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Ich bin jetzt auf der suche nach einem Tüv der mir meine Halbschalensitze einträgt.Die Sitze haben keine Papiere und die Konsolen auch nichtDie Sitzlehnen sind mehr als 30Grad stufenlos verstellbar..Aber es gibt ja eine Innenraumrichtlinie die besagt das ich für meinen Golf 2 keine Papiere brauche weil die normalerweise Eintragungsfrei sind.Bitte um Hilfe von euch.
Original von -Ghostride- also ich hab ne ABE für meine könig sitze......also nix eintragen
weiß jetzt net wies bei dir ist aber was meinst du mit dieser Richtlinie??? versteh ich jetzt nicht richtig
eventuell kannste jan bissel schummeln: haben deine sitze vll ähnlichkeit mit anderen halbschalensitzen, die eine ABE, Gutachten oder sowas haben????
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Kleine Einführung: Bis Ende der Neunziger galt national die sog „Führerhausrichtlinie“ Nr. 128 StVZO. Die wurde inzwischen von zwei EU Normen abgelöst und zwar die ECE 29 und die ECE 14 für die Gurtverankerung.
Starre Vollschale: Einzutragen, wenn FIA Homologation (vergleichbar mit ECE Prüfung, wie z.B. Schlittenversuch)
Auflagen: * 4-Punkt H Gurt gleichzeitig quasi Pflicht, wg. der gleichmäßigen Druckverteilung * Sitzkonsolen höhenverstellbar ( ginge manuell z.B. mit Flügelmuttern ) * Laufschienen * Streichung der Rücksitzbank erforderlich
Vollschale ohne jegliche Papiere - Eintragung ist reine Glücksache aber ist mit einer FIA - Kennung durchaus machbar.
Halbschale: Eintragungsfrei, wenn klappbar oder mind. 30 Grad neigungsverstellbar, keine Homologation erforderlich.
Auflagen: * H- Gurt mit ABE oder ECE Zulassung * Sitzkonsole mit Höhenverstellung (manuell z. B. mit Flügelmutter ) * Laufschiene
Nur dann möglich wenn das Fahrzeug im Grundmodel keine Seitenairbags hat oder zurückgerüstet werden kann.
Wichtig auch ist, sollten die vorderen Originalgurte ausgebaut werden und durch H-Gurte ersetzt werden, ist grundsätzlich nur ein Zweisitzer möglich !
Mein Tipp...wenn möglich die Originalgurte eingebaut lassen.
fahrzeugspezifisch, noch 80% der Fälle möglich, Anforderungen wie -`96, abhängig von der Typgenehmigung, ob ohne Seitenairbag.
ab BJ 2000-heute
ECE Vorschrift, dass unter anderem Seitenairbags quasi Pflicht ist auch viele neuere Modelle Sitzairbags besitzen die nicht ohne weiteres stillgelegt werden dürfen. (ansonsten würde das Fahrzeug seine Bauartgenemigung verlieren und die BE wäre erloschen). Ab hier muss jeder einzubauende Sitz ABE oder TÜV-Gutachten zum legalen Verbau besitzen. Hierfür sind u.a. aufwändige Crash Tests erforderlich.....
Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel...um sicher zu gehen lieber mit dem örtlichen TÜV oder DEKRA die Abnahme durchsprechen. Grundsätzlich ist hier nach dem §21 oder §19.2 der STVZO abzunehmen und zu prüfen.
Abnahmekosten können je nach Arbeitsaufwand zwischen 100 und 200 EURO liegen !
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