Punkte! Wann werden die gelöscht ?

  • Hi Leute.


    Weiss von euch jemand wie das mit den Punkten in Flensburg von statten geht.


    Ich hatte damals einen Vorfahrtsunfall im April 03 in dem ich in eine "unübersichtliche" Hauptstrasse langsam einfuhr/reinschnupperte, und dabei auf den Fahrradstreifen musste.
    Nur da kam ein Biker volle Pulle die Strasse runtergeballert, den ich natürlich wegen einem Gebüsch das mir die Sicht verdeckte nicht sah.
    Das Ende vom Lied war, der Biker machte 7 Meter Superman, Gebrochene Schulter, Schürfwunden quer überm ganzen Kerl, Schock u.s.w., und mein Kotflügel/Haube im Eimer - bekam damals auch 650 Euro/5 Punkte. Es hiess "Schwere Körperverletzung durch Vorfahrtsmissachtung" im Protokoll.


    Jetzt zum zweiteren bin ich kürzlich "Nachts um 02:00" über einen Grün-abbieger-pfeil abgebogen "ohne anzuhalten" :evil: und da hing ne Kamera..
    =Rotfahrt= 3 Punkte / 75 Euro.

    Jetzt bekam ich die Tage ganz zu meinem Erstaunen einen Brief ich hätte nun mehr "8" Punkte, und es wäre mir "nur lediglich empfohlen" ein Abbauseminar zu besuchen. (Plus Zahlschein 22 Euro- na danke)


    Ist da nicht die Rede davon das Punkt irgendwann verjähren und gelöscht werden ?
    Mein erster 5 Punkte Unfall ist "5" Jahre her, und seither bin ich Punktemässig niemehr aufgefallen.
    Vielleicht mal nen Strafzettel oder nen Blitzer, aber nie mehr "Punkte" seit den 5 Jahren, bis jetzt eben das mit die 3


    Kann mir da mal einer auf die Sprünge helfen. Hab ich die 8 Punkte zurecht ? Oder hätten die "5" nicht längst schon gelöscht sein müssen?


    Gruß und Danke Chriss

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  • also körperverletzung stellt dort wohl einen größeres problem dar.


    mal schnell gegoogelt.....(5 sec. arbeit) :wink: (wie lange hast du zum schreiben deines beitrags gebraucht ? - naja hilft ja jetzt evtl. auch anderen board-usern bei ihrem punkteproblem )


    http://www.abc-recht.de/ratgeb…tipps/recht_flensburg.php



    also könnte es bei dir ne verkehrsstraftat gewesen sein und somit = 5 jahre verjährungsfrist.

  • Wie du gerade schreibst.
    Der eine sagt es eben genau so, und der andre sagt:


    "Du hast nen Menschen beinah totgefahren, das wird dir wenn du Pech hast "IMMER" bleiben, das verjährt nicht."


    Daher bin ich da grad schwer am grübeln, wie wo wann ich da was machen kann, und ob ich da mal anrufen sollte, und sogesagt radau machen sollte wegen den nicht gelöschten Punkten (Nur so lapidar gesagt). Sind ja 5 Jahre-2 Monate.


    Es heist ja auch, es sei ein "Maschinelles Schreiben".... evtl. haben die verpennt die Punkte rauszulöschen, und der PC hat mir selbst-verfreilich nen Schrieb geschickt.

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  • geh einfach nach dem geltenden gesetzen.


    also "keine verjährung" gibt es da nicht..... entwerder 5 oder 10 jahre, dann bist du deine punkte los.


    wenn du deine rot-fahrt 1tag vor ablauf der 5 jahres frist begangen hast,
    na dann hast du jetzt eben 8 punkte......., kein fehler im system.....
    (die frage ist wann deine 5 punkte rechtskräftig wurden. es zählt ja nicht der unfalltag)


    Zitat

    Die Frist beginnt bei strafgerichtlichen Verurteilungen mit dem Tag des ersten Urteils.


    zur sicherheit nochmal von offizieler seite (seite vom kraftfahrt-bundesamt) :


    zur tilgung der punkte:


    http://www.kba.de/Stabsstelle/…nkte/wie_lange_punkte.htm


    zur abfragemöglichkeit der punkte:


    http://www.kba.de/Stabsstelle/…ster/VZR/vzr_auskunft.htm


    der überblick: (alles ab 5 punkten ist also durch eine straftat eintstanden)


    Zitat

    Die im Verkehrszentralregister erfassten Straftaten werden je nach Art und Schwere mit 5 – 7 Punkten, die Ordnungswidrigkeiten werden mit 1 – 4 Punkten bewertet.


    http://www.kba.de/Stabsstelle/…Ueberblick/ueberblick.htm

  • Achjoo..


    Stimmt. Der Tag der Verurteilung !


    Genau. Das Urteil bekam ich erst 1/4 Jahr später so Juli/August zugeschickt, den Zahlschein hatte ich natürlich wie gewohnt gleich :D


    Also wird es erst Juli/August losgegangen sein mit den Punkten, daher werden sie verm. erst auch so dieses Jahr gelöscht.


    Ok dann warten wir es mal ab.


    Ich danke trotzdem noch mal

    Einmal editiert, zuletzt von Hotpack ()

  • das wird wohl nicht klappen , das sie dieses jahr gelöscht werden....



    weil, wenn ich das noch richtig in erinnerung habe,


    werden punkte immer nur nach ablauf der tilgungsfrist der letzten strafe gelöscht.
    bei neuen punkten währen du noch welche auf dem konto hast, startet die tilgungsfrist für alle gesamtpunkte wieder von neuem (zwischendurch wird nicht gelöscht)


    soll bedeuten,
    du hast gerade 3 neue punkte bekommen die erst nach 2 jahren gelöscht werden können.


    es werden nie einzelne punkte gelöscht, sondern nur alle auf einmal.


    also werden deine 8 punkte frühestens in 2 jahren gelöscht, wenn du nicht wieder zwischendurch
    neue punkte sammelst.


    falls du in einem jahr wieder einen punkt bekommst,
    startet die tilgung deiner gesamtpunkte wieder neu ab diesem zeitpunkt und dann wieder 2 jahre.


    ist ist leider leider so, du verlierst während dieser zeit keine punkte die ganzen 9 (tehoretischen) punkte bleiben dir erhalten, bis du es wirklich mal schaffst 2 jahre ohne punkte auszukommen. :wink:


    du musst während der tilgungszeit komplett straffrei(punktefrei) bleiben damit dann
    alle punkte komplett gelöscht werden.


    (ich hoffe es war einigermaßen verständlich formuliert)

  • Hier noch ein Link Bußgeldkataloge.de



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