Abstand Ölwanne-Fahrbahn mit Raceland. Wieviel Platz muss sein?

  • Wieviele cm müssen zwischen Fahrbahn und Fahrzeug(tiefster Punkt) mindestens sein?
    Hab mein Fahrwerk auf minimalste Tüv Höhe eingestellt aber es sind höchstens 7 - 8cm Platz nach unten von der Ölwanne aus.


    Wer hat noch das Raceland Gewinde verbaut und wie Tief kann oder muss es für den Tüv eingestellt werden?


    Gruß Teufi

  • Viel interessanter ist, ob Du alle Auflagen im Gutachten erfüllst!? Lichtaustrittkante ist zu beachten! Desweiteren sollte nichts schleifen.

    Wer anderen eine Bratwurst brät, der hat ein Bratwurstbratgerät!

  • Die Frage ist dann sofort: Ab wann ist das mit der Lichtaustrittsunterkante relevant? Weil das haben schließlich nicht alle Baujahre. Ich fahre einen 86er...war aber noch nicht beim Tüv.
    Recherche hat ergeben: Die Lichtaustrittskante ist nur für Fahrzeuge ab dem Datum 1.1.1988 relevant. Also wäre mir das ziemlich wurst.



    War da nicht mal von 90mm die Rede und als unterste Schmerzgrenze für den Prüfer 80mm am tiefsten Punkt?


    Was ich ganz sicher weiß: 30mm Restfederweg, was je nach Laune bis auf 20mm runter zu diskutieren ist.

    7zmhiwn9.jpg

    Einmal editiert, zuletzt von Dr.Gofast ()

  • Also Baujahr ist meiner 1990. Die Lichtaustrittskante hab ich noch nich gemessen.
    Möchte erstmal die mindest Bodenfreiheit einstellen und dann mach ich mir nen Kopp wegen dieser blöden Kante.


    Oder ist das schon zu tief?
    [/img]
    Obwohl ich hier ja schon Gölfe gesehen habe die wesentlich tiefer sind.
    Achso sie Stange vorne ist mittlerweile schon lackiert und festgeschraubt.


    Gruß Teufi

    Einmal editiert, zuletzt von Teufi ()

  • Also es gibt die Richtlinie:
    9cm zu unbewegliche Teilen, zB Achse, Ölwanne, etc.
    7cm zu beweglichen Teilen, wie zB Frontlippe und andere Plastikteile, die weiter runterreichen.


    Des weitern gilt. Die Lichtaustrittskante beim Golf 2 liegt bei den runden Scheinwerfer ungefähr auf Hälfte der Streuscheibe, da wo so eine Linie mit einem leichten Knick nach unten zu erkennen ist. Das könnt Ihr eurem Prüfer auch ganz leicht verklickern, das ist nämlich beim Lichteinstellen die Linie nach der das Licht eingestellt wird. Kann er auch gerne auf ebenem Boden an der Wand nachmesse. Es gilt nämlich nur die Lichtaustrittskante des Abblendlichtes.

    Moments lost though time remains
    I am still proud of what we were
    No pain remains
    No feeling
    Eternity awaits
    VNV.jpg

  • na gut.....mit der austrittskante is ansichtssache....mußte ichleider feststellen......mein tüvi wollte die unterkante sehen...............hat 1 cm gefehlt.....also gabs ne jettafront......=)=)=)=)=)


    und manche haben sich da ganz schön zickig.....da bringt auch diskutieren nix, die sitzen eh am längeren hebel....leider.....

  • zur lichtkante: kann man viel diskutieren, es gibt sogar § für toleranzen. aber dir wohl wegen baujahr wurst.


    zur bodenfreiheit: maße hab ich keine im kopf. soweit ich weiß darf der prüfer aber von den richtlinien (keine gesetze!) abweichen wenn er das auto noch für straßentauglich hält. und das sollte bei kleinen gölfen gut gehen. ist ja was anderes ob der golf mit 6cm bodenfreiheit übern berg fährt oder ne stretch limo mit 6cm freiheit.

    Von Null auf nüscht in weniger als gleich.

  • Also Wurst is mir das mit dem Baujahr nich. Die Regelung wegen der Lichtaustrittskante gilt ja ab Bj.´88 glaub ich. ALso fall ich da auf jeden Fall mit rein. Na ich werd mal schauen wie ich das einstell.

  • Unbewegliche Teile müssen 9cm haben, bewegliche 7cm. Bei unserem TÜV Onkel ist es so: Der hat vor der Grube eine Metallkante. Die ist 5,5cm hoch. Wer da drüber kommt ohne mit festen Teilen (Ölwanne, Achse,...) zu schleifen, der ist noch nicht zu tief! Lichtkante hat der noch nie gemessen ?(

    Dieser Beitrag wurde 2438 mal editiert, zum letzten Mal von DerHändler: Heute, 19:51.

  • Hab grad mit der Dekra telefoniert und die meinen es müssen 10cm sein. Die haben da so einen Balken der ist 10cm hoch und 80cm lang. Da muss man drüber fahren, wenn nichts hängen bleibt is es OK.


    Ich find das n bissl doof, nun muss ich ja mind. 2cm höher schrauben.
    Gruß Teufi

  • Ach, die Jungs von der Dekra haben meiner Meinung nach eh einen Lattenschuss. Die sind ja noch pissiger als die Tüv-Ing's höchst persönlich. 8o


    Wenn ich da hinfahre, werd ich wahrscheinlich wieder ein Gespräch über den geneigten Maschinenbauingenieur anfangen und ruckzuck ist die Prüfung gelaufen. So war's beim letzten Mal jedenfalls.

  • Da es nirgendwo gesetzlich festgelegt wurde, mit der Fahrzeugbodenfreiheit, beziehen sich die Tüver immer auf ein Merkblatt. Da sollte das Fahrzeug über einen 11cm hohen Gegenstand kommen. Ist aber alles im Ermessen des Prüfers. Meiner hat z.B nur noch ca. 6,5 cm Bodenfreiheit. Aber an den Stabihaltern. Sind nämlich das tiefste am Golf. Eingetragen ist meiner mit 1300mm Fahrzeughöhe. Scheinwerfer musste, ab Erstzulassung 01.01.1988, auf 50cm haben. Ist egal ob das Fahrwerk eingetragen ist oder nicht. Brauchste nur in ne Kontrolle kommen und schon wird der Stillgelegt. Könntest ja den Gegenverkehr blenden. :D

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