• Hallo zusammen.


    Hat von euch zufällig ein tip oder kennt sich zu 100% mit der gesetzeslage aus was kennzeichen angeht....


    Ein Bekannter wird bald umziehen und muss dadurch sein Auto ummelden und hat mir jetzt angeboten seine frei werdende Kennzeichen Kombination zu übernehmen...


    Haken an der Sache is jetzt nur das die Leute auf der Zulassungsstelle das Kennzeichen nicht mehr neu vergeben wollen da es sich hier um ein kennzeichen mit zwei Buchstaben und der "1" als zahl handelt...


    Angeblich dürfen die das nicht mehr vergeben, da muss es aber doch ne möglichkeit geben oder????

  • Ja das ist wieder mal so ein gutes Beispiel für dieses Land... Es gibt wohl Gesetze aber die meisten Zulassungsstellen kennen diese nicht...
    Fakt ist, das die Kennzeichen nicht mehr 1 Jahr blockiert werden..
    Sprich jemand meldet sein Auto ab oder auf nen anderen Landkreis um, somit ist sein altes Kennzeichen direkt frei und kann wieder verteilt werden...


    Und was kurze Kennzeichenkombinationen betrifft... Tja da scheiden sich die Geister....
    Es kommt wohl nur auf die Person auf der Zulassungsstelle an.Bei dem einen gehts bei dem anderen nicht.

  • angeblich solls inzwischen verboten sein da diese kennzeichen nur noch für motorräder sein sollen...


    Ich weiß nur das ich diese scheiß "1" haben will - egal wie....


    Würde mein bekannter jetzt mein Auto auf sich zu lassen dürfte er die nummer nämlich behalten, nur an einen neuen halter vergeben die die nummer nicht....

  • Das ganze ist in der Fahrzeugulassungsverordnung (FzV) hinterlegt. Und da steht es niergedenwo das ein PKW ein kleines Kennzeichen nicht haben darf. Es liegt im Ermessen des Strassenverkehrsamtes welche Zahlen-Kombi du bekommst.
    In deinem Fall ist es ja auch noch ein etwas anders du möchtest ein bestehendes Kennzeichen übernehmen und das geht nicht wenn die Behörde da nicht mitpielt


    schau mal hier:


    §8 FzV Abs. 2


    (2) Die Zulassungsbehörde kann die zugeteilte Erkennungsnummer von Amts wegen oder auf Antrag ändern und hierzu die Vorführung des Fahrzeugs anordnen.
    Die können sogar ein Kennzeichen was bereits ausgegebn worden ist wieder einziehen wenn sie das für notwendig halten.


    Meiner Meinung nach sind die größten Arschlocher die es gibt, fahren selber alle kurze kennzeichen und anderen gebe die nichts!!

  • das seh ich genau so...
    War heut nochmal da du glaubst garnicht was da auf den mitarbeiter parklpätzen alles rum steht.


    Teilweise sogar nur ein Buchstabe und dann nur eine Zahl...


    Wette das kennzeichen von meinem bekannten steht nächsten monat auch da rum

  • Hier in Leipzig ist es so, dass die Kennzeichen fahrzeuggebunden sind.


    Als ich meinen Golf damals von meiner Mama übernommen hatte, hatte der L-G112. Habe das Auto dann wieder angemeldet, vorher die Nummer bei der Abmeldung reservieren lassen.


    Komischerweiße hat es aber dort niemanden gewundert das ich mit einem Engschriftkennzeichen für vorne und einem Leichtkraftkennzeichen für hinten ankam..aber okay xD

  • ich habe auch ohne probleme VW-5 bekommen, hier fähr ein audi 80 cabrio mit VW-2 rum, ein passat mit VW-4, ein polo mit S-6 (da könnte ich jedesmal kotzen) , ein Porsche mit V-6 usw, also verboten ist es auf keinem fall. ich musste auch nicht wirklich betteln oder so. auf der zulassungstelle sind doch bestimt mehrer die dort arbeiten, versuche es doch mal bei einen anderen.

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen

    Einmal editiert, zuletzt von Golf1.6 ()

  • Also ich würde mit deinen Bekannten das reserviereren versuchen ! Wollt damals auch nur eine Nummer und einen Buchstaben aber wenn ich mich Heute hier umseh kommen nur die da ran die die Kontake dafür haben !

    Wir bleiben zusammen auch wenn der Tüv uns scheidet !

  • die reservieren mir die numme ja nicht mal...
    Wollte die bestimmungen von denen ja schon umgehen, aber ich weiß noch nicht wie.
    Wollte schon das mein bekannter mein Auto für ne zeit auf sich anmeldet.


    Er könnte die nummer dann nämlich auf meinem Auto bekommen, aber sobald ich das Auto wieder anmelden würde, wäre die nummer weg weil bei den kurzen nummern angeblich der Halter nicht mehr wechseln darf...


    Mein bekannter könnte mit der nummer machen was er will, auto, motorrad ect.


    Nur auf einen anderen Namen gehts angeblich nicht...


    Und das hört sich für mich nach verarsche an...

  • Hatte auch bei meinem ersten Passat MEIN Kennzeichen drauf.


    N (Nürnberg)- CA (Christian A..) 279 (Feb -79) Die zahlenkombi mit der "7" konnte man auch anders ansehen, denn auch
    "2=Februar"- "7=Geburtstag" "79=Geburtsjahr"


    Habe den dann abgemeldet (verkauft) und mir einen neueren Passat zugelassen - der Passat kam aus NRW - Bochum.. Ich wohne in Bayern.


    Also dachte ich mir vielleicht kriegste echt die Nummern rüber auf'n neuen.


    Ja Pfeifendeckel.. die Nummern bleiben in (N) Nürnberg 2 Jahre reserviert, auf eben die Fahrgestellnummer. Sollte der alte wieder in Nürnberg zugelassen werden, hätte eben der neue Käufer die Nummern gleich mitgekauft, die müsse er nehmen. Basta 8o . Es hätte noch eine möglichkeit gegeben, die Numemrn vom fahrgestell zu entfernen, aber das wären auch mal über 200 Euro :O gewesen, die hatte ich mit den Händen in der Hosentasche auf der Zulassung auch net einfach mal so über. Und das wäre dann wieder ein haufen geshciss gewesen, weil der Passatkäufer hätte dann eine abtrittserklärung u.s.w. unterschreiben müssen. das war ein alter herr, und den dann wegen Nummernschilder auf den Senkel zu gehen, hatte ich auch keinen Bock. sche.ss drauf. ;(


    Dann wurdens halt "frei weg" Nummernschilder.. N-QT.. ~WTF~


    Ich könnt mich heute noch wo hinbeissen, wenn ich die Nr-Schilder in der Garage hängen seh. ;(

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