TÜV Fragen zum Innenraum

  • Hallo erstmal, ich hab mich gerade erst im Forum angemeldet und bin bis jetzt wirklich begeistert von den ganzen informativen Beiträgen.


    Ich hab mir nen Golf 2 Bj. 89 55PS (neue ZE) gekauft und lasse dort jetzt aus einem Golf 2 G60 den Motor einbauen.
    Ich habe auch den Innenraum komplett leergemacht. So, nun zu meiner Frage:
    Was muss alles innen bleiben, dass der Golf TÜV bekommt?
    Ich frage besonders wegen fehlendem Armaturenbrett, Schiebedach entfernt, jegliche Verkleidungen abgebaut. Wie siehts mit der Lüftung as?
    Gibt es da irgendwie eine Liste, was alles Pflicht ist (ich schätze mal Tacho , Hupenknopf, usw.)


    Danke im vorab für eure Hilfe!

  • heizung? vor 2 monaten gabs auf Kabel1 mal ein auto mit straßenzulassung ohne heizung, ohne dach, ohne windschutzscheibe. das war so nen sportflitzer...

  • hi
    ich hab heute aus meinem golf die komplette innenverkleidung entfertn sprich überall blankes metall und habe vor innen alles zu spachtenl und zu lakieren
    meine frage :
    was hällt der tüv davon??


    mfg jonas

  • Solange eine Lüftung für die Frontscheibe drin ist, ein von hinten beleuchteter Tacho (Geschwindigkeitsanzeiger) und Gurte für die vorhandenen Sitze, kann der rest weg.

    Gruß Stefan


    Homefucking is killing Prostitution!


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  • Die vorderen Türen müssen auch abgedeckt sein, damit man nicht unbeabsichtigt hineingerät und sich irgendwie verfangen kann oder in der Fensterhebermechanik stecken bleibt.

    Der Unterschied zwischen etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte, und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, dass sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann, falls es doch kaputtgeht, normalerweise herausstellt, dass es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann. :whistling:

  • Bist du dir da sicher? Davon hab ich noch nichts gehört!


    Aber eine dünne Platte davor sollte ja kein Problem sein.

    Gruß Stefan


    Homefucking is killing Prostitution!


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  • Ich bin mir relativ sicher.
    Als ich unseren Renner aufgebaut habe, habe ich mehrmals mit unserem TÜV Mann gesprochen und der sagte mir damals, daß eine Abdeckung aus o.g. Gründen vorhanden sein muß.

    Der Unterschied zwischen etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte, und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, dass sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann, falls es doch kaputtgeht, normalerweise herausstellt, dass es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann. :whistling:

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