Unfall - wie vorgehen?

  • Wenn gesundheitliche Schäden im Spiel sind, auf jeden Fall über Versicherung laufen lassen.


    Was den Wagen anbelangt, kann es so wie bei mir aussehen: Totalschaden wegen kleiner Delle in den Blechen, Reparaturkosten incl. Leihwagen 850. Wertschätzung des Golfs von irgendeiner Werkstatt, die Versicherung beauftragt hat: 400. Als ich denen sagte, dass ich den Wagen natürlich behalten wollte, sah es folgendermaßen aus:


    Schadenerstatz: 400
    - 100 (hat sich Versicherung selbst als Kommission in die Tasche gesteckt),
    - 200 Selbstbehalt, da die andere Partei auf ungeschuldig plädiert hat
    = 100 Scheck von der Versicherung


    Resultat: herzhaftes Lachen und Kopfschütteln
    schließlich Anwalt eingeschaltet. Soll bald zum Prozess kommen. Hat sich aber schon über ein Jahr hingezogen. Schweine!


    Wenn's doch privat laufen soll, innerhalb einer Woche oder sofort kassieren. Auf keinen Fall verschleppen . Nur volle Zahlung akzeptieren, keine Anzahlungen. Auf keinen Fall vom "Kumpel des Anderen" reparieren lassen. Wenn innerhalb einer Woche keine Zahlung erfolgt, sofort der Versicherung melden.


    Selbst wenn du bei der Versicherung so gut wie nix kriegen würdest, mag es dem 'Anderen sehr unangenehm sein, weil seine Prämie in die Höhe schnellt. Vermutlich, gerade wenn's ein junger Typ ist, wird er lieber das Portemonnaie zücken wollen. Wenn man sich bei 500 trifft, ist es ja auch noch machbar. Aber NICHT bei Gesundheitschäden! Wenn du nach ein paar Monaten merkst, dass was nicht stimmt, wirst du es ziemlich bereuen, nicht die Versicherung eingschaltet zu haben. :evil:

    Einmal editiert, zuletzt von motorway ()

  • also folgender maßen: der typ wird mich wohl nicht gesehen haben, da er wohl mit 50-60 über eine rote ampel in die kurve gefahren ist (und da stand ich dann an einer weiteren roten ampel). er ist dann in die eisen gestiegen und hat noch versucht auszuweichen, hat mich aber links frontal (nicht auf eck) getroffen. es war ein ziemlicher rums (obwohl der schaden an den fahrzeugen nicht soo groß sind) und so langsam werden die rückenschmerzen schlimmer und der rücken wird nun ziemlich heiß.


    also was denn nun: versicherung einschalten und das risiko haben, dass ich nichts bzw kaum was kriege, oder aber soll ich einen Betrag X nennen und abkassieren?


    schwierig schwierig


    edit:
    mein ehem. Fahrlehrer hat mir empfohlen, da ich vorallem im Sitzen mittelstarke Rückenschmerzen habe, es der Versicherung zu melden und Schmerzensgeld einzufordern. Ich habe nun bei der Zentrale der Autoversicherer nun ein Antrag gestellt, die Versicherung des Unfallgegners zu erfahren, welche ich dann später auch kontaktieren werde. Montag werde ich dann zum Hausarzt gehen, und dem sagen, dass ich am Wochenende recht starke rückenschmerzen hatte (was ja auch stimmt) und er es mir attestieren soll. Wo reiche ich das dann ein? bei der gegnerischen versicherung?

