Motorumbau

  • Hallo,
    ich habe vor kurzem in meinen 70PS Golf 1 den 2H Motor vom Golf 1 Cabrio eingebaut.
    Habe auch die komplette Bremsanlage, Auspuffanlage, Stabis usw. mit vom Cabrio übernommen. Nun will ich den Motorumbau eintragen lassen und stoße auf Widerstand.
    Mein TÜV Prüfer will irgendwas in der Hand haben, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder halt ne Kopie von einem Fahrzeugschein wo der gleiche Umbau eingetragen ist.
    Könnt ihr mir helfen, hat jemand von euch (den öden lahmen) 2h Motor schon mal in einen Golf 1 verbaut? Habt ihr eventuell Unterlagen mit denen ich weiter kommen würde?
    Oder kennt ihr vielleicht jemanden der sich auf so Umbauten spezialisiert hat und sich mit sowas auskennt?


    Gruß Philipp

  • Ja ich kenne ja sonst keinen anderen! Deswegen Frage ich ja, ob sich vielleicht jemand auf so Motorumbauten und Sonderabnahmen spezialisiert hat

  • Sorry, das habe ich ja noch nie gehört ! Bitte fahr zu einem anderen Tüv ! Der Tüv bei uns hat da keine Probleme mit, da Du ja sogar noch unter der höchst möglichen Werksmotorisierung liegst.


    Gruß Markus

  • Das hat Wolfsburg dazu geschrieben.


    Ein Motortausch kann verschiedene Vorteile bringen, darum verstehen wir sehr gut, dass Sie Ihren Golf umruesten moechten.


    Ihr Vorhaben liesse sich allerdings nur in Absprache mit einer amtlich anerkannten Pruefstelle (etwa TUeV oder DEKRA)
    realisieren (Einzelgutachten). Warum ist das so? Wenn ein Motor in einem bestimmten Volkswagen Modell zum Einsatz kommen soll,
    muss sein Abgas- und Geraeuschverhalten geprueft sein. Abgas- und Geraeuschgutachten liegen aber nur vor, wenn ein Motor bislang
    schon serienmaessig in einem Modell verwendet wurde. Auf den Motor, den Sie nennen, trifft das nicht zu. Der 2H Motor wurde
    ausschliesslich im
    Golf 1 Cabrio im Zeitraum von 1990-1993 eingesetzt.


    Trotzdem ist es - wie erwaehnt - nicht ausgeschlossen, dass Sie den Einbau vornehmen koennen. Eine - entsprechend ausgeruestete
    - anerkannte Pruefstelle kann Ihnen Einzelgutachten ueber Abgas und Geraeusch erstellen, den Umbau pruefen und die Aenderung in
    die Fahrzeugpapiere eintragen. Diese Abnahme ist gesetzlich vorgeschrieben und die Voraussetzung dafuer, dass der Wagen wieder
    fuer den Verkehr zugelassen wird.


    Fuer weitere Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne wieder zur Verfuegung.




    WIESO MUSS IN DEUTSCHLAND JEDE KLEINIGKEIT IRGENDWO AUF EINEM VERDAMMTEN PAPIER EXISTIEREN???

  • Moin Meister,
    ruf mal beim Tüv in Burbach an und verlange Herrn Lottig ( es ist allerdings möglich das der Mann da nicht mehr ist ) ? Oder ruf in Siegen an und frag nach Herrn Demmer, das ist der dortige Obermotz. In Siegen hab ich bisher immer ein offenes Ohr gefunden und schon jede Menge Kram OHNE Gutachten oder dergleichen eingetragen bekommen. :P


    MACH AUF JEDEN FALL MELDUNG WIE DIE SACHE AUSGEGANGEN IST :].


    Gruß Wolf

  • Moin,


    ich schließe mich wolfhart an, fahr zum TÜV Siegen (oder Olpe), lass den Motor eintragen und gut.


    Gruß
    Michael

    Don't eat yellow snow!

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