Nutzen Sie unsere Webseite wie gewohnt mit der üblichen Werbung und Tracking. Details finden Sie auf der Seite Datenschutzerklärung. Oder schließen Sie ein Premium-ABO ab, welches auf Werbung und Tracking verzichtet.
Auf der Seite Datenschutzerklärung können Sie Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen.
WOBber+ Abo abschließen
Nutzen Sie unser Abo nahezu werbefrei und ohne Tracking zum kleinen Preis, jederzeit kündbar. Weitere Abo-Angebote finden Sie auf unserer Info-Seite.
Für die Nutzung mit Werbung: Wir und unsere Partner erheben und verarbeiten personenbezogene Daten (wie z.B. IP-Adressen, Cookies oder Geräte-Kennungen), um unser Webangebot zu verbessern und zu finanzieren. Die Verarbeitung kann auch außerhalb der EU/EWR erfolgen, wo unter Umständen kein vergleichbares Datenschutzniveau herrscht, z.B. in den USA. Weitere Informationen zu den Orten der Verarbeitung finden Sie hier. Die Verarbeitung erfolgt dabei zu den folgenden Zwecken:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden. Anzeigenmessung, Inhaltemessung, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklung
Die Leistung von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über die Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte gesehen haben, können abgeleitet werden. Erkenntnisse über die Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern und Systeme und Software zu entwickeln. Personalisierte Anzeigen, Anzeigenmessung und Erkenntnisse über Zielgruppen
Anzeigen können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen besser zu personalisieren. Die Anzeigen-Leistung kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte gesehen haben, können abgeleitet werden.
Auf der Seite Datenschutzerklärung finden Sie eine detaillierte Übersicht, welche Partner zu welchen Zwecken Daten verarbeiten, insbesondere auch, welche Partner Nutzerprofile auf Basis der erhobenen Daten erstellen. Für die Verarbeitung Ihrer Daten benötigen wir dabei Ihre Einwilligung.
ich wollte euch mal fragen, wie es aussieht mit den GTI USA Rückleuchten für den Golf IV.
Sind die Rückleuchten zugelassen im D-Straßenverkehr? Laut einem Autohaus, was einen Onlineshop hat (und genau diese auch verkauft), ja!
Bitte um euren Rat/Meinung
Alles anzeigen
meines wissens nach, sind sie nur zulässig, wenn man am fahrzeug reflektoren anbaut, denn die amerikanischen haben keinen im rücklicht integriert... (und wer will schon sein auto mit sonem scheiss verunstalten)
NSL ist in Deutschland auch Pflicht und in Ammiland nicht.
( Wozu auch? Die meisten machen die NSL bei Regen an und nicht wie vorgeschrieben bei Sichtweiten AB 50m. Um das zu umgehen wurden die in Ammiland von dieser Pflicht befreit. :D)
meines Schwager Golf5 hatte ich das Rücklicht für Rechtslenker verbaut (engl. Ausführung ); dazu rote Osram Diadem - sieht aus wie original (wenn es um den roten "Pikel" geht)
ich wollte euch mal fragen, wie es aussieht mit den GTI USA Rückleuchten für den Golf IV.
Sind die Rückleuchten zugelassen im D-Straßenverkehr? Laut einem Autohaus, was einen Onlineshop hat (und genau diese auch verkauft), ja!
Bitte um euren Rat/Meinung
Alles anzeigen
Die US-Rückleuchten sind defenitiv nicht hier zu gelassen . Mein Golf 4 GTI VR6 mußte sich einer Ausnahmegenehemigung unterziehen und es wurden Rückleuchten mit E-Zeichen verbaut .
Ich hatte die Teile trotzdem in meinem Golf IV verbaut. Hier eines der allerletzten Bilder bevor er verkauft wurde (mit 15"-Winterreifen und Weißwandringen, vom Schneematsch versaut):
Ich wurde von der Bullerei nicht angehalten. Die Nebelrückschlussleuchte wäre allerdings ohne Probleme einsetzbar gewesen. Dafür hätte nur ein kleiner Plastikdeckel rausgebrochen werden und an entsprechender Stelle die passende Glühfadenlampe eingesetzt werden müssen. Das hätte ohne Probleme funktioniert. Fakt ist dennoch: Das Teil ist theoretisch illegal. Es gibt jedoch ein LED-Nachbau dieser Rücklichter der zu 98% identisch aussieht, kein Stück asozial ist (kein Billig-Ramsch) und neben der Legalität auch noch mit der besseren Sichtbarkeit für den Hintermann glänzen kann. Die würde ich mir an deiner Stelle besorgen. Musst du mal ein wenig schauen, ob du die in der Bucht findest. Sind auch noch günstiger als die US-Rüllis aus z.B. dem AHW-Shop.
Gruß, Marc
Supporte uns und mehr Features für dein Profil erhalten
Das Forum unterstützen und gleichzeitig mehr Power für dein Profil?
mehr Speicherplatz in der Galerie
kein Download-Limit in der Datenbank
überproportional mehr Speicherplatz bei den privaten Nachrichten
Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen.Weitere InformationenSchließen