Schadstoffklasse ändern für TÜV-Eintragung

  • Zitat

    Original von alltagsgolf2
    Mein Passat 32b 5Zylinder hat werksseitig eine KE-Jettronic (1. Generation) das ganze Spiel hat somit werksseitig G-Kat (Euro 1) !
    In der Zulassungsgescheinigung steht aber nur Schadstoffarm am Tag der Zulassung :wink Nichts mit Euro 1 oder so noch nichtmal E2 taucht im Schein auf !


    Aber der hat doch bestimmt die Schadstoffschlüsselnummer 01, oder?


    Auch im Umfeld der TÜVer gibts da ne Menge Unwissenheit. Wollte heute ne grüne Umweltplakette für nen NZ, G-Kat ab Werk, Schadstoffschlüsselnr. 01 beim TÜV holen.


    Die "Schreibtischtussi" hat erstmal abgewunken.

    Zitat

    Was? 01? dafür gibts GAR KEINE Plakette...


    Ich: Doch, ganz sicher, JEDER mit G-Kat bekommt grün...


    Zitat

    (Ruf zum Kollegen) Weisst du da was zu?


    Kollege (Prüf-Ing): Was hast du denn da für Unterlagen? Die sind ja steinalt. Wart, ich druck dir das mal neu aus...


    Und die Moral von der Geschicht: Es gibt immer noch "Schreibtischtäter" die keine Ahnung haben. Diese Änderung ist schon locker übern Jahr her...


    Was die Umweltplakette betrifft, so sind 01 und 77 "gleichberechtigt", genauso wie bei der Steuer. Also ne Diskussionsgrundlage hätte man durchaus fürn Prüfer.
    Und da die Steuer gleich bleibt, müsste man sich noch nichtmal mitm Finanzamt rumschlagen.


    Konstruktive Gespräche sind immer gut, notfalls einfach mal mit nem anderen Prüfer.
    Die Bretter vorm Kopf sind oft unterschiedlich dick...

  • Hallo,
    was da ausgeschrieben steht wie E2 oder Euro 2 ist eigentlich egal. Bindend ist nur die Schadstoffschlüsselnummer, da dürfte der NZ die 01 haben und der RF die 03, jeweils ab Werk. Die 01 und die 77 sind steuerlich gleich, der Unterschied liegt fast immer in der fehlenden Aktivkohleanlage bei der 77. Es wird immer wieder vernachlässigt das bei der Schadstoffeingruppierung nicht nur das zählt was aus dem Röhrchen kommt, sondern das Gesamtsystem Auto. Und dazu gehören auch die Kraftstoffdämpfe aus dem Tank und der CW Wert / Gewicht. Zweiteres dürfen z.Zt. die Golf/Passat Motor Einbauer in den VW Bus leidvoll erfahren, da geht mit Glück nur noch die Motoreintragung, Übernahme irgendwelcher schadstoffarmer Systeme / Schlüsselnummern gehen eigentlich garnicht mehr.


    Edit: mit dem FA braucht man sich überhaupt nicht rumschlagen, die schicken den Steuerbescheid bei einem PKW stumpf nach Schlüsselnummer. Und diese darf im Rahmen der Gesetze vom Tüv geändert werden.


    Grüße, Der Golf Zwei

    Einmal editiert, zuletzt von Der Golf Zwei ()

  • Moin,


    such Dir nen anderen TÜV!


    Sowas einzutragen ist hier kein Problem, denn es heisst, den Golf 2 gabs ab Werk auch ganz ohne Kat (Schlüsselnummer 00), daher kann man alles einbauen, was mindestens der 00 entspricht.
    Der RF entspricht ja jetzt der Euro 1 durch Magermixsystem, in der neuen Karosse war vorher auch nen Euro 1 Motor drin, also, wo ist das Problem? :D


    Achja, wers nicht glaubt: Hier fährt nen ehem. PN rum, der schon auf D3 geschlüsselt war, ist jetzt nen 80PS TD mit ner 01er Schlüsselnummer, also Euro 1. Der Golf vom Kollege hatte mal nen G-Kat-Motor eingetragen (NZ), war danach nen KR ohne Kat und ist jetzt ein Blechquader, bzw. ne Coladose ;)

    Don't eat yellow snow!

  • Naja - ich hab ja mal überlegt einfach eine Ltd. zu gründen. :D


    Dann kann Man(n) einfach einen auf "London-Garage" machen :D und schon hat der TüV nichts mehr zu sagen :D


    Wenn´s nur so einfach wäre :wink:  :(

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