    2 Mal editiert, zuletzt von Herrmann ()

  • Kann ich das Mittelteil noch mal haben? Wo war das Problem? Alle empfehlen, die Versicherung einzuschalten, aber das ist nicht gut, weil.... ?
    Machen wir mal eine Fallunterscheidung:


    Fall A: Wir macke alle ohne Vasicherung, macho a macho. Supi. Aaaaber in einer mondlosen Septembernacht wird der Unfallpartner über einer großen Flasche Jägermeister sehr, sehr sentimental, was sein Geld anbelangt. Die Omma iss' schwanger, die Umschulung kostet, der Betrieb wird von Heuschrecken aufgekauft und überhaupt. Kein Geld mehr. (So ging es mir im zarten Alter von 20, als ich noch eine gutgläubige Blö... äh ... Naivität hatte. Dann gab es noch monatelang Ärger.)
    Dein Rücken entwickelt sich nach einigen Tagen zu einem echten, also teuerem, medizinischem Problem.
    Der Golf wird nicht (ordentlich) repariert, Du bezahlst den Medizinmann.


    Fall B: Versicherung einschalten. Furchtbar, Schreibkram. Und dafür gibt es leider nur Geld. Gutachter der gegnerischen Versicherung kommt vorbei, nennt eine Zahl. Gefällt einem die Zahl nicht, nimmt man sich einen eigenen Gutachter auf Kosten der gegnerischen Versicherung , neue Zahl.
    Dann gibt es Nutzungsausfallentschädigung, Restwert (mal 1,3, wenn Du den Wagen danach noch eine bestimmte Zeit lang hältst), Unkostenpauschale (schwankt, ist für unfallbedingte Fahrten, Portokosten, etc.), Schmerzensgeld möglich, medizinische Behandlung wird bezahlt, etc.


    Tja, knifflitzsch, was da wohl besser ist? Nun musst Du Dich entscheiden, A oder B?

    In der Theorie gibt es keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis. In der Praxis schon.
    Tausendzweihunnertunndreisechzisch Kubik, vierunnfuffzich PS und NIX jedrosselt!
    "Wenn wir bedenken, dass wir alle verrückt sind, verschwinden die Mysterien und das Leben ist erklärt." - Mark Twain
    Golfschrauben ist wie Schach. Nur halt ohne die Würfel.

  • ja ich würde es ja gerne über die versicherung laufen lassen, aber bei dem zentralruf der autoversicherer (0180 25 0 26) erreiche ich niemanden "unsere leitungen sind alle belegt" und das schon seit Tagen??? auch per mail antworten die nicht?!?!

  • Fang' mit Deiner Versicherung an. Dafür sollte es eine 24h-Nummer geben, entweder in Deinen Papieren oder auf deren Homepage. Notfalls die irgendwie anmailen (oder hattest Du das schon?).
    Das mit der Mail an den Zentralruf der Autoversicherer (Premiumkandidat für einen Abkürzung) ist komisch. 2003 und 2004 hatte ich innerhalb von 24 Stunden Antwort; allerdings war das beides nicht am Wochenende, also sollte man den Montag noch abwarten.

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  • wieso muss ich es meiner versicherung melden? mein fahrlehrer meinte, ich müsse die gegnerische anschreiben.


    ich hatte aber dennoch bei meiner angerufen, und die meinten, ich solle mich an den zentralruf und somit an die gegnerische versicherung wenden?

  • Gut, dann ist Deine Versicherung gegessen, weiter geht's. Deine solltest Du sofort informieren, weil Du dazu verpflichtet bist und weil der Fall eintreten kann, dass der Unfallpartner Forderungen geltend machen kann. So aber bist Du auf der sicheren Seite.
    Also hast Du die Versicherung des Unfallpartners nicht und bist auf den Zentralruf angewiesen, um die gegnerische Versicherung anschreiben zu können, damit Du Dein Geld bekommst. Gut, ich habe mal nachgeschaut und "Der Zentralruf der Autoversicherer ist rund um die Uhr und 365 Tage im Jahr für Sie erreichbar.". Seltsam, scheint da wohl was schief zu laufen. Ich würde noch ein paar Anläufe mit einem Formular wie unter http://www.gdv-dl.de/zentralruf.html probieren (die haben auch ein FAQ), dann warten.
    Und dann morgen zum Hausarzt und zur Polizei.


    Der Unfallpartner war aber Deutscher, das Auto hatte ein deutsches Kennzeichen?

