Parklicht? Wann ist die Batterie leer?

  • Hi,


    mal eine Frage ich habe einen Golf 3 GT mit dem AFT Motor (1,6er Benziner 101PS)
    44Ah Batterie .
    Wie lange kann ich das Parklicht (wenn man bei ausgeschalteter Zündung den Blinkerhebel auf rechts oder links stellt, geht es jenachdem links oder rechts an) ungefähr brennen lassen ohne, dass es Probleme mit der Batterie und wieder Anlassen des Motors?

  • Moinsen


    Ganz einfach: 44Ah * 12V = 528Wh --> 528Wh / (5W + 10W) = 35,2h


    Vorrausgesetzt Batterie komplett geladen, und andere Verbraucher vernachlässigt.... Du kannst also über Nacht deine Parkbeleuchtung an lassen....


    MFG

    Wenn der Beifahrer nicht kotzt, fährt der Fahrer nicht am Limit




    :] 4-Wege-Anlage im Golf ist FERTIG!!!!!!! :]

    Einmal editiert, zuletzt von AchimerJung ()

  • Danke schonmal aber wie kommst du auf die "(5W + 10W)" ?
    Hat das Standlichtbirnchen vorne 10W und hinten 5W oder wie? daher also 15W pro Seite und wenn ich das Standlicht komplett anhabe also 30W oder verstehe ich da jetzt was falsch?


    Nach den 35,2Stunden wäre aber die Batterie komplett leer. Die Frage wäre aber jetzt wieviel so ein Anlasser eigentlich zieht. weil ich will ja wissen wie lange ich eine Seite maximal brennen lassen kann damit der Strom auf jeden Fall noch ausreicht für den Anlasser .

  • Moinsen!


    Ne, hat vorne 5, und hinten 10 Watt. Also 15 Watt pro Seite.


    Hm... hatte auf deinen Thread-Titel geantwortet... Also wann die Batterie leer ist. Genau sagen kann ich es nicht, wie die Batterie noch geladen sein muss, um den Anlasser noch zu bewegen. Denke aber, dass du so ca. 10 - 12 Stunden das !!!Parklicht!!! anhaben kannst. Also nicht das Standlicht. dort wird es so ca. die Hälfte sein.


    Wenn deine Batterie keine Macke hat, und du nicht unbedingt häufig Kurzstrecke fährst, müsste die Batterie es packen, mit 10 Stunden Parklicht zurechtzukommen, und danach noch den Anlasser durchzudrehen.


    MFG

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  • Zitat

    Original von AchimerJung
    Ganz einfach: 44Ah * 12V = 528Wh --> 528Wh / (5W + 10W) = 35,2h


    Vorrausgesetzt Batterie komplett geladen, und andere Verbraucher vernachlässigt.... Du kannst also über Nacht deine Parkbeleuchtung an lassen....


    In der Praxis würde man sicherheitshalber mit der halben Batterieleistung rechnen, demnach ca. 18 h. Dafür darf die Batterie aber auch nicht zu alt sein, schätze ich. Außerdem darf sie nicht beschädigt oder trocken sein.


    In der Praxis sah das bei mir mal so aus: Ich habe auf der Arbeit einmal das STANDlicht angelassen! Als ich nach ca. 10 - 11 Stunden wieder fahren wollte ging außer den Kontrollleuchten im KI nichts mehr. Selbst das Standlicht nicht mehr.


    Das würde also bedeuten, dass das Parklicht entsprechend länger leuchtet.

  • Zitat

    Original von AchimerJung
    Ne, hat vorne 5, und hinten 10 Watt. Also 15 Watt pro Seite.


    Sicher??? Rücklicht hat 5 Standlicht vorn 4 Watt pro Seite! Wenn komplett Licht an ist hast du auch noch die Insttrumentenbeleuchtung. Oder was hast du für ein Auto?

  • Zitat

    Original von AchimerJung
    Hm... hatte auf deinen Thread-Titel geantwortet... Also wann die Batterie leer ist.
    MFG


    Hm stimmt den Titel habe ich etwas unglücklich gewählt... ;)


    Ein paar Daten aus ETKA zu den Lampen (MJ 1997 also "Facelift"):
    die Lampe mit der niedigsten Wattzahl im Scheinwerfer 5W
    und die Lampe mit der niedrigsten Wattzahl im Rücklicht auch 5W


    Ein paar Daten aus ETKA zu den Lampen (MJ 1994 also "Vor-Facelift"):
    die Lampe mit der niedigsten Wattzahl im Scheinwerfer 4W
    und die Lampe mit der niedrigsten Wattzahl im Rücklicht auch 5W


    Bei beiden ist es egal ob Breitband- oder die Halogendoppelscheinwerfer


    In meinem Fall mit MJ 1997 und 44Ah wären wir also bei 5W + 5W = 10W pro Seite.
    Also bei Parklicht: 44Ah * 12V = 528Wh --> 528Wh / (5W + 5W) = 52,8h
    und bei Standlicht: 44Ah * 12V = 528Wh --> 528Wh / (10W + 10W) = 26,4h


    Meine Batterie ist 11Monate alt also sollte ich das Parklicht 24 Stunden ohne Probleme beim Anlassen und das Standlicht 12Stunden brennen lassen können.


    Damit waren also meine Bedenken ob 15Stunden Parklicht brennen lassen Probleme geben könnte völlig überflüssig... :)


    Und naja im prinzip reicht es ja auch aus (an gewissen Stellen) das Parklicht auf Fahrbahnseite brennen zulassen :wink:



    Danke an alle...


    EDIT: Warum ist die Abkürzung des Namen, des "Elektronischen Teilekatalogs" von VW und Audi "ausgeblendet" ?(

    Einmal editiert, zuletzt von Titzi266 ()

  • hm...... denn hab ich mich beim Rücklicht verguckt....... Mein Standlicht hat aber definitiv 5 Watt! Aber kommt ja im Endeffekt auf (fast) das selbe hinnaus! Also kannst du morgens länger schlafen, und dein Parklicht länger leuchten lassen!! ;)


    MFG

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