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möchte gerne die Plastikgitter (kühlergrill; unten die Gitter und in der Mitte da wo die senkrechten Plastikstreben) durch Alugitter ersetzen. Möchte jetzt nur wissen ob ich die dann eintragen lassen muss (da ich ja was am auto verändere....) oder ob ich da bedenkenlos damit rumfahren kann.
soweit ich weis muss da nix eingetragen werden da es keine veränderung des fahrzeugs ist. du meinst bestimmt die gitter die man aus dem zubehör gibt oder?? wenn ja dann hoffe ich mal das du weist das das eine nicht ganz kleine arbeit ist
@ titzi: danke. hab mir schon mal son gitter gekauft. es ist nicht ganz billig. hab knapp 20 euro bezahlt und da hast du dann ein gitter das ca. 130cm auf 30cm is. bei ebay gibts gewiss günstigere nur weis ich nicht wie die qualität von denen ist.
@ molfi: gut:) dann hindert mich ja der tüv nicht daran :). ja ich weis, mir war es im november zu viel arbeit deswegen hab ich es zurück gegeben aber jetzt im frühjahr ist ja dann das wetter besser da macht es dann auch hoffentlich mehr spaß die gitter einzubauen
ich würd mal mit dem tüver deines vertrauens sprechen.
ich wohn in der mutterstadt und da ist das mit den gittern so ne sache. wenn du n kack-polizisten erwischt ist der ganz schnell der meinung das die ganzen scharfen kanten fußgänger ganz doll gefärden können... und ganz schnell fährt dein auto aufm trailer zur verwahrstelle
wemm es richtig gemacht ist gibt es keine scharfen kanten und erstrecht keine die für fußgänger gefährlich werden können es sein den ein fußgänger verirrt sich hinter die stoßstange
Original von racing23 ich würd mal mit dem tüver deines vertrauens sprechen.
ich wohn in der mutterstadt und da ist das mit den gittern so ne sache. wenn du n kack-polizisten erwischt ist der ganz schnell der meinung das die ganzen scharfen kanten fußgänger ganz doll gefärden können... und ganz schnell fährt dein auto aufm trailer zur verwahrstelle
genau das ist die einzige auflage die der tüv stellt. ich hab über das thema ne kleine email vom tüv. (für Verkehrskontrollen liegt das als kopie in meinem auto)
der text enthält unter anderen das:
Zitat
Bezugnehmend auf die StVZO §30 dürfen Fahrzeugen nur so gebaut, umgebaut oder ausgerüstet sein, dass für Insassen und andere Verkehrsteilnehmer keine besondere Gefährdung zu erwarten ist.
falls der umbau also ausreichend befestigt ist und keine schrfen kanten da siend, ist es erlaubt.so sah meine front am 2er aus :
normalerweise sollte der tüv nicht meckern. solange... du das so befestigst das es auch wirklich fest ist (sikaflex z.b oder schrauben) und man sich nicht dran schneiden kann. wenn das gegeben sit gibts keine probleme
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