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  • ja deutscher und deutsches kennzeichen.


    ich habe nochmal meine vers. angerufen, und die meinte explizit, dass ich nur die gegnerische vers. anrufen muss.
    die hat mir dann auch andere rufnummern von der zentrale der autoversicherer gegeben, und bei beiden wird mir gesagt "sie rufen ausserhalb der öffnungszeiten an"


    naja, morgen versuche ichs weiter


    edit:


    ich habe den Unfallgegner angerufen und er war immernoch total nett. ich habe ihm gesagt, wir lassen es über versicherung laufen, wäre für beide besser, da ich auch rückenschmerzen nun habe. er hat mir dann auch seine versicherung genannt. dort habe ich dann angerufen, und der mann war auch sehr nett. die schicken auch keinen gutachter, sondern ich soll ein kostenvoranschlag einreichen :D:]

    Einmal editiert, zuletzt von Herrmann ()

  • Exzellent, dann sollte das doch wuppen :] Dann noch eine gute Werkstatt finden, Kostenvoranschlag machen lassen und selber reparieren. Dann bist Du wieder einige Erfahrungen und Euronen reicher :D


    Das mit der eigenen Versicherung informieren: Sollte man wirklich tun, steht so in den Versicherungsunterlagen, im FAQ von dem Link oben und macht ja auch Sinn.

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  • ich hab meine versicherung ja angerufen, die meinten aber, ich solle nur die gegnerische anrufen. also passt schon :]


    reparieren werde ich nur das abschlussblech (wolltei ch sowieso machen lassen :D), die stoßstange und die delle unterm kofferraum lasse ich, da es 1. nicht auffällt und 2. ausbessern schlimmer aussehen würde.


    Schade, der Unfallschaden ist wohl das k.O.-Kriterium dafür, dass da noch ein RP reinkommt.


    Naja, kommt halt ne 3F nocke und 3F ansaugkrümmer rein, dann passts schon :wink:


    wobei dann ja auch das bremssystem vergrößert werden muss, was aufgrund des unfallschadens wohl ebensowenig rentabel ist.


    schwierig schwierig. fahre den dann halt so lange bis er hin ist :]



    Edit:


    Sooo, war beim Arzt, und der hat das alles aufgenommen.


    Danach war ich bei VW, und die meinten, es wäre besser einen Gutachter zu beauftragen, da der Schaden auf 2200€ belaufen wäre. Den haben die auch sofort gerufen und der kam dann auch mein Auto begutachten. War ganz nett und ich habe ihm alles angegeben, was jemals am Auto verbessert wurde. Auf Nachfrage hin meinte er, es wären bestimmt noch 700-800€ drin (für ein geschenktes Auto sicherlich gut :D)


    Der Gutachter gibt das Gutachten direkt zu meinem Anwalt. Beim Anwalt war ich auch noch und er hat alles aufgenommen. Passt also schon :]


    Edit 2:


    Meine Mutter hat mir heute folgendes berichtet:


    Ihre Arbeitskollegin hatte auch mal einen Unfall (sie war nicht schuld) und es wurde wirtschaftlicher Totalschaden festgestellt.
    Die gegnerische Versicherung hatte aber darauf bestanden, dass der Wagen auch entsorgt wird, sonst hätte es kein Geld gegeben.


    Meine Frage: ist dies rechtens? ich meine "nein". was sagt ihr?
    Die Versicherung kann einem doch nicht vorschreiben, dass man z.B. wegen einer kleinen Delle am Auto dieses verschrotten lässt?


    Der Versicherung hätte ich was anderes geträllert.

    3 Mal editiert, zuletzt von Herrmann ()

  • weiso du kannst ja auch darauf bestehn, dass es repariert wird.
    Bekommst halt nur den betrag den der wagen wert ist.
    Mhm manchmal wird noch der Restwert des Autos von der Summe abgezogen.


    Aber verschrottenlasssen musst du dein auto aufkeinen fall.

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