus :


    Folgen für den Fahrer :


    3 Punkte + 90,00 €


    Tbr.Nr. : 330606
    Sie haben das unvorschriftsmäßig *) ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb
    genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt.
    § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 Bkat


    Wenn der Fahrer nicht Halter ist kommt das noch zusätzlich auf den Halter zu :


    3 Punkte + 135 € (da freut sich Mutti :D )


    Tbr.Nr : 331621


    Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die
    Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand *)
    des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war bzw. ließen sie zu.
    § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.2.2 BKat
    331622

    dazu kommen :


    Verbot der Weiterfahrt (Auto muß vor Ort rückgerüstet werden – oder belibt stehen)
    der oben schon erwähnte Mängelschein


    lg Sören

    Gruss Sören

  • also, mein schwager haebn se auch gekascht mit dem xenon mist..........3punkte, 125€ mit gebühren weil er net glei zahlen konnte....er durfte aber weiter fahren........



    beim bixenon kann das aufblendlicht net funtzen, weil: bei der normalen birne schaltet man auf die andere phase um(aufblendlicht), beim xenon hat man nur ein brenner, der oberhalb von einer art klappe verdeckt wird, beim aufblenden wird diese klappe quasi geöffnet und der volle lichtstrahl kann als aufblendlicht austretten.........kumpel hatte sich auch nen t4 gekauft mit dem selben problem......abhilfe kann man schaffen indem man mit einem relais eine schaltung baut um diese "klappe" zu "öffnen".........
    das is das geheimnis, warum es net funzt.......... =)=)

  • Richtig, das Xenon wäre eh nur für Showzwecke, und das Auto kennt keine Nacht. Wird nur tagsüber gefahren, und bei uns gibt es momentan kein "Licht am Tag".


    Bei uns is das ned so heavy mit der Strafe punkto Xenon.


    Ich danke euch für die Tipps.
    :]

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