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Habe einen Twin Tec Kaltlaufregler eingetragen im Brief (Vorbesitzer hat den angeblich eingebaut).
nun habe ich durch Zufall herausbekommen dass Twin tec keine anbietet für meinen Golf 2 Automatik... Also für den RP schon, aber nicht mit Automatikgetriebe...
Okay, ich mir die Einbauanleitung schicken lassen und heute mal in meinem Motorraum nachgeforscht...
Da ist nix verbaut und es wurde auch nie was verbaut... alles Schläuche etc. unangetastet, das sieht man deutlich...
Die Karre braucht in 4 monaten Tüv und AU... Bekomme ich da Probleme?
das ist mir schon klar... aber da red ich mich locker raus... bin ja kein experte, und es ist eindeutig nachzuvollziehen dass er eingebaut wurde bevor ich das auto bekommen hab...
dass ich ihn nicht wieder entfernt habe sieht man auch ganz gut... alles original... nix verbastelt an den stellen...
bitte keine moralpredigten, ich würde das von mir selber aus ja nie machen... finde das eig. nicht in ordnung... wenn ich einen bekomme für mein modell werde ich auch einen verbauen...
aber aufs amt gehen und sagen "bitte lasst mich wieder mehr bezahlen" werde ich auch nicht... sorry...
ich möchte eig. nur wissen ob der auch so durch die au kommt oder nicht...
Da eine Au nur bei Betriebswarmen Motor gemacht wird und der KLR abschaltet wenn der Motor warm ist,kommst du auf jedenfall drüber!
Aber nur mit viel glück bekommst du tüv,wenn der Prüfer pennt und nicht merkt das gar kein KLR verbaut ist!
Ich weiß jetzt nicht genau wie das mit KLR und Automatik ist aber ich hab nen KLR in meiner auktion für nen RP !Die Auktion läuft allerdings heute aus!
denk mal nicht aber wrum sollte es den für den automatik nicht geben? is doch der selbe motor nur das getriebe ist anders!
Das hab ich mich auch schon paar mal gefragt, worin wohl DER Unterschied sein soll. Weiß das jemand zufällig?
Bei meinem ist auch ein KLR von HJS vom Vorbesitzer nachgerüstet und eingetragen worden, dieser hatte den aber wohl kurz danach wieder totgelegt (wahrscheinlich diese bekannten Symptome). Hab dann kurz nach Kauf erstmal AU neu machen müssen, also hin zur DEKRA, Messung, Zettel und Plakette bekommen. Hat ihn wahrscheinlich nicht mal interessiert dass das KLR die ganze Zeit abgesteckt war. Müsste also keine Probleme bei der AU geben.
Zitat
wenn ich einen bekomme für mein modell werde ich auch einen verbauen...
Hab da mal interessehalber mal kurz gesucht: Anscheinend gibt's nur von HJS ein KLR bzw. einen Upgrade-Kat für diesen MKB und mit Automatik.
1. HJS Euro TR2-System (Artikel-Nr. 92 11 2022) 112,- € + Mwst. Schalt-/Automatikgetriebe, 11/87-10/91, EURO II
2. HJS Upgrade-Katalysator (Artikel-Nr. 90 11 6030) 309,-€ + Mwst. Schalt-/Automatikgetriebe, 11/87-10/91, D3 Ab Fgst. Nr. 19-J-059 924; 1G-K-000 001 / Bis Fgst. Nr. 19-J-990 000; 1G-N-158 228
Interessant finde ich die zweite Variante, auch wenn's nich grad billig ist, aber hier wird nur der Kat gegen den vorhandenen getauscht und nicht wie beim KLR dazwischengefunkt.
Apropos Fgst.-Nr: Wenn ich nich falsch liege würde ja die 2. Variante bei meinem reinpassen, hab die Nr. 1GZMW383033. 1G ist ja der Typ, Z ist Füllzeichen und M das Modelljahr. W ist ja Wolfsburg, spielt bei der Kat-Wahl keine entscheidende Rolle. Rein rechnerisch würde das nur Sinn machen, wenn man direkt von EURO1 zu D3 wechselt.
