TD LLK eintragen ? wasseranschlüsse ?

  • hi.


    muss ich den ladeluftkühler eintragen lassen wenn ich ihn beim TD nachrüste ?
    hab NICHT das originale ding vom SB sondern einen richtig großen !


    und wenn ich auf wassergekühlten turbolader umbaue, wo nehme ich da das
    wasser her und wo muss es wieder zurück ?


    3-4 solche elektrischen wasserpumpen vom VR6 hab ich noch,
    wo ist die original beim TD dran ? !


    MfG

  • Den LLK müsste man eigentlich eintragen, da sowas als Leistungssteigerung gilt, aber ohne ABE wirst du da nicht weit kommen.


    Für die Wasseranschlüsse, wie am SB, brauchst du ein anderes Wasserrohr, welches am Motorblock entlang geht, dass hat ein zusätzlichen Abgriff. Dann brauchst du noch eine Froststopfen vom SB, der hat einen Wasseranschluß, da brauchst du nur einen alten Stopfen rausmachen und den vom SB reinmachen.

  • mhh theoretisch kann ich da ja auch die beiden wasserschläuche
    zum wärmetauscher aufschneiden und ein T stück reinmachen ?(
    ja und die elektrische pumpe vielleicht noch dazwischen !
    muss ja nicht toll aussehen, aber gehen muss es !


    wo läuft das wasser überhaupt zum kühler rein, unten oder ?



    grüsse

  • Also ich glaube nicht das mann einen LLK eintragen muß. Warum auch. Wenn ich einen größeren Kühler einbaue interessiert das doch auch eine Sau.

  • Wenn man aber gar keinen LLK hat, dann gilt ein nachträglich eingebauter LLK als Leistungssteigerung und die muss in jedem Fall eingetragen werden.
    Auch ein Einbau von einem größerem LLK ist eine Leistungssteigerung.

  • wen das gard so schön angeschnitten is :D


    und wie sieht es aus wen ich meinen LLK vom SB vor den Kühler setzen will
    weil die luftleitführungen undfolständig sind und die karre überhitzt ?


    man kann es ja alls leistungssteiergung ansehen wen man will sagen wir -10° LLT
    daher ca 2% mehrleistung (hab ich mal iwo gelsen) das sollte ja eigentlich im bereich der
    werksstreuung liegen.

    Einmal editiert, zuletzt von Elox ()

  • Also ICH würde so etwas verbaunund gut ist. :wink:

  • :D noch so einer mir sagen das schon so viele ...
    naja morgen ma zum tüve ^^
    mit dem bisschen strafe von bullen und den stress das wäre mir ja auch egal.
    nur wen eben nachher die versicherung nichtmehr zahlt wegen dem müll,
    das isses mir nicht wert davor habe ich viel zu viel respekt ...

  • Strafe?? Bullen??


    Hab mal bei meinem Golf 3 Bon Jovi 90PS VR6 Bremsen nachgerüstet Da Hat der Typ vom Tüv zu mir gesagt " Oh ist wohl einer der letzten weil der 5-Loch hat"
    Soviel zum Thema Ahnung beim TüV. =) =) =) =) =) =) =)


    Dann haben mich mal die Bullen angehalten mit dem Cabrio. Allgemeine Verkehrskontrolle! Da sagt der Typ zu mir machen sie bitte mal die Motorhaube auf. Ich raus as dem Auto Haube 30cm hochgehoben!!! Sagt der Typ danke reicht. Ich ?( ?( ?( ?( und frage ihn was war das denn??? Da sagt er ich hab nur nachgesehen ob sie einen offenen Luftfilter fahren!
    Ich mich vor lachen auf der Straße hingehauen und ihn gefragt (Da er ja den FZG-Schein schon auswendig gelernt hat- So lange hat er den angestarrt) Sie haben aber schon gesehen, das das ein Diesel ist??
    Dann fing er an über meine Audi TT Pedalen zu meckern und ich sag zu ihm das ist ein US-Modell da sind die Serie!
    Danach sagte er nur gute Weiterfahrt!
    Soviel zum Thema Ahnung beim Bullen. =) =) =) =) =) =) =)

    2 Mal editiert, zuletzt von Jens Heinicke ()

  • Zitat

    solchen beamten fällt es garantiert nicht auf wenn anstatt eines 1,3er´s ein zwo neuner drin ist


    irrglaube! es gibt durchaus beamten, die ahnung haben. und WENN die etwas finden und das ist irgendwo unstimmig, dann hast du RICHTIG ein problem! es gilt die regel: nur weil keiner was sagt, heißt es nicht, das es legal ist. wenn ihr einmal einen unfall, am besten noch mit personenschaden, baut, und man weißt euch sowas nach... ihr könnt gleich privatinsolvenz anmelden.
    mit sonem scheiß ist wirklich nicht zu spaßen!


    ich würde den LLK auf jeden fall eintragen lassen. und den anderen turbo natürlich auch.


    gruß,
    soxzee

  • Zitat

    Original von soxzee
    irrglaube! es gibt durchaus beamten, die ahnung haben. und WENN die etwas finden und das ist irgendwo unstimmig, dann hast du RICHTIG ein problem! es gilt die regel: nur weil keiner was sagt, heißt es nicht, das es legal ist.


    Ich lach mich tot. Und diese Experten leben dann alle bei dir?


    Soviel Ahnung von Autos kann kein Polizist haben? Eventuel von einer Automarke oder auch 2. Aber dann hört es auf.
    Ich habe schon sehr viel an meinen Autos rumgeschraubtund es gibt garantiert nix was ich noch nicht ausenenander hatte aber bei eine anderen Automarke egal ob OPEL , BMW, Mercedes oder sonst was hab ich null Ahnung!
    Und selbst die TÜV-Heinis ( bis auf einige Ausnahmen) haben eigentlich null Ahnung sonnst würden die sich nicht vor Angst in die Hosen scheißen wenn man einen anderen Motor eingetragen haben möchte oder bessere Bremsen. Das Zauberwort bei denen ist dann "Unbedenklichkeitsbescheinigung vomHersteller".
    In anderen Ländern der EU sind solcheUmbauten problemlos möglich nur in dem Hochbürokratichen Deutschland halt nicht und wenn dann nur mit einer Menge Geld. 8o

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