Aufrüstung von U-Kat
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Zitat
Nö, mit einem KLR bestimmt nicht.Zitat
Das halte ich zwar für ein Gerücht, aber das ließe sich auf Anfrage bei den vetreibenden Firmen ja vorher klären. Außerdem hat der Wagen wahrscheinlich bereits ab Werk den U-Kat drin.Es muss nur noch die Regelung nachgerüstet werden. Dafür gibt es entsprechende Nachrüstsätze, z.B. bei:
http://www.kat-center.de/
http://www.kat-versand.de/ -
Also, ich hab mich heute mal schlau gemacht.
Der U-Kat ist mittlerweile kaum noch aufrüstbar. Das System von TwinTEc ist vergriffen, die Anträge/ Gutachten rücken sie angeblich auch nicht mehr raus.
Es giunge nur nochm wenn man einen gebrauchten Kat findet, der nicht älter als 2 Jahre ist und ein Gutachten vorweisen kann.
Gruß
T.S.
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Der Kat alleine hat damit ja mal gar nichts zu tun.
Die Lambdasonde und die damit verbundene Gemischaufbereitung ist der entscheidene Faktor.
Wenn du nen U - Kat hast, 1,6 Liter, dann isses vermutlich nen RF, da gab es mal ne Möglichkeit, aber es wurd bereits gesagt, dass das System kaum noch zu bekommen ist.Was du machen kannst ist den kompletten Vergaser samt Steuergerät und Krümmer (mit Lambdasonde) und Motorkabelbaum vom PN zu nehmen und mit nem Brief vom PN nen Motorumbau eintragen lassen.
Dann ist auch eigentlich Euro 1 eingetragen. Eventuell kannst du dann mit nem Kaltlaufregler noch Euro 2 bekommen - ist aber Alles in Allem nicht grade günstig..(falls das denn so machbar ist) -
Mit dem Nachrüstkat bekommst den EZ auf Euro 1
Guckstu hia -
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Zitat
Original von tobbestyrma
Also, ich hab mich heute mal schlau gemacht.Der U-Kat ist mittlerweile kaum noch aufrüstbar. Das System von TwinTEc ist vergriffen, die Anträge/ Gutachten rücken sie angeblich auch nicht mehr raus.
Es giunge nur nochm wenn man einen gebrauchten Kat findet, der nicht älter als 2 Jahre ist und ein Gutachten vorweisen kann.
Gruß
T.S.
Äh, bitte was?
Was eventuell nötig ist, ist den intakten Zustand des Kats zu überprüfen. Ist der U-Kat intakt, rüstest du einfach die Regelung nach und fertig. Wo du diese bekommst, siehe oben. Da ist dann ein Änderungsantrag dabei.In Flames
Ist doch völlig egal, ob er einen EZ mit Kat oder RF hat. Kommt doch auf das gleiche raus. -
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Zitat
Original von Duckmaster
Komisch nur das mein Kumpel in seinem 84er EZ das so eingetragen hat........
Ich erzähl hier bestimmt nich was,was wo ich mir nich 100prozentig sicher bin.....!!!!Wenn es bei irgendjemandem eingetragen wurde, dann fälschlicherweise. Der einzige Vergasermotor, der für einen KLR geeignet ist, ist der PN, der hat schon einen G-Kat. Aber der EZ mit Sicherheit nicht. Was sollte das auch? Ein KLR (Kaltlaufregler) arbeitet nur bei kaltem Motor. Wie sollte das als G-Kat-Lösung jemals akzeptiert werden können? Also bitte keine falschen Tipps geben.
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ZitatZitat
Original von Rocket
Das halte ich zwar für ein Gerücht, aber das ließe sich auf Anfrage bei den vetreibenden Firmen ja vorher klären. Außerdem hat der Wagen wahrscheinlich bereits ab Werk den U-Kat drin.Wenn es mir passiert ist ist es wohl kein Gerücht. Mag aber auch (mal wieder) regionale Unterschiede geben. Aber statt der vertreibenden Firma (die was verkaufen will) sollte man wohl eher den zuständigen TÜVler fragen.
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