Die Realität sieht doch so aus, dass massenweise D3 KLR´s, welche eigentlich nur für die Schaltwagen sind, auch bei den Automatik RP´s (und noch viel öfter bei AAM/ABS Golf 3 Automatik) verbaut und natürlich eingetragen sind..Aufgrund der erhöhten Leerlaufdrehlzahl nach dem Kaltstart ist er natürlich nicht wirklich geeignet. Über den tatsächlichen Umweltnutzen des KLR will ich hier auch nicht debatieren..Fakt ist eines, wenn ein KLR verbaut ist (dessen Schläuche nicht offensichtlich im nichts herumhängen) dann interessiert es keinen Prüfer. Gebrauchte Golf 3 KLR´s findet man ja zur Zeit massenhaft beim Schrotti und für 10 - 20 € ist dein Problemchen gelöst...Das was Martin R sagt gilt natürlich weiterhin..
Wüsste jetzt auch nicht wo da der unterschied sein soll. bei dem twintec teil sinds doch nur zwei schläuche die man anschließen muss. geht doch sicher auch beim RP mit automatik. also flugs nen gebrauchten gekauft und reingefriemelt.
war bei mir genauso, EGS GAT elektr. kaltlaufregler eingetragen, bei kauf war nix drin, nur überreste von einem twintec-teil hab mir nen gebrauchten EGS GAT gekauft und wieder eingebaut. ob der funzt weis ich nicht
Da es nun dein auto ist bist du dafür verantwortlich, unwissenheit schützt immer noch nicht vor strafe. steuerhinterziehung kann teuer werden, kannst dir ja mal ausrechnen was du nachzahlen müsstest + strafe.
bei mir hat auch noch nie en Prüfer nachgeschaut ob ein KLR verbaut ist obwohl ich einen verbaut habe. ich sag mal kommt halt immer auf Prüfer an und zudem is der KLR wie schon gesagt bei warmen Motor bei der AU sowieso fürn Arsch und ich hab meinen zudem auch wieder abgeklemmt weil der mit KLR wien Sack voller Nüsse im kalten Zustand läuft. ob Schalt oder Automatik bleibt sich wurscht.
Original von 19e-vw Über den tatsächlichen Umweltnutzen des KLR will ich hier auch nicht debatieren..
Das frage ich mich auch schon ewig. Wenn's aber von der Regierung so ausgedacht worden ist, warum soll man's dann nicht machen?
Zitat
Original von hankypanky05 also ich hab auch einen verbaut einen KLW von twin tec in meinem 90ps RP Automatik motor... also von daher gibts des auch
Ich hab nen KLR von HJS und krieg EURO2, du hast einen von Twintec und der bringt's sogar auf D3! Im Prinzip machen die KLRs von den beiden Herstellern alle dasselbe, aber es kommen verschiedene Abgasnormen raus. Nachdem der Kat warm ist sind die KLRs doch eh ohne Funktion, davor soll doch nur die erhöhte Leerlaufdrehzahl den Kat schneller auf Betriebstemperarur bringen. Richtig?
Wüsste jetzt auch nicht wo da der unterschied sein soll. bei dem twintec teil sinds doch nur zwei schläuche die man anschließen muss. geht doch sicher auch beim RP mit automatik. also flugs nen gebrauchten gekauft und reingefriemelt.
Wo der Unterschied liegt: Jede Bauteilfreigabe bei KLR endet auf dem Papier auf dem Rollenprüfstand, wo der Schadstoffausstoss gemessen wird. Wenn das Fahrzeug ein Schaltgetriebe hat, gibt es nicht automatisch eine Freigabe für Automatikfahrzeuge. Bekanntlich ist der Kraftstoffverbrauch bei Automatik höher, also auch der Schadstoffausstoss. Also entweder scheut der Anbieter den Einbau und die Prüfung aufgrund der begrnzteren Stückzahlen oder er erreicht die Grenzwerte nicht. Also gibt es offiziell nur eine Freigabe für Schaltfahrzeuge.
Bernd
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