• Kann mich meinen vorrednern nur anschließen, ist DEFINITIV VERBOTEN...


    Kollege hats au schon durch, hat dann seinen Spitznamen draufgeplotet.


    Selbst wenn du einen Buchstaben änderst is des sone Sache, kann gut gehn muss aber nich :D

  • Hier die Antwort von DEKRA:


    Sehr geehrter Herr Schwake,
    zunächst einmal herzlichen Dank für Ihre Anfrage.


    Das Taxi-Zeichen ist nur zulässig für als Taxi zugelassene Fahrzeuge, die der BOKraft §42 (1) (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr) entsprechen.
    Für Privatfahrzeuge ist die Nutzung eines Taxischildes nicht zulässig.


    es darf keinesfalls die Gefahr einer Verwechslung mit einem Taxischild bestehen, sonst droht Ihnen garantiert Ärger mit den Behörden. Ich kann Ihnen nur davon abraten, ein Taxischild, oder etwas was damit verwechselt werden kann, auf Ihrem Fahrzeug zu montieren.
    Mit freundlichen Grüßen

    GTi, das einzig Wahre...

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