Wildschaden, zahlt die Versicherung?

  • Hi,


    mal ne Frage. Ich hatte einen kleinen Wildunfall. Es war ein kleines Wildschwein. Also wirklich klein. Der einzigste Schaden ist, dass seit dem ein Wärmeschutzblech klappert. Ich bin bei der Zurich Teilkasko versichert, jetzt wäre die Frage ob ich nur die Reparatur in einer Werkstatt bezahlt bekomme oder ob ich ein Recht darauf habe das Geld ausgezahlt zubekommen? Beim Gutachter war ich heute er hat mal die ganze Aufpussanlage reingesetzt da überall ein paar Dellen sind er schickt sein Gutachten jetzt an die Zurich.
    Ich will halt nicht bei der Zurich nachfragen ob ich jetzt das Geld bekommen kann oder obs nur in einer Werkstatt gemacht wird. Weil die wollen natürlich lieber dass es in einer Werkstatt gemacht wird.
    Hat da jetzt jemand eine Ahnung wie das aussieht? Bekomme ich das Geld?


    Falls es wichtig ist, ich fahre einen Golf 3 GT von 1997 mit 159.000km MKB: AFT 1,6er Benziner 101PS


    Danke schonmal
    Titzi266

  • ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube du hättest die grünen (evtl bei dir die blauen) rufen müssen, die hätten den unfall aufgenommen und dann den förster dem dieses wald gebiet gehört benachrichtigt, denn seine versicherugn müsste dafür aufkommen. dann gab es auczh nochwas mit haarwild.


    einfach zum gutachter gehen war aber nicht ganz so klug, dennw enn du pech hast, weil du die grünen nicht gerufen hast bleibst auf alles sitzen, inkl den kosten fürs gutachten.


    lasse micht abe rgerne eines besseren belehren falls ich falsch liegen sollte.

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen

  • Wildschaden wird via Teilkasko abgerechnet. Du musst deinen Schaden bei deiner Versicherung melden (gibt es einen Wildschaden-Unfallbericht der Polizei?). Entweder sagen dir die, dass du einen Kostenvoranschlag einreichen sollst, oder die vermitteln dir einen Kfz.-Sachverständigen der die Schadenhöhe ermittelt. Dabei werden Wiederbeschaffungswert, Schadenhöhe und ggf. Restwert deines Fahrzeuges ermittelt. Der beste Weg, insofern kein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, ist in einer Werkstatt reparieren zu lassen. Ist die Schadenhöhe weit unter Wiederbeschaffungswert (ggf. abzüglich Restwert), kann auch nach Gutachten abgerechnet werden. Du bekommst dann das Geld ausgezahlt und kannst selbst reparieren oder wie auch immer du dich entscheidest.


    Wichtig bei Teilkasko (und Kasko): Die Versicherung hat das Recht, dir einen Sachverständigen vorzuschreiben. Nur bei Haftpflichtschäden hast du die freie Wahl des Sachverständigen.

  • Du hättest gleich, nachdem es Hackfleisch gegeben hat, die Grünen informieren müssen. Nun kann es sein, daß Du von der Versicherung gar nichts bekommst!


    Die Grünen hätten Dir dann die sogenannte Wildunfallbescheinigung ausgestellt, kostet ca. 10 Euro, mit der dann zur Versicherung und die hätte es dann geregelt.


    Du kannst Dir die Kohle auch auszahlen lassen, bekommst dann aber nur die Kosten ohne MwSt, weil Du die ja nicht abtreten mußt.


    Es kann aber auch sein, daß die Versicherung nachschaut, ob wirklich die ganze Anlage ersetzt werden muß....

  • Es kann sogar sein das du einen wegen Fahrerflucht bekommst!!

    SUCHE:Jetta 2 Rallye Grill (Mattig) vorzugsweise mit Emblem aber nicht zwingend!



