Die besten Autos "NUR EXPORT/GEWERBE" ?

  • Hi Leute.


    Hätte da mal ne etwas andrer Frage. Wusste jetzt nicht genau in welches Unterforum das gehört, daher hab ichs mal ins OT gehauen.


    Ich bin heute bei uns nebenan über nen Autohändlerplatz geschlendert.


    Da stand ein Supertoller 2003er G4 Kombi, mit wirklich jeden Mist den Man/n nicht braucht :D .. um einen Superpreis unter 5t€ - knapp unter 90tkm


    Jetzt hau ich den an, und er sagt mir "Nur für'n Export - oder Gewerbebetreibende"
    Da ichdas wissen wollte, hab ich ihm gefragt warum denn das?


    Er sagte selber der Wagen steht Suuper da, aber eben ohne Pflegenachweise, und er hat ja schon knapp 100tkm auf dem Tacho . (Sind nichtmal 90 - er sagte 100)


    Ich kapier das nicht, wieso der den Wagen dann nicht einfach so verkauft, eben mit dem manko der Pflegenachweise -> ohne Garantie...
    oder darf der garnet ohne Garantie verkaufen als Händler?


    Mich zwickt das echt.. ein Kumpel sagt :
    Renn los hol dir doch nen Gewerbeschein, und dann hol ihn dir. Kost nur paar euro - und dann rennste wieder rein, und löst das gewerbe wieder auf. (Geht das denn echt so einfach, ich mein der macht es sich zu leicht :( )


    Der steht dermasen toll da, einfach rundherum tiptop, und nicht nur "Armor-all-Aufbereitet" sondern echt tiptop.


    Kann mir das mal mit dem "NUR EXPORT/GEWERBE" genauer erklären !


    Danke Christian

  • er muss als händler, wenn er an privatleute verkauft, garantie gewähren,
    das ist gesetzlich geregelt.
    ( darum geben sich auch viele autohändler als privatverkäufer aus um ihre kisten ohne garantie loszuwerden. )


    wenn der autohändler an andere gewerbetreibende verkauft oder das auto in den export geht, kann er diese garantieleistungen umgehen.



    Zitat

    Garantie und Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf
    Laut Gesetz besteht bei Gebrauchtwagenkäufen vom Händler eine zweijährige Sachmängelhaftung. Diese kann der Händler aber auf ein Jahr verkürzen. Treten in dieser Zeit Mängel am Fahrzeug auf, kann man diese nachbessern lassen. Dabei zählt allerdings nicht der normale Verschleiß zu den Mängeln.


    Der Verkäufer muss aber nur für Mängel einstehen, die bereits zum Übergabezeitpunkt des Fahrzeuges an den Käufer oder im Ursprung vorhanden waren. Dabei gilt innerhalb der erstens sechs Monate automatisch die Vermutung, der Mangel habe schon bei Übergabe vorgelegen. Nach Ablauf dieser Frist obliegt es dem Käufer zu beweisen, dass der Mangel von vornherein am Fahrzeug vorhanden war. Es empfiehlt sich deshalb, möglichst bei einem Händler mit angeschlossener Werkstatt zu kaufen. Dieser kann eine mögliche Sachmängelhaftung direkt erfüllen. Bei einem Verkäufer ohne Werkstatt sollte vorab geklärt werden, wo man als Käufer für eventuelle Ansprüche hingehen kann.

    Zitat

    Privatkäufe ohne Sachmängelhaftung (Kauf/Verkauf von Privat an Privat)
    Bei Privatverkäufen dürfen die Verkäufer die Sachmängelhaftung ausschließen. Der Käufer hat nur Anspruch auf die im Vertrag ausdrücklich zugesagten Eigenschaften des Fahrzeugs wie Tachometerstand, Fahrleistung und Unfallfreiheit. Der Verkäufer haftet nur, wenn er einen Mangel arglistig verschweigt.

    quelle: http://www.ruv.de/de/r_v_ratge…tokauf_gebrauchtwagen.jsp


    weiteres dazu:


    Zitat

    Nur private Verkäufer können Garantie ausschließen


    Private Gebrauchtwagen-Verkäufer können die Sachmängelhaftung im Kaufvertrag ausdrücklich ausschließen – es reicht der bekannte Satz „gekauft wie besichtigt und Probe gefahren, da Privatverkauf“. Gewerbliche Verkäufer, ebenso aber auch Freiberufler und Selbstständige, dürfen das nicht.


    quelle: http://www.autozeitung.de/online/render.php?render=0007025

  • geh hin zu den kunden und sag er soll dir die karre geben ohne
    rechnung und ohne kaufvertrag ! da gibt er ihn dir schon !


    so habe ich das auch immer gemacht, und das hat
    bei jeden händler geklappt !


    das sind auch nur menschen und wenn die geld sehen da drehen die durch
    und wollen das geld haben !


    MFG

  • Zitat

    Original von darkviolet76
    er muss als händler, wenn er an privatleute verkauft, garantie gewähren,
    das ist gesetzlich geregelt.
    ( darum geben sich auch viele autohändler als privatverkäufer aus um ihre kisten ohne garantie loszuwerden. )


    das dürfen sie aber soweit ich weiß gar nicht, oder? mir liegt was davon an, dass man ihn hinterher trotzdem noch heranziehen kann bei gewährleistungsansprüchen...

  • Genau, Garantie kann man freiwillig geben oder nicht, Gewährleistung ist gesetzlich geregelt. Die kann man bei Gebrauchtwagen nur bei z.B. gewerblich genutzen Fahrzeugen ausschließen, nicht bei privat genutzten Fahrzeugen. Deswegen nur Export/Gewerbe. Das macht man bei Fahrzeugen die Dreck am stecken haben (verborgene teure Mängel, schlechte aber versteckte, reparierte Unfallschäden etc).


    Bei privat genutzen Gebrauchtwagen gibt es 1 Jahr gestzliche Gewährleistung, die kann man in keinem Fall ausschließen, da gibt einem jeder Richter recht. Dann gibt es noch die Beweislastumkehr.
    Das heisst einfach: Das erste halbe Jahr ist der Verkäufer verpflichtet zu beweisen, das der reklamierte Mangel vorher noch nicht am Fahrzeug war. in den zweiten 6 Monaten der einjährigen Gewährleistung muss es dann der Käufer beweisen, das der Mangel bei Fahrzeugübergabe schon vorhanden war. Das ist meist schwierig und teuer (Gutachter). Also immer schön in den ersten 6 Monaten reklamieren, bloß nicht abspeisen lassen!!! Danach wird es echt schwierig!!!


    Gruß,
    Andreas.

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