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Bei Geländewagen und so sitzen die Blinker oft noch viel höher. Also von der Höhe passt das. Dann gibts bestimmt nen Mindestabstand den die Blinker zueinander haben müssen. Dieser passt auch noch, ist ja nur minimal verändert als ob die in der Stoßi sitzen würden. Der Typ mit dem silbernen hat die Blinker ja noch verkleinert, ob das von den Maßen legal ist weiß nich nicht. Die normalen CL Blinker müssten aber locker in die Leiste passen. Das ist dann auf jeden Fall erlaubt.
@ Ghostride
Nee leider nicht. Nur das eine, das hatte ich mal durch Zufall gefunden. Geil sind auch die schwarzen Rallye Scheinwerfer, sieht man nicht so häufig
@ badjoker
Der hat bestimmt die Blinker in die Nebels integriert, oder?
Das Auto war ganz normal angemeldet... halt in Holland aber es war zu gelassen!!! Das war kein reines Showcar. Außerdem kann man doch auch sein Alltagsauto verschönern oder etwa nich??
Da hatte der auf´n treffen ab zu 100% nix. Ich find die sache mit der LED leiste im Grill aber auch am besten. Frag morgen Früh mal beim TÜV nach, mal gucken was die sagen.
Hab aber grad noch das hier gefunden....
"...muss der Abstand der inneren Ränder der Lichtaustrittsflächen von paarweise angebrachten Fahrtrichtungsanzeigern an der Vorderseite von Pkw mindestens 600 mm betragen. Der äußere Rand der Lichtaustrittsflächen darf nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein. Der Abstand des unteren Randes der Licht-austrittsfläche soll mindestens 350 mm betragen, der obere Rand soll nicht mehr als 1500 mm über der Fahrbahn liegen."
also fahrzeuge vor EZ 7/88 haben weder für scheinwerfer noch für blinker einen mindesthöhe. So zumindest die Aussage von meinem TÜV-er. Die Blinker von dem Auto sind in den Neblern drin. Hab ich bei meinem Jetta auch und eingetragen. Allerdings vor Vorraussetzung dass ich die Nebler gegen Golf 3 blinker tausche wegen der E-Nummer. Es müssen schon blinker sein die da drin sitzen.
bissl stossi angepasst und fertig und sieht halt geil aus hoffe ich konnt weiter helfen
Hab heute morgen mit dem TÜV Prüfer meines Vertrauens gesprochen... Das Versetzen der Frontblinker ist ohne weiteres möglich und eintragungsfähig. Man muss allerdings beachten das die verwendeten Blinkleuchten auch wirklich Blinkleuchten sind. Also die Nebelscheinwerfer
oder sonstige nicht geprüfte LED Stäbe sind nicht erlaubt (auf Grund von anderen Streuscheiben ect.) Zu beachten sind des weiteren die von mir schon angefügten Maße... Von wegen Abstand zwischen links und rechts... Ansonsten steht dem Umbau nichts im Wege
nimmse dann einfach diese motorrad blinke von KELLERMAN glaub die heißen MICRO1000 ind mit LED und e-prüfzeichen hatte ein kollege an seinem golf 1 cab zwischen die rippen des grills gemacht...
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