ZitatOriginal von Jens Heinicke
Das stimmt so aber nicht. Die Schadstoffklasse wird duch den Motor und nicht durch das Auto bestimmt.
Daher wird auch keiner einen Motor mit Euro 1 in einem Auto mit Euro 4 eintragen. Umgekehrt aber schon und dann hat man auch Euro 4!
Zumindest bei einem vernünftigen TÜV/DEKRA Mann.
Kann ich mir nicht so gut vorstellen. Ich habe mal drei Jahre in der Fahrzeugentwicklung bei einer VW-Tochter gearbeitet, wo wir uns mit Abgasabstimmung der zweiten TDI-Generation in Seat-Derivaten sowie der A-Klasse/Viano mit automatischer Kupplung beschäftigt haben. Aus der Zeit weiß ich genau, daß für jedes Fahrzeug jede mögliche Motor-Getriebe-Karosserievariante extra begutachtet werden mußte. Ein 90PS-TDI im Ibiza mit einer Schwungmassenklasse von 2350 lbs (die wird für den EU-Abgastest/ECE-Fahrzyklus so angegeben) war die eine Sache, derselbe Motor im Inca mit 2700lbs eine ganz andere, weil anderer Luftwiderstandsbeiwert, anderer Roll- und Beschleunigungswiderstand aufgrund einer schwereren Karosserie und eine kürzere Getriebeabstimmung ganz andere Motorkennfelder benötigte.
Nun kann man zwar davon ausgehen, daß beim Benziner in der Regel keine größeren Probleme bestehen, beim Diesel aber sehr wohl , weil man sich bei der Abstimmung sehr dicht an den gesetzlichen Grenzwerten entlangtastet, um die maximale Leistung bzw. das maximale Drehmoment fahren zu können.
Und so kann ich mir nur sehr schwer vorstellen, daß es legal möglich ist, einen Golf II durch bloßen Einbau eines neuen Motors um 3 oder 4 Emissionsklassen hochzustufen, ohne ein Abgasgutachten durchzuführen.
Aber wenn das bei Euch so klappt, hast Du offenbar Glück.
Gruß,
Björn