Hi,
mal ne Frage. Ich hatte einen kleinen Wildunfall. Es war ein kleines Wildschwein. Also wirklich klein. Der einzigste Schaden ist, dass seit dem ein Wärmeschutzblech klappert. Ich bin bei der Zurich Teilkasko versichert, jetzt wäre die Frage ob ich nur die Reparatur in einer Werkstatt bezahlt bekomme oder ob ich ein Recht darauf habe das Geld ausgezahlt zubekommen? Beim Gutachter war ich heute er hat mal die ganze Aufpussanlage reingesetzt da überall ein paar Dellen sind er schickt sein Gutachten jetzt an die Zurich.
Ich will halt nicht bei der Zurich nachfragen ob ich jetzt das Geld bekommen kann oder obs nur in einer Werkstatt gemacht wird. Weil die wollen natürlich lieber dass es in einer Werkstatt gemacht wird.
Hat da jetzt jemand eine Ahnung wie das aussieht? Bekomme ich das Geld?
Falls es wichtig ist, ich fahre einen Golf 3 GT von 1997 mit 159.000km MKB: AFT 1,6er Benziner 101PS
Danke schonmal
Titzi266