• hallo, ich wollte mal fragen, ob man ein auto auch ausserhalb des landkreises vom wohnort, auf seinen landkreis anmelden kann? also wenn man z.b. ein auto kauft wo nicht angemeldt ist, es dann vor ort gleich anmelden kann und damit heimfahren kann! ganz einfach ob ich bei einem anderen landratsamt ein auto auf meine stadt anmelden kann!bisle kompliziert, aber ich denke ihr versteht es!


    :]

  • kannst ihm ne anzahlung geben dann soll er dir tüv + au bericht und den brief schicken.. dann kannstn bei dir anmelden, hin fahren udn gleich deine kennzeichen dran machen



    edit: ich weiß ja niht wie weit das is, aber du kannst iihn auch abschleppen.. geht ohne zulassung nur darf er nich anspringen.. also einfach nen relais oder sicherung ziehen :D

  • Zitat

    Original von Golf 2 Tuner
    edit: ich weiß ja niht wie weit das is, aber du kannst iihn auch abschleppen.. geht ohne zulassung nur darf er nich anspringen.. also einfach nen relais oder sicherung ziehen :D


    Das wäre dann aber illegal! Denn das wäre schon ein Schleppen und kein Abschleppen, weil das Fahrzeug nicht angemeldet ist oder Kurzeitkennzeichen hat.

  • Zitat

    Original von Taymos


    Das wäre dann aber illegal! Denn das wäre schon ein Schleppen und kein Abschleppen, weil das Fahrzeug nicht angemeldet ist oder Kurzeitkennzeichen hat.




    wie war das... wenn man keine ahnung hat *******************




    Zitat

    Ein abgeschlepptes betriebsunfähiges Kraftfahrzeug gilt nicht als Anhänger (vgl. § 18 Abs. 1 StVZO). Für das abgeschleppte Kfz besteht keine Zulassungspflicht, auch braucht es kein Kennzeichen zu führen. Das abgeschleppte Kfz ist von der Pflichtversicherungs- (§ 2 Abs. 1 Nr. 6c PflVG) und Kraftfahrzeugsteuerpflicht (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG) befreit.


    Der Führer des ziehenden Kfz ("vorn") benötigt eine Fahrerlaubnis der Klasse, die dem ziehenden Kfz zugehört. Der Lenker des gezogenen Kfz ("hinten") braucht hingegen keine Fahrerlaubnis. Die Person am Steuer des gezogenen Fahrzeuges muss lediglich in die Bedienung eingewiesen und geeignet sein, ein Fahrzeug gemäß den entsprechenden Anforderungen im Verkehr zu bewegen.

  • neee, des sind 250 kilomter, ausserdem weiss ich ja gar ned ob ich das auto überhaupt nehmen würde, kann ja sein ist voll die schrottkarrre oder gefällt mir nicht, naja, dann muss ich kurzzeitkennzeichen holen!

  • Zitat

    Original von Apple


    Es gibt aber ausnahmen, z.B. Autokino Ludwigsburg etc.


    naja aba im normal fall nciht



    hm dann kannste wirklich nur kuzrzeitkz wenne keinen kennst der dir ne rote nr leiht oder nen transportanhänger

  • Zitat

    Original von Golf 2 Tuner




    wie war das... wenn man keine ahnung hat *******************


    Abschleppen (§ 15a StVO) ist das Ziehen eines liegengebliebenen Fahrzeuges im Rahmen der Nothilfe mit dem Ziel der Ortsveränderung zur


    * Behebung der Betriebsunfähigkeit,
    * Verwertung des Fahrzeuges,
    * Vernichtung des Fahrzeuges.


    Da keins von den aufgeführten Sachen zu trifft, ist es ein Schleppen. Wofür eine Schleppgenehmigung gebraucht wird,



    Das mit dem angemeldet sein stimmt nicht ganz, okay....Aber das kann man ja wohl ne Spur freundlicher sagen 8o


    EDIT: Kannst du mir mal die Quelle deines Zitates nennen? Denn seit dem 01.06.2008 wurde der §18 scheinbar aufgehoben. Darf man dann jetzt alles abschleppen??

    Einmal editiert, zuletzt von Taymos ()

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