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Hallo, wie Jens Heinicke bereits geschrieben hat, einfach ein Relais in Steckplatz Nr. 10 (bei neuer ZE) und schon funzt das Ganze auch bei Standlicht Genau wie Jens habe ich das Relais Nr. 53 dort eingesetzt und hatte bis jetzt auch keinerlei Probleme damit. Aber die Nebler bleiben beim Golf 2 mit dem Fernlicht eben an und ich finde das manchmal echt sehr praktisch, gerade wenn ich einsam im Dunklen mit Fernlicht fahre und vor dem Auto kaum etwas sehe... Da dies aber verboten ist, arbeite ich für die nahe Zukunft schon an einer besseren Lösung: Getrenntes Fern- und Abblendlicht dank Doppelscheinwerfergrill. Dann möchte ich die Nebler per Relais so schalten, dass sie nach Einschalten des Fernlichts ausgehen.
Aber die Nebler bleiben beim Golf 2 mit dem Fernlicht eben an und ich finde das manchmal echt sehr praktisch, gerade wenn ich einsam im Dunklen mit Fernlicht fahre und vor dem Auto kaum etwas sehe... Da dies aber verboten ist, arbeite ich für die nahe Zukunft schon an einer besseren Lösung: Getrenntes Fern- und Abblendlicht dank Doppelscheinwerfergrill. Dann möchte ich die Nebler per Relais so schalten, dass sie nach Einschalten des Fernlichts ausgehen.
Schöne Grüße.
Das ist auch beim Golf 3 so und wieso soll das verboten sein?? Wenn ich mit Fernlicht unterwegs bin, dann ist doch keiner da den es stören könnte.( Meistens jedenfals :D)
Original von Jens Heinicke Das ist auch beim Golf 3 so und wieso soll das verboten sein?? Wenn ich mit Fernlicht unterwegs bin, dann ist doch keiner da den es stören könnte.( Meistens jedenfals :D)
Also ich schalte die Nebler ja auch nur zum Fernlicht ein und wenn einer entgegenkommt, dann schalte ich Fernlicht und Nebler wieder aus, aber ich kenne ja die entsprechenden Diskussionen in Foren zu solchen Themen und da es eh OFF TOPIC ist und ich mir darüber bewusst bin, dass es nicht ok ist so durch die Gegend zu fahren (die, die es machen und die Nebler bei Gegenverkehr nicht ausschalten, nerven mich selbst total), wollte ich dies in meinem Posting gleich zum Ausdruck bringen! Meine angedachte Lösung ist zwar auch nicht ganz offiziell, aber ich werde damit (bei richtiger Scheinwerfereinstellung) ganz sicher niemanden blenden und die Ausleuchtung vor dem Auto wird ganz sicher besser als mit den Neblern :wink:
Gut geschrieben. Aber es erklärt immer noch nicht wieso das verboten sein soll. Nebler mach ich auch erst bei Nebel. Das darf man ja auch. Aber wenn ich dann Aufblende und die Nebler sind mit an was soll daran verboten sein???? Das kappier ich nicht. Und genau das hab ich in meinem Beitrag über deinem letzten auch gemeint.
Original von Jens Heinicke Nebler mach ich auch erst bei Nebel. Das darf man ja auch.
Klar, dagegen ist auch nichts einzuwenden. Ich hingegen hatte ja ein Stück weiter oben berichtet, dass ich die Nebelscheinwerfer
oftmals in Kombination mit dem Fernlicht in dunklen Wald- oder Überlandstücken nutze - auch für die Momente, in denen gar kein Nebel (oder sonstiges schlechtes Wetter) vorhanden ist. Einfach mit dem Hintergrund die Ausleuchtung direkt vor dem Fahrzeug zu verbessern, denn bei Fernlicht ist es vor unserem Golf 2 doch recht "schattig". ...und das ist ja offiziell nicht im Sinne dieser Scheinwerfer :wink: Bei Gegenverkehr mache ich dann Fern- und Nebellicht selbstverständlich aus!
Jetzt verständlich, was ich mit "verboten" in dem Zusammenhang meinte :O
Sorry, wenn ich jetzt zu weit vom Thema abgeschweift bin...
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