    Das Auto
    ist jene technische Erfindung, welche die Anforderungen an die Reaktionsgeschwindigkeit der Fußgänger beträchtlich gesteigert hat. :thumbup: 8o
    Lothar Schmidt deutscher Politologe und Schriftsteller (1922 -

  • Zitat

    Original von Ledergolf
    Du kannst Dir die Kohle auch auszahlen lassen, bekommst dann aber nur die Kosten ohne MwSt, weil Du die ja nicht abtreten mußt.


    Ohne MwSt. trifft nur dann zu, wenn du vorsteuerabzugsberechtigt bist (bei Selbstständige z. Bsp.).

  • Zitat

    Original von Velociraptor


    Ohne MwSt. trifft nur dann zu, wenn du vorsteuerabzugsberechtigt bist (bei Selbstständige z. Bsp.).


    Nein, es wird grundsätzlich ohne Steuer ausbezahlt. Das ist der ganz normale Weg.

  • Die Polizei war auch da. direkt hinter mir ist noch einer drüber. Wir standen dann beide am rechten Fahrbahnrand und der andere hat die Polizei gerufen. Die haben aber gar nix gemacht. haben nur gefragt ob wir nen Schaden haben. Wir haben beide gesagt "Nein" (da ich es ja erst bei der weiterfahrt gemerkt habe, dass da was klappert) und dann haben sie gesagt ja ok sie können weiter fahren wir gucken, dass ein Förster kommt..."
    Da war nie die rede von einem Unfallbericht oder so. Ich bezeifel fast, dass da überhaupt was aufgenommen wurde weil die halt eigentlich so gar nix gemacht haben...

  • Du fragst mal ber der Polizei nach, normalerweise müßte, wenn der Förster gerufen wird, ein Kurzbericht dasein... die Polis sollen Dir eine Wildschadensmeldung für die Versicherung mitgeben.


    Für das nächste Mal: Immer einen Schadensbericht holen, sag, Du weißt nicht, ob was verrecko ist... Kann ja die Spur verstellt sein...

  • Ok werde ich mir merken.
    Aber was wäre denn jetzt wenn jetzt im schlimmsten Fall kein Bericht existiert oder nur der andere Typ der ja direkt nach mir drüber ist und die Polizei gerufen hat da registriert ist was diesen Unfall betrifft.
    Hat zwar auch gesagt ein Anderer ist auch drübergefahren aber könnte ich jetzt wirklich noch was bekommen wegen Fahrerflucht falls ich jetzt nicht in dem Bericht stehe? :(

  • Wie kommst Du denn auf Fahrerflucht! Du warst doch da und bist nicht abgehauen!
    Weißt Du die Autonummer von dem noch? Kannst Du den Poli identifizieren?


    Es dürfte doch kein Prob sein, auf dem Revier nachzufragen, wer an diesem Zeitpunkt Schicht hatte.... So viele Grüne gibt es doch nicht....


    Notfalls beim Forstamt nachfragen, wer der Pächter dieses Jagdgrundes ist!

    Einmal editiert, zuletzt von Ledergolf ()

  • Ok ,da die freunde und helfer da waren kriegst du keinen wegen Fahrerflucht!


    Du machst vollgendes:


    -Versicherung anrufen und den Schaden melden(hoffentlich ist es noch nicht zu Spät)
    -Wenn die nach einem Nachweiß für den Wildschaden Fragen sagst du denen die sollen sich bei der Zuständigen Polizeidienststelle melden(weiß jetzt nicht welche das ist)und nach dem Tagesprotokoll (oder so)von dem Tag des Unfalls (datum)nachfragen!
    -Sollten die zu faul sein oder einfach nur stur sein,gehst du selber zu der Pozileidienststelle und fragst nach einer wildunfallbescheinigung!!
    (kostet dich zwar ca.12 euro aber je nach Schaden kann sich das ja lohnen)
    -dann schickst du deiner Versicherung diese bescheinigung und den Rest erklären die dir!



    Bei meinem 2er haben die nen Gutachter geschickt da er schon so alt ist!Bei neuren Fahrzeugen schicken die dich in die Werkstatt wenn das Versicherungsvertraglich so ausgemacht wurde!

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