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wollte mal eure meinung wissen wie ich mich am besten verhalten soll.. wurde heute angehalten und es wurden die BBS Alus bemängelt meines Golf 2 Original GT die angebliches eingetragen werden müssen habe dafür nen mängelschein bekommen.. dann nochwas habe den neuen fahrzeugschein wo nur noch eine reifengrösse drine steht,in meinem alten standen die 195/50R15 mit drine muss ich die etwa im neuen wieder eintragen lassen vorher beim Tüver vorbeifahren ??? würde mich freuen wenn ihr mir paar Tipps geben könntet
normalerweise müsstest du bei der Umschreibung auf die neuen papiere einen weissen Zettel bekommen haben wo die alternativ Bereifung drauf setht, hab ich zumindest bekommen, weil nrmalerweise darf man ja auf´m 2er auch 14 Zoll fahren!!!
es wird normalerweise nur noch eine reifengröße eingetragen, da ja im Handbuch steht, welche reifen man alles fahren darf.
wenn im handbuch aber 195/50/R15 nicht stehen, würde ich mit dem alten Fahrzeugschein nochmal zum Straßenverkehrsamt gehen und es mit UNENTGELTLICH nachtragen lassen, da die ja wohl geschlafen haben.
Laut Fahrzeugschein neu ist auf der Rückseite unter Hinweis zu Feld 15.1 und 15.3 steht drin ! Das andere als die angegebene Bereifungen im Rahmen der Betreibserlaubnis nicht in die Papiere eingetragen werden müssen !
Auf dem F&I darfst du die ohne Eintragung fahren, beim GT sinds soweit ich informiert bin max. 14 Zoll, 15er müsstest du eintragen lassen. Aber ich habe noch nie einen derart kleinkarierten Polizisten getroffen, der wegen orinigaler 15er BBS auf einem Golf 2 einen Aufstand gemacht hätte. Aber rein rechtlich hat er wohl recht. Aber wie gesagt, beim GT bin ich mir ned sicher, ob der die nicht schon serienmäßig fahren durfte, bei einem CL musst du die sicher eintragen lassen. Ist leider so in good old Germany... :wink:
der Golf GT is Original und wurde ab Werk mit den BBS Alus gebaut und im alten Fahrzeugbrief den ich habe stehen sie ja drine 195/50R15 auf A-LM Felge 6Jx15 am besten zur zulassungstelle mit dem alten Brief die solln da anhang dran machen mit der grösse der reifen und mängelschein abstempeln... kann ich doch nix dafür wenn nur noch eine grösse drine steht...
Naja, die Polizei weiss ja auch nicht immer alles. Und wenn das die original Felgen sind müssen die ja normal nicht extra eingetragen sein. Manche Polizisten sind ja gerne mal was übereifrig und haben sicher nicht die Ahnung welche Felgen zur Originalausstattung gehören. Ist ja kein Problem zu beweisen das das die Original Felgen sind und dann muss man die Mängelkarte auch nicht bezahlen. Ist aber trotzdem ärgerlich! Muss man am Ende noch einen Modell-Ausstattungskatalog im Handschuhfach haben um der Polizei zu zeigen das etwas Original/Eintragungsfrei ist... *kopfschüttel*
Die Polizisten hätten das EIGENTLICH beim Kraftfahrtbundesamt anfragen müssen. Damit ich keine Unannehmlichkeiten bekomme, habe ich immernoch den alten Fahrzeugschein dabei. Im neuen sind nämlich nur die 13" eingetragen !!
Jaja das tolle EU Recht ...Der GTSpecial hatte die einteiligen BBS ab Werk, der normale GT gegen Aufpreis. In beiden Fällen stand damals drinne : auch genemigt 185/55/R15 auf 6Jx15 LM Felge. Bei der Umschreibung auf die neuen Papiere kann man sämtliche Reifengrößen auf Wunsch übernehmen lassen. Da der alte Fz. Brief ja ausgehändigt wird, würde ich damit zum TüV´er gehen und diesen dort vorzeigen. Dann bekommst du den Stempel auf dem Mängelschein und fertig ! Wenn du möglichem Ärger von vorne herein aus dem Weg gehen willst, leg ne Kopie des altenn Briefes in´s Handschuhfach.
PS : 195/50/R15 gab es beim 2er original nur in Verbindung mit BBS RM 021
Gruß Sören
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