konsequenzen tieferlegung

  • ok danke für die antworten.jetzt weiß ich mal bisschen drüber bescheid.ich werd sehn was ich mach, aber bisschen tiefer sollte r schon, naja mal schauen.
    mfg

  • da dein gewindefahrwerk in einer bestimmten höhe eingetragen wurde, darfst du ihn nicht weiter danach runterdrehen, ohne ihn beim tüv vorzustellen, hochdrehen darf man ohne probleme, du hast ja die tiefste stelle eingetragen bekommen, andersrum kannst du richtig ärger bekommen

    Obwohl Charakter gratis ist, können ihn sich die wenigsten leisten.

  • Zitat

    Original von kartkalle
    hochdrehen darf man ohne probleme, du hast ja die tiefste stelle eingetragen bekommen, andersrum kannst du richtig ärger bekommen


    Biste dir da echt sicher?
    Wir haben in diesem Thread schon einmal über dieses Thema diskutiert, sind aber zum Ergebnis gekommen, dann man das NICHT darf... ?(

  • ja, da bin ich mir sogar sehr sicher, du darfst nur nicht tiefer gehen als eingetragen ist, wenn du höher gehst musst du die scheinwerfer neu einstellen lassen, bekommt man meistens bei vw oder audi kostenlos

    Obwohl Charakter gratis ist, können ihn sich die wenigsten leisten.

    Einmal editiert, zuletzt von kartkalle ()

  • Ich will ja echt nicht nerven, aber woher weißte das?
    Würde mich nur mal so interessieren.

  • ich bin mit nem golf 2,5 jahre zu tief rumgefahrne nie ärger mit den bullen gehabt wurd sicher 15x angehalten und hatte 3 auffahr unfälle wo ich nie schuld hatte

  • Zitat

    Original von kooperS
    Ich will ja echt nicht nerven, aber woher weißte das?
    Würde mich nur mal so interessieren.



    das ist ganz einfach, von meinem tüvver



    gruss

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  • Alles klar. :)
    Aber beim TÜV scheint man auch nicht einer einzigen Meinung zu sein... ?(

  • Gewindefahrwerk ist immer son Ding...


    Beim TÜV Nord wird die eingestellte Höhe nicht mit eingetragen. Es wird lediglich der Verstellbreich eingetragen, aber NICHT wie tief er denn nun ist, also Abstand Felgenmitte/Bördelkante wird hier bei uns NICHT eingetragen. Also hochdrehen das Ding, eintragen lassen und ab an den Grund mit dem Ding


    Musst mal gucken, ob Du eine Tiefe mit eingetragen hast.

    Dieser Beitrag wurde 2438 mal editiert, zum letzten Mal von DerHändler: Heute, 19:51.

  • ja also bei mir tüv süd haben die das gewindefahrer auch nciht eingetragen. also habe ich keine feste höhe...


    aber was ist denn wenn ich denn auf das maximun runterdrehe? kann ich dann einfach sagen, der tüv hat das so abgenommen?

  • hab auch nen gewinde drin und da wurde nur nen mindestabstand zwischen bördelkante radlauf und radnabe eingetragen!!!

    TuNnElBlIcK AuCh In DeR 30IgEr ZoNe
    =) =) =)

  • wie ist es denn mit tieferlegungs federteller oder domlager? das bringt doch auch ca 1,5cm und die fallen wohl kaum auf!


    gibt es die auch für hinten?

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