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ja,ja,schmal denken-breit fahren ,sind hier auch einige unterwegs
will ja niemand zu illegalen umbauten anstiften,...ich hab ma nem Kumpel Taster für Bremslicht und Rückfahrscheinwerfer ins Amaturenbrett gebaut -war ganz lustisch wie die alle in die Eisen gestiegen sind
morgens, auf dem weg zur arbeit, fahr ich im nachbarort am badesee vorbei > tempo 60 und überholverbot > da morgens nichts los ist, fahr ich halt 70 > fährt nen 4er tdi bis auf die stosstange auf > leichte rechts, dann ca. 600m freie sicht > bis zur aufhebung des Ü-verbots und der geschw.-beschr. noch ca. 200m > der setzt den blinker und schert aus > ich runter geschaltet und gas gegeben, so dass er neben mich kam > immer gehalten, bis zur aufhebung und dann gummi > der scherte ganz schnell wieder ein > danach kommt ne s-kurve, da sah ich den schon nicht mehr, und hab auf konstant 80 abgebremst > schon kam er ran > hat schön abstand gehalten das bürschchen > man sollte ein altes auto einfach nicht unterschätzen > der hat seine lektion gelernt
heute morgen das gleiche > diesmal ein a3 > und ich nen nz > das kennzeichen ist fürs frühjahr vorgemerkt
wenn ich diese Geschichten schon wieder höre.... Ihr seid alle nicht besser als die Drängler !!!
Zitat
Original von Golf 2 Tuner ick mit 130 an dem vorbei gezogen den ausgebremst mich schräg hin gestellt... den aus seiner karre gezogen und auffe fresse gekloppt...... wieder weiter gefahrn ey da könnt ick ausrasten
ich sag nur: eine gefahr im straßenverkehr bist du genauso, wer ständig so austickt wie du, der gehört nicht mehr auf die straße ! 8o8o8o
Nötigung, Körperverletzung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr....
§ 315b Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er 1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt, 2. Hindernisse bereitet oder 3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. (3) Handelt der Täter unter den Voraussetzungen des § 315 Abs. 3, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. (4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 223 Körperverletzung (1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.
§ 240 Nötigung (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. (3) Der Versuch ist strafbar.
Zitat
In folgenden Fallgruppen steht der Vorwurf der Nötigung regelmäßig im Raum:
* Drängeln, also das dichte Auffahren zum Verdrängen von der Überholspur,
* das sog. Ausbremsen
Bei einer Verurteilung wegen Nötigung droht nicht nur eine Strafe, es kann auch die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen. Im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe wird die Nötigung als eine schwerwiegende Zuwiderhandlung gewertet und bei einer Verurteilung wegen Nötigung steigt „das Konto in Flensburg“ um fünf Punkte.
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dazu gehört natürlich auch das versuchte/angetäuschte ausbremsen.
Zitat
Original von bis_der_tüv_uns...ja,ja,schmal denken-breit fahren ,sind hier auch einige unterwegs :Pwill ja niemand zu illegalen umbauten anstiften,...ich hab ma nem Kumpel Taster für Bremslicht und Rückfahrscheinwerfer ins Amaturenbrett gebaut -war ganz lustisch wie die alle in die Eisen gestiegen sind
ich bin auch einer der nicht am schleichen ist, wurde ja schließlich schon mit kanpp 50 zuviel abgelichtet , aber wenn ich schon etwas schneller fahre (zb 120 wo 100 erlaubt ist) und mir fährt einer bis auf die stossstange während ich einen überhole oder so stehe ich auch gnadenlos drauf und der gti bremst ordentlich. wenn ich aber einen überhole schaue ich natürlich auch im spiegel und sehe ob einer angeflogen kommt oder nicht, aber trotzdem lässt es sich nicht immer vermeiden. abgeflogen wären dabei auch schon einge, die kamen ganz schon in strudeln, aber abstabnd haben sie danach gehalten.
schlimm ist es auch wenn man auf einer AB fährt ohne limit, es gibt ja experten die fahren grundlos links oder ziehen vom beschleunigungsstreifen direkt links rüber :O
letzte tage erst wieder gehabt. ich fahre mit vollgas über eine gut ausgebaute 3 spurige AB ohne limit, komme also links angeflogen und kurz vormir zieht eine e-klasse mit 5 ausländischen frauen rüber ohne zu schauen. ich natürlich voll im anker, am lichhupenhebel gezogen wie bekloppt und auf der hupe gestanden, aber das intereisert die nicht. stattdessen machen die menekes indem sie nebelschlussleuchte anmachen, mich ausbremsen und die 3 die auf der rückbank saßen drehen sich um und zeigen mir den vogel. spowas gehört für mich aus dem verkehr gezogen. jetzt nix gegen ausländer, aber diese 5 hatten alle kopftücher auf die sie bis über die augen gezogen hatten, da kann man ja auch nix sehen.
ansonsten fahre ich immer etwas zügiger, ausser wo 30 ist oder spielstrasse, denn da sind die schilder ja nicht aus spass angebracht.
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