So richtig gehört das ja nicht hierhin, aber einr richtig passende Abteilung habe ich nicht gefunden, letztlich geht's ja auch um einen G2.
Also: Anfang August habe ich über Ebay meinen EdiOne versteigert. Weil ich kurz darauf nach England gezogen bin, mußte die Abholung schnell vonstatten gehen. Der Käufer kam direkt am nächsten Tag, legte mir 500 Scheine auf den Tisch und wir fuhren gemeinsam zur Bank zum Überweisen der Restsumme. Das war auch alles schick und schön, das Auto gefiel und es war ein netter Kontakt.
Einen Tag vor meiner dem Käufer bekannten geplanten Abfahrt erhielt ich abends spät während meiner Abschiedsgrillfeier einen Anruf von einem sehr aufgebrachten Menschen, der mir erzählte ich hätte ihn betrogen, die Zylinderkopfdichtung wäre fertig und beim Ölwechsel sei unten Wasser rausgelaufen. Er würde das Auto jetzt sofort zurückbringen, er würde in Urlaub fahren und müßte das unbedingt noch vorher klären. Der einzige Ausweg wäre, ihm per PaySafe-Verfahren (gibt's an Tankstellen) 400 Euro zurückzuzahlen.
Ich war dermaßen perplex, daß ich ihm kurzerhand das Geld zahlte, weil ich beim besten Willen das Auto nicht zurückhaben wollte, da ja meine Abfahrt bevorstand und ich froh war, daß ich es noch - allerdings mit bestem Gewissen - verkauft bekommen hatte. Ich war mir zwar sicher, daß der Motor nichts hat, denn das hätte mir ja auch auffallen müssen, aber 100%ig sicher sein kann man ja, erst recht mit 230.000km auf der Uhr, nie.
So hat der Typ - übrigens Forumsmitglied - einen schönen EdiOne für wenig Geld bekommen. Überflüssig zu sagen, daß die Telefonnummer, unter der er mich angerufen hat, eine Prepaid-Nummer war, da ist eine Rückverfolgung unmöglich, so die Aussage der Polizei. Ohne Zeugen habe ich keine Chance, mein Geld zurückzubekommen.
Er weiß natürlich von gar nix und beschwerte sich, daß ich ihn hier per PM belegte, weil ich mich natürlich über meine eigene Dummheit aufgeregt habe. Der GTI laufe 1A und alles sei schön. Achso: die roten Nummern, die ich ihm mitgegeben hatte und die er umgehend zurücksenden wollte, hat er auch erst nach Aufforderung zurückgeschickt.
Mal sehen, wie sich das entwickelt, vielleicht schreibe ich Euch den Namen noch irgendwann, dabei würde ich aber Gefahr laufen, daß er mich noch mit einer Verleumdungsklage belegt.